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Müller Damian · Ständerat · 2018-05-31

Müller Damian · Ständerat · Luzern · FDP-Liberale Fraktion · 2018-05-31

Wortprotokoll

Ich denke, der Bundesrat ist mit seiner Politik gegenüber den sogenannten Risikogruppen grundsätzlich auf dem richtigen Weg. Allerdings geht er diesen Weg nicht konsequent, und vor allem geht er ihn nicht bis zum Ende. Ich halte es für richtig, jetzt erst einmal das neue Nachrichtendienstgesetz konsequent anzuwenden, das am 1. September 2017 in Kraft getreten ist. Es macht auch durchwegs Sinn, nüchtern und vorurteilsfrei zu analysieren, wie dieses Gesetz wirkt beziehungsweise ob und welche Schwachstellen immer noch vorhanden sind.

Sie wissen, bei den Ermittlungen gibt es ein Dreistufensystem: die Vorphase, die Zugriffsphase und die Nachphase. Das ist genau gleich, wie wenn Sie ein Haus bauen: Sie haben die Planungsphase, die Umsetzungsphase mit dem Bau, und am Schluss ziehen Sie ein. Diese Motion handelt aber nur von der Vorphase, also von der Ermittlung. Und bei einer nüchternen Analyse musste ich einfach feststellen, dass der aktuelle Stand nicht ausreicht. Wir müssen Informationen haben, wo sich die sogenannten Gefährder - der Bundesrat bezeichnet sie als "Risikopersonen" - aufhalten. Wir müssen wissen, wo und mit welchen Personen sie sich treffen. Wir müssen wissen, wie sie kommunizieren.

Natürlich gibt es nie eine Politik, die uns eine totale Sicherheit garantieren könnte. Das wäre der totale Überwachungsstaat, dem mehr zum Opfer fallen würde, als wir an Sicherheit gewinnen könnten. Dennoch befürworte ich diese Motion. Auch wenn die vorliegende Stellungnahme juristisch gut abgefasst ist, Herr Bundesrat, bleibt sie, politisch beurteilt, auf der Strecke. Sie trägt der aktuellen Entwicklung bei der Polizei nicht genügend Rechnung. Es zeigt sich immer mehr, dass der Föderalismus im Bereich Terrorismus und Cyberkriminalität an seine Grenzen kommt. Und genau dies muss uns zu denken geben.

Ich nehme für mich in Anspruch, dass ich sehr viel mit der Polizei im Austausch bin. Ich nehme für mich auch in Anspruch, dass ich mit der Polizei an der Front gewesen bin. Und ich war erstaunt, als ich sah, wie die Polizei mit Gefährdern umgehen muss. Es ist nicht so, dass man das einfach technisch oder juristisch abhandeln könnte. Schlussendlich zeigt nur ein Fronteinsatz, wie die Polizei arbeitet. Nur so wird einem bewusst, was hinter den Kulissen wirklich abläuft. Gefährder oder sogenannte Risikogruppen sind in der Schweiz Realität. Sie sind hier, und sie halten die Polizei auf Trab. Und genau diese Realität dürfen wir nicht unter den Teppich kehren - ich erachte es als unsere Pflicht, dass wir dieses Problem anpacken. Die Polizei braucht rechtliche Grundlagen, und mit dieser Motion bieten wir uns die Möglichkeit zu handeln. Nur so kann die Polizei ihre Schwerpunkte schlussendlich entsprechend abändern.

Sie sehen, es geht bei diesen Ermittlungen nur um die Vorphase. Ich bitte Sie wirklich, jetzt zu dieser Änderung Hand zu bieten, mit der Zustimmung zum Antrag Föhn und der Annahme dieser Motion. Denn so besteht eben die Möglichkeit der Präventivhaft, so besteht die Möglichkeit der Observation, so bleibt die Bekämpfung der Gefährder nicht nur ein Lippenbekenntnis.

In diesem Sinne bitte ich Sie, die Motion anzunehmen respektive den Antrag Föhn zu unterstützen.