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Müller Walter · Nationalrat · 2018-05-30

Müller Walter · Nationalrat · St. Gallen · FDP-Liberale Fraktion · 2018-05-30

Wortprotokoll

Herr Glättli, der Experte - ja, da staune ich eigentlich schon. Ich bin gleicher Meinung wie der vorherige Fragesteller, Herr Salzmann: Niemand kann sagen, wo die rote Linie ist. Frau Bundesrätin Sommaruga hat ebenfalls bestätigt, dass man das nicht wisse. Ich muss Ihnen [PAGE 684] sagen, dass man die EU-Richtlinie auch richtig lesen muss. Sie sagt nicht, dass man die Anerkennung für die bisherigen rechtmässigen Besitzer im Einzelfall vornehmen müsse. Vielmehr kann man das auch kollektiv machen.

Herr Glättli, wenn Sie diesem Minderheitsantrag nicht zustimmen können, können Sie ja dem Eventualantrag zustimmen, der mit der Meldepflicht auch die Registrierung ermöglichen würde. Aber ich sage Ihnen nochmals: Niemand weiss, wo die rote Linie ist! Ich war schon 2004 in dieser Kommission, und damals haben wir - das möchte ich auch erwähnen - mit dem Schengen-Vertrag klar gesagt, dass diese Waffen ausgenommen sind. Wir haben sozusagen eine Opting-out-Klausel, die eigentlich immer noch gilt. Der Bundesrat sagt, er habe da gut verhandelt. Wir sind auch dankbar, dass er gut verhandelt hat. Aber ich sage, er hat eigentlich einen Teil dessen abgeholt, was ursprünglich vereinbart wurde, und hat nicht etwas völlig Neues erreicht. Wir haben bei der Abstimmung über Schengen den Schützen auch gesagt, sie seien nicht betroffen. Ich habe mich für Schengen eingesetzt, und man hat Versprechungen abgegeben. So viel zu der von Kollege Glättli geäusserten Meinung.

Bei Artikel 5 stimmen wir der Mehrheit zu. Wir brauchen hier dann vielleicht im Ständerat noch Korrekturen, hier gibt es eine Lücke: Wenn ein Schütze eine neue Waffe als Ordonnanzwaffe kaufen will, dann muss er auch eine Ausnahmebewilligung beantragen, und das möchten wir eigentlich verhindern. Folgen Sie also bei Artikel 5 der Mehrheit, lehnen Sie die Anträge der Minderheiten I und II (Flach), auch der Minderheit III (Arnold) zu Artikel 28d Absatz 4 und der Minderheit I (Seiler Graf) zu Artikel 42b Absatz 1 ab.

Dann kommen wir zur Minderheit II (Müller Walter) zu Artikel 42b Absatz 1. Das ist jetzt eigentlich schon erläutert worden. Wir sind hier geteilter Meinung. Eine Mehrheit der Fraktion möchte der Kommissionsmehrheit zustimmen, eine starke Minderheit meinem Minderheitsantrag. Wir werden sehen. Hier habe ich auch nicht so Angst.

Herr Glättli, wenn wir hier diese Lösung treffen, wird das in der Verwaltung hüben und drüben Diskussionen geben, und der Ständerat, der Zweitrat ist, kann dann das noch nachbessern. Aber ich denke, wir sollten hier einen Pflock einschlagen.

Bei Artikel 28b stimmt unsere Fraktion meinem Minderheitsantrag zu. Die Anträge der restlichen Minderheiten lehnen wir ab.