Bortoluzzi Toni · Nationalrat · 1999-12-06
Bortoluzzi Toni · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 1999-12-06
Wortprotokoll
Es ist möglicherweise bezeichnend, dass das Gesundheitswesen am ersten Tag der neuen Legislatur zur Sprache kommt - wenn auch nur ganz am Schluss unserer Sitzung und im Rahmen einer Interpellation.
Ich möchte, bevor ich auf die Antworten des Bundesrates eingehe, die Gelegenheit benutzen, um zu Beginn unserer vierjährigen Arbeit darauf aufmerksam zu machen, dass Korrekturen an unserem Krankenversicherungsgesetz für die kommende Legislatur als vordringlich angesehen werden müssen. Die Gesundheitskosten sind in unserem Land zu hoch, vor allem weil Leistungen angeboten und konsumiert werden, welche unnötig sind; es sind systembedingte Fehler, und der Leidensdruck ist, so meine ich, heute gross genug, um einschneidende Korrekturen an diesem System vorzunehmen. Wir haben in unserer Interpellation eine ganze Reihe von Fragen gestellt, welche solche Systemmängel betreffen. Im Wesentlichen sind es drei Bereiche: erstens die Frage des Wettbewerbes, zweitens der Leistungsausbau in der Grundversicherung und drittens die Beschwerden im Zusammenhang mit dem neuen Krankenversicherungsgesetz und ihre Fristen.
Ich beginne beim letzten Punkt: Hier erklären wir uns von der Antwort des Bundesrates weitgehend befriedigt, auch wenn sich damit natürlich nichts daran ändert, dass Fristen nach wie vor nicht eingehalten werden. Aber die Flut von einigen hundert Einsprachen seit dem Inkrafttreten des Krankenversicherungsgesetzes im Januar 1996 zeigt, dass eine Neubeurteilung des Gesetzes auch in diesem Teilbereich nötig ist. Es ist zweifellos angebracht, die Rechtsmittel wiederum auf ein vernünftiges Mass zu reduzieren, um auch in diesem Bereich wieder eine Durchsetzung zu gewährleisten.
Die Ausdehnung des Grundversicherungskataloges - damit zum zweiten Punkt - durch den Bundesrat ist seit dem Inkrafttreten des neuen Krankenversicherungsgesetzes ein bedeutender, Kosten treibender Faktor in unserem Gesundheitswesen. Wenn wir in unserer Interpellation fragen, ob der Bundesrat bereit sei, die Pflichtleistungen zu reduzieren, dann erwarten wir eigentlich auf diese klare Frage eine klare Antwort. Und es ist diesem Zusammenhang nicht von Bedeutung, ob der Bundesrat, wie er in der Antwort schreibt, nun gewillt ist, das Rationalisierungspotenzial weiter zu nutzen oder besser zu nutzen. Es geht darum, die Pflichtleistungen anzuschauen - und das eine hat, so meine ich, mit dem anderen nichts zu tun.
Ich möchte die Frau Bundespräsidentin an dieser Stelle bitten, diese Frage klar zu beantworten: Sind Sie bereit, den Grundversicherungskatalog im Sinne einer Kosten dämpfenden Massnahme zu reduzieren - ja oder nein? Ich glaube, das ist eine zielgerichtete Frage. Bisher hat der Bundesrat diesen Bereich vor allem ausgebaut und damit die Kosten mindestens teilweise gesteigert und die Prämien damit erhöht.
Das Gleiche gilt auch für die Fragen in unserer Interpellation im Zusammenhang mit dem Wettbewerb, welchen ich als drittes Element erwähnt habe. Ich bin zwar einverstanden damit, wenn der Bundesrat sagt, dass die Ergebnisse abgewartet werden müssten, bevor man Korrekturen und Massnahmen vorschlage. Aber gerade die Mängel im Bereich des Wettbewerbs sind in unserem Gesundheitswesen so offensichtlich, dass Korrekturen überfällig sind. Ich denke beispielsweise an unsere Spitäler: Sie sind von Strukturen geprägt, die seit zwanzig Jahren überholt sind. Nur in solchen Betrieben kann es ein Debakel, wie es mit den Assistenzärzten passiert ist, überhaupt geben. Im Wettbewerb stehende Betriebe können sich solche Verhältnisse nicht leisten. Wir erwarten vom Bundesrat im Gesundheitswesen generell, dass ein Konzept vorgeschlagen und dann umgesetzt wird, mit welchem die im Gesundheitswesen möglichen Wettbewerbselemente über kurz oder lang auch durchgesetzt werden.
In diesem Sinne sind meine Ausführungen zur Interpellation zu verstehen. Von der Antwort des Bundesrates sind wir - wie Sie gehört haben - nur teilweise befriedigt.