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Bäumle Martin · Nationalrat · 2018-05-31

Bäumle Martin · Nationalrat · Zürich · Grünliberale Fraktion · 2018-05-31

Wortprotokoll

Im Rahmen der Zweitwohnungs-Initiative wurde seinerzeit eine ähnliche Debatte geführt. Die Mehrheit verweigerte damals eine Diskussion über einen Gegenvorschlag, und das Volk wurde auf später vertröstet. Die Initiative kam dann ohne Gegenvorschlag vor das Volk, das Resultat kennen Sie. Ich möchte, dass wir nicht wieder den gleichen Fehler machen, sondern dass wir diesmal rechtzeitig einen Gegenvorschlag ausarbeiten. Ich muss jedoch feststellen, dass ein Antrag auf einen indirekten Gegenvorschlag wie damals nicht gewollt ist.

Zum Formalen: Ich wollte einen indirekten Gegenvorschlag in den Rat tragen, damit dieser hätte entscheiden können, ob er das Thema aufgreifen will. Das wurde mir verwehrt. Es sei vom Vorgehen her nicht möglich. Ich könne einzig einen direkten Gegenvorschlag als Minderheit in den Rat bringen. Deshalb formulierte ich also inhaltlich einen fast identischen Antrag als direkten Gegenvorschlag, der Ihnen nun vorliegt. Dies nur zur Kritik, dass ein direkter Gegenvorschlag nicht das richtige Instrument sei. Es blieb mir kein anderer Weg.

Damit signalisieren die Grünliberalen, dass Handlungsbedarf besteht. Mit dem Gegenvorschlag zielen wir vorab auf das Gebiet ausserhalb der Bauzonen, denn hier ist der Frevel sowohl der Kantone als auch des Parlamentes seit Jahren gross. Dies steht auch klar im Gegensatz zum RPG 1 und damit zu einer Volksabstimmung, in der wir diese Grundsätze zum Schutz der Nichtbauzonen eigentlich schon einmal geregelt haben. Offensichtlich greift das nicht genügend, und es braucht hier Verschärfungen.

Natürlich hätte ich jetzt gerne das RPG 2 auf dem Tisch, sodass wir das parallel diskutieren könnten. Der Bundesrat plant, zum RPG 2 im Herbst 2018 eine Botschaft zu [PAGE 716] verabschieden. Im April 2019 müssten wir einen Gegenvorschlag im Erstrat verabschiedet haben. Mit gutem Willen könnte man eine Vorlage RPG 2 als indirekten Gegenvorschlag zur Initiative erarbeiten. Aber das will man politisch nicht, weil man im RPG 2 wohl nicht eine Einschränkung der Nutzung ausserhalb der Bauzonen will, sondern eine weitere Aufweichung, und das wäre dann eben kein Gegenvorschlag mehr.

Mein Gegenvorschlag verlangt im Grundsatz eine Stabilisierung der Flächen ausserhalb der Bauzonen - und nur dort. Wie man dann mit den Umnutzungen umgeht, wird offengelassen. Hier ist der Gegenvorschlag also im Gegenteil liberal. Es bleibt den Kantonen sogar ein grösserer Spielraum als heute, und das ganz im Sinn der immer diskutierten Nutzung der bestehenden Infrastrukturen. Die Gesamtbodenfläche ist aber begrenzt. Man kann nur einzelne Ausnahmen bei nationalem Interesse machen. Mein Gegenvorschlag ist also tatsächlich einerseits griffiger, was den Bodenflächenverbrauch ausserhalb der Bauzonen betrifft, und andererseits klar flexibler, was die Umnutzung der bestehenden Bauten in den Flächen betrifft. Damit erfüllt der Gegenvorschlag die zwei Hauptziele ausserhalb der Bauzone: kein weiteres Auswuchern der Flächen, aber eine flexiblere Nutzung der bestehenden Infrastrukturen und Gebäude.

Eigentlich sollten wir ja die Flächenauswahl der Bauzonen reduzieren. Das verlangt der Gegenvorschlag aber bewusst nicht, sondern er verlangt eine Plafonierung. Der Strukturwandel gerade in der Landwirtschaft bleibt mit dem Vorschlag möglich, er wird sogar liberaler gehandhabt als heute. Gemäss Verfassung bleibt dem Gesetzgeber Spielraum offen. Auch ein nationaler Ausgleich zwischen den Kantonen ist möglich. Es ist also ein ähnlicher Ansatz wie beim Waldgesetz, in dem die Gesamtfläche definiert ist. Es soll einfach insgesamt nicht mehr bebaute Bodenfläche geben. Dies liesse auch klar eine Erweiterung in die Höhe grundsätzlich zu, damit eben nicht noch mehr Boden beansprucht würde. Ein neuer Stall könnte dann auf zwei Stockwerken genutzt werden, unten als Stall und oben für eine weitere Nutzung.

Es ist aber klar: Wenn die Landwirtschaft neue Bauten braucht, muss ein intelligenter Ausgleich stattfinden. Das ist eben machbar. Die Formulierung des Gegenvorschlages liesse auch einen interkantonalen Ausgleich zu, zum Beispiel zwischen dem Kanton Zürich und dem Kanton Appenzell. Darauf könnten wir uns schon einigen.

Zu den Ausnahmen von nationalem Interesse: Es ist klar, Eisenbahnlinien und - das muss ich jetzt leider sagen - auch Nationalstrassen liegen sicher im nationalen Interesse, ebenso Anlagen zur Gewinnung von erneuerbaren Energien wie Windanlagen oder ein Innovationspark. Was nationales Interesse ist, wurde auch im Zusammenhang mit anderen Gesetzen bereits definiert. Eine Erschliessungsstrasse für ein einzelnes Gebäude wäre hingegen von der Regelung betroffen. Wenn eine oder zwei Strassen abgebrochen würden, könnte an einem anderen Ort zum Beispiel wieder eine erstellt werden. Diese Abtauschmöglichkeit besteht.

Auch Streusiedlungsstrukturen im Appenzell könnten unter Umständen sogar aus Sicht des Landschaftsschutzes durchaus von nationalem Interesse sein.

Ich bitte Sie also, den Antrag meiner Minderheit zu unterstützen, die dem Volk einen Gegenvorschlag unterbreiten will, weil es Handlungsbedarf gibt. Die Grünliberalen werden das tun.