Salzmann Werner · Nationalrat · 2018-05-30
Salzmann Werner · Nationalrat · Bern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2018-05-30
Wortprotokoll
In diesem Block geht es um die Beschlagnahmung von Waffen und Ladevorrichtungen und um die automatische Weiterleitung von Informationen an die Schengen-Staaten und an den Wohnsitzstaat.
Wir bitten Sie, bei Artikel 31 Absätze 2bis und 2ter der Mehrheit zu folgen und so den Betroffenen nach einer allfälligen Beschlagnahmung eine Frist von drei Monaten einzuräumen, um nachträglich eine Ausnahmebewilligung zu beantragen.
Bei Artikel 32c Absätze 3bis und 6 bitten wir Sie, den Minderheitsanträgen Arnold zuzustimmen. Es kann doch nicht sein, dass wir unsere Bürger, denen ein Waffenerwerbsschein oder eine Ausnahmebewilligung verweigert wurde, im Schengen-Informationssystem erfassen und sie damit praktisch mit dem Etikett "vorbestraft" versehen. Stellen Sie sich vor, dass ein Schweizer, der mit einem solchen Eintrag in diesem System registriert ist, einen Autounfall im Ausland hat. Er wird noch schlimmer behandelt als Ladendiebe, Hooligans oder ähnliche Personen. Das ist doch unverhältnismässig.
Bei Artikel 32h bitten wir Sie, der Mehrheit zu folgen.
Nachdem wir nun auf die Vorlage eingetreten sind und alles behandelt haben, besteht bei den Artikeln 1 und 2 des Bundesbeschlusses doch noch die Möglichkeit, eine ganz schweizerische, an die Verhältnisse angepasste Lösung vorzusehen. Es ist die Lösung, die ich eigentlich aufgrund einer Lagebeurteilung vom Bundesrat erwartet hätte, dass wir nämlich den Notenaustausch unterzeichnen und der EU mitteilen, dass wir keinen Handlungsbedarf haben, weil wir erstens ein strenges Waffengesetz haben, das unseren Traditionen Rechnung trägt, und weil zweitens in der EU-Richtlinie die vorgeschlagenen Massnahmen absolut keinen einzigen Terroranschlag verhindern. Es ist eine Richtlinie, die ein Ziel erfüllen soll, nicht eine Handlungsanweisung. Die Schweiz habe deshalb keinen Handlungsbedarf und bitte die EU, das zu respektieren, mit freundlichen Grüssen, der Bundesrat - der sich zuerst um die Anliegen der Schweizer kümmere, bevor er einen Kniefall vor der EU mache, um eine Richtlinie umzusetzen, die das Ziel, Terroranschläge zu verhindern, völlig verfehle.
Der Bundesrat hat sich aber nicht mit dieser Frage befasst. Er hat sich damit befasst, was wir von der EU erwarten können, wo sie nicht einverstanden sein könnte, was im schlimmsten Fall passieren würde. Entsprechend wurden vom Bundesrat auch gezielt diese Botschaften verteilt, die ich bereits im Eingangsvotum erwähnt habe.
Behalten wir Augenmass, beweisen wir auch Rückgrat. Rückgrat zeigen müssen wir, wenn Sie das Rahmenabkommen annehmen, auch bei zukünftigen bilateralen Verträgen, wenn wir nicht einfach alles, was von der EU kommt, abnicken wollen. Unterstützen Sie die Minderheit Arnold zu Artikel 2 des Bundesbeschlusses.
Zum Schluss lade ich Sie herzlich ein, am übernächsten Wochenende am Feldschiessen teilzunehmen und mit den Schützen das Gespräch zu suchen, damit Sie sehen: Das sind keine Terroristen.