Lexipedia

Salzmann Werner · Nationalrat · 2018-05-30

Salzmann Werner · Nationalrat · Bern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2018-05-30

Wortprotokoll

Bei Artikel 5 Absatz 1 Buchstabe b beantragt die Kommissionsmehrheit, dass die Ordonnanzwaffe, die der Soldat bei der Entlassung aus der Armee aus dem Besitz der Militärverwaltung ins Eigentum übernehmen kann, nicht zu den verbotenen Waffen der Kategorie A gehören soll. Zudem soll es auch ohne Konsequenzen möglich [PAGE 682] sein, an dieser Waffe die wesentlichen Bestandteile - das sind z. B. Lauf, Magazin, Verschluss usw. - für den Funktionserhalt auszutauschen.

Das ist ein Schritt in die richtige Richtung, schafft aber gleichzeitig auch ein Zweiklassensystem bei den Schützen mit gleichen Waffen. Ich mache Ihnen ein Beispiel: Wehrmänner oder Wehrfrauen, die nach der Entlassung sehr wenig oder später gar nie mehr schiessen und somit auch wenig für den geforderten Bedürfnisnachweis tun, werden ihre Armeewaffen nie wegen Verschleisserscheinungen tauschen müssen. Handelt es sich aber um eifrige Schützen, die ihre eigene Armeewaffe aus Verschleiss- oder Präzisionsgründen tauschen oder beim Waffenhändler eine andere Armeewaffe erwerben, müssen sie eine Ausnahmebewilligung haben, damit sie diese Ersatzwaffe erwerben können. Die neue Waffe, die zu praktisch hundert Prozent gleich ist wie die alte, fällt in die Kategorie A der verbotenen Waffen - mit allen Konsequenzen.

Somit wird der eifrige Schütze bestraft, obwohl er in der Armee gut ausgebildet wurde, ihm das Vertrauen für den bewaffneten Sicherheitseinsatz geschenkt wurde und er seinen Einsatz zugunsten unseres Landes geleistet hat. Zudem ist genau dieser Schütze derjenige, der im Schützenverein den Umgang mit der Waffe beherrscht und weiterentwickelt. Das ist irgendwie nicht logisch und auch ungerecht. Somit stehen im gleichen Schützenhaus Sturmgewehre 57 und 90 aus den Armeebeständen, die entweder der Kategorie B, bewilligungspflichtige Waffen nach heutigem Recht, oder der Kategorie A, verbotene Waffen nach neuem Recht, unterstehen. Wohlverstanden: Es handelt sich hier um Ordonnanzwaffen aus den Armeebeständen, mit welchen ein wichtiger Teil der Sicherheit der Schweiz gewährleistet wird.

Wir unterstützen diesen ersten Schritt der Mehrheit, weisen aber darauf hin, dass wir im Ständerat dieses Missgeschick unbedingt korrigieren müssen. Konsequenterweise könnte man hier auch den Einzelantrag Addor unterstützen. Wir haben uns hier aber auf die Mehrheit konzentriert, weil das ein erster Schritt in die richtige Richtung ist. Bitte lehnen Sie auch die Minderheitsanträge I und II (Flach) ab.

Unterstützen Sie bitte bei Artikel 5 Absatz 1 Buchstabe c den Antrag der Minderheit Arnold. Damit könnten alle Halbautomaten zu gleichen Bedingungen wie bis anhin erworben werden. Es ist nicht einfach klar, was Hand- und was Faustfeuerwaffen sind, man kann sie nicht einfach tel quel unterscheiden.

Zudem bitten wir Sie, dem Einzelantrag Addor zu Artikel 5 Absatz 1 Buchstabe d zuzustimmen.

Die Minderheit Arnold zu Artikel 5 Absatz 6 will, dass die Kantone die Ausnahmebewilligungen erteilen müssen, nicht nur können. Damit verhindern wir ein Jekami, und ich denke, dass dieser Eingriff in den Föderalismus im Interesse aller ist. Bitte stimmen Sie diesem Minderheitsantrag zu.

Wir unterstützen alle Anträge auf Muss- statt Kann-Formulierung bei der Erteilung einer Ausnahmebewilligung: bei Artikel 28b Absatz 1 die Minderheit Müller Walter; bei Artikel 28c Absatz 1 die Mehrheit; bei Artikel 28c Absatz 2 den Antrag der Minderheit Arnold; bei Artikel 28d Absatz 1 den Einzelantrag Addor; bei Artikel 28d Absatz 2 die Minderheiten IV und V (Arnold); bei Artikel 28d Absatz 3 die Minderheit I (Arnold); bei Artikel 28e Absatz 1 die Minderheit Arnold. Somit würde alles gleich gehandhabt.

Bei Artikel 28d Absatz 4 bitten wir Sie, die Minderheit III (Arnold) zu unterstützen. Damit würden Sie einen Schritt in die richtige Richtung gehen und den Wehrmännern erlauben, ihre Waffe zu tauschen, ohne dass sie der Ausnahmebewilligungspflicht unterstellt sind. Das wäre sachgerecht und logisch, wie ich Ihnen vorhin erläutert habe.

Bei Artikel 31 Absatz 1 Buchstabe f bitte ich Sie, den Einzelantrag Addor zu unterstützen, und bei Artikel 31 Absatz 2 den Antrag der Kommissionsmehrheit. Bei Artikel 42b Absatz 1 bitten wir Sie, die Minderheit II (Müller Walter) zu unterstützen, damit die teure, aufwendige Nachregistrierung abgelehnt wird, wie dies vorhin Walter Müller eindeutig erklärt hat. Bei Artikel 42b Absatz 2 bitten wir Sie, den Antrag der Kommissionsmehrheit zu unterstützen.