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preparatory:AB 229935

Galladé Chantal · Nationalrat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion · 2018-05-30

Wortprotokoll

Die Voraussetzungen sollten so verschärft werden, wie wir es auch bereits im schweizerischen Militärgesetz haben und wie die EU das ursprünglich vorgesehen hat.

Sie erinnern sich vielleicht an das Tötungsdelikt, an den schrecklichen Mordfall vom Hönggerberg. Damals hat einer, der vom Militärdienst zurückkehrte, eine junge Frau an der Bushaltestelle mit der Armeewaffe erschossen. Wir haben daraufhin Massnahmen ergriffen und höhere Hürden vorgesehen, die überwunden werden müssen, um in den Besitz einer Militärwaffe gelangen zu können. So haben wir zum Beispiel die Bestimmung eingebaut, dass jeder psychologisch angeschaut wird, bevor er eine Waffe ausgehändigt bekommt. Sie haben sicher auch gestaunt, wie viele - es sind über tausend - daraufhin jeweils, weil sie eine Gefährdung für sich selber oder andere darstellen, keine Militärwaffe mehr bekommen.

Wir möchten eigentlich nicht, dass für das Militär höhere Hürden als für den privaten Waffenbesitz gelten. Es geht deshalb darum, die Voraussetzungen zu verschärfen, sodass man ein Gutachten machen kann, wenn Befürchtungen bestehen, dass jemand die Waffe missbraucht und gegen sich oder andere richten könnte, und dass wir hier eine Angleichung ans Militärgesetz und an das machen, was die EU ursprünglich vorgesehen hat, um die Sicherheit zu erhöhen.