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Gmür Alois · Nationalrat · 2018-05-30

Gmür Alois · Nationalrat · Schwyz · CVP-Fraktion · 2018-05-30

Wortprotokoll

In der Schweiz ist es üblich, dass Angehörige der Armee ihre persönliche Ordonnanzwaffe zu Hause aufbewahren, wenn sie das möchten. Nach Beendigung der Dienstzeit ist es den Angehörigen der Armee freigestellt, die Ordonnanzwaffe als halbautomatische Feuerwaffe zu behalten. Die CVP-Fraktion ist der Ansicht, dass Soldaten, Unteroffiziere und Offiziere, die an diesen Waffen ausgebildet wurden, ein Leben lang wissen, wie sie mit ihrer persönlichen Waffe umzugehen haben.

Der Umgang mit der Ordonnanzwaffe ist eine typisch schweizerische Eigenart und hat eine lange Tradition. Es ist deshalb für die CVP-Fraktion nicht nachvollziehbar, dass diese persönliche Waffe für den Armeeangehörigen nach Ende der Dienstzeit plötzlich zur verbotenen Waffe wird. Wir unterstützen deshalb bei Artikel 5 Absatz 1 Buchstabe b die Mehrheit und wollen damit, dass die Ordonnanzwaffe nicht zur verbotenen Waffe wird. Auch die für die übliche Funktion dazugehörenden Bestandteile wie Magazin, Lauf und Verschluss, die vom Besitzer direkt aus den Beständen der Militärverwaltung übernommen wurden, sollen nicht als verbotene Teile gelten.

Anträge, die die Ordonnanzwaffe nach Beendigung der Dienstzeit für den Besitzer als verbotene Waffe mit entsprechenden Auflagen deklarieren möchten, wie das auch der Bundesrat vorschlägt, lehnen wir ab. Wir wollen aber auch nicht, dass das Verbot für andere halbautomatische Waffen wie Faustfeuerwaffen und Handfeuerwaffen mit einer Ladevorrichtung mit hoher Kapazität aufgehoben wird. Dieses Verbot, das mit Auflagen zur Handhabung solcher Waffen verbunden ist, können wir eigentlich nachvollziehen.

Die CVP-Fraktion will auch den Kantonen die Freiheit geben, Ausnahmen von den Verboten zu bewilligen. Anträge, die die Freiheit der Kantone einengen, lehnen wir ab. Ebenso lehnen wir alle Minderheitsanträge von links ab, die das Ziel verfolgen, das Waffenrecht mit mehr Auflagen zu verschärfen. Alle Anträge von rechts, die die Vorlage noch mehr entschärfen möchten, lehnen wir ebenfalls ab. So lehnen wir zum Beispiel die Anträge der Minderheiten Arnold ab, die generell alle halbautomatischen Feuerwaffen als nichtverbotene Waffen deklarieren wollen. Wir sind der Meinung, dass damit die Weiterentwicklung des Schengen-Besitzstandes gefährdet wird.

Die CVP-Fraktion folgt in Block 2 immer der Mehrheit und empfiehlt Ihnen, dies auch zu tun. Wenn die Ordonnanzwaffe nicht als verbotene Waffe gilt, ist das vorliegende EU-Waffenrecht für die Schweiz akzeptierbar, und unsere Schützentradition kann problemlos wie bis anhin gepflegt werden. Das ist für die CVP-Fraktion wichtig. Für diesen Kompromiss setzen wir uns ein. Wir wollen nicht das Schützenwesen demontieren, wir wollen aber auch nicht die Weiterentwicklung von Schengen gefährden.

Der Bundesrat hat mit dieser Vorlage schon viel erreicht. Es liegt jetzt an uns, noch eine Verbesserung bei der Behandlung der Ordonnanzwaffe in diesem Gesetz zu beschliessen. Ich bitte Sie, tun Sie das.