Arnold Beat · Nationalrat · 2018-05-30
Arnold Beat · Nationalrat · Uri · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2018-05-30
Wortprotokoll
Ich habe noch die eine oder andere Minderheit zu vertreten.
Zuerst zur Minderheit bei Artikel 32c Absatz 3bis: Lange nicht alle EU-Staaten verfügen über Infrastrukturen und Behörden, die zuverlässig genug sind, um sensible Schweizer Daten im automatisierten Verfahren zu erhalten. Im Gegensatz zu den Argumenten im erläuternden Bericht ist es eben nicht so, dass praktisch nur Personen, die die Bedingungen erfüllen, waffenrechtliche Gesuche stellen. Es kommt regelmässig vor, dass Personen wegen Strafregistereinträgen, die absolut nichts mit Gewalt oder Betäubungsmitteln zu tun haben, keinen Waffenerwerbsschein erhalten oder dass ihnen nachträglich Waffen entzogen werden, beispielsweise beim Antrag für einen europäischen Feuerwaffenpass. Auch falsche Anschuldigungen, beispielsweise wegen Bedrohung, kommen regelmässig vor. Eine unbescholtene Person bekommt keine waffenrechtliche Bewilligung, solange ein Verfahren läuft.
Wenn solche Daten nun an alle Schengen-Staaten weitergeleitet werden sollten, würden dort unkontrolliert und für alle Ewigkeiten Schweizer Bürger entweder wegen falscher oder wegen längst verjährter Daten registriert. Hätten die Daten die Schweiz einmal verlassen, fehlte jegliche Kontrolle über deren weitere Verarbeitung, Speicherung und Verwendung. Denkbar wäre allerhöchstens eine einzelne Auskunft auf Anfrage, und auch dies nur bei schweren und nachgewiesenen Delikten.
Zur Minderheit bei Artikel 1 Absatz 3, ich habe es einleitend bereits gesagt: Dieses Gesetz bringt keinen Mehrwert und schon gar keine Sicherheitssteigerung. Ausgearbeitet als Lösung gegen den Terrorismus, taugt dieses Gesetz nichts. Dieses Gesetz hat einzig und allein zum Ziel, die Schweiz zu entwaffnen. Man will den Waffenbesitz so unattraktiv wie möglich machen, aber genau das ist gegen unsere Tradition und unsere Geschichte. Es ist besonders störend, dass der Bundesrat auf diesem Weg ein Waffenregister einführen will. Die Pflicht zur Nachregistrierung wurde vom Volk bereits 2011 und 2013 und vom Parlament 2015 abgelehnt. Mit der Einführung einer Nachregistrierung würde also der mehrmals geäusserte Wille von Volk und Parlament missachtet. Daher mein Minderheitsantrag zu Artikel 1 Absatz 3: "Der Bundesrat teilt der EU mit, dass das aktuelle Schweizer Waffengesetz alle notwendigen Vorschriften zur Terrorbekämpfung enthält." Ich danke für die Unterstützung.