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Goll Christine · Nationalrat · 2002-06-18

Goll Christine · Nationalrat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion · 2002-06-18

Wortprotokoll

Dass die statistischen Grundlagen im sozialen Bereich nicht ausreichend sind, hat unser Rat bereits mehrmals festgehalten. Ich erinnere Sie an eine Motion (97.3393), welche unser Rat in der Frühjahrssession 1999 überwiesen hat, eine Motion, die ebenfalls aus der SGK kam und verlangt, dass der Aufbau einer schweizerischen Behindertenstatistik in die Wege geleitet wird. Unser Rat hat diese Motion widerstandslos überwiesen, leider wurde sie vom Ständerat nur als Postulat überwiesen und damit abgeschwächt.

Es ist klar, dass wir diese Behindertenstatistik brauchen. Sie soll nämlich vor allem die persönliche und die finanzielle Situation der Behinderten in der Schweiz in Bezug auf die verschiedenen Sozialversicherungszweige und auch auf die Sozialhilfe der Kantone und Gemeinden aufzeigen. Das war auch der Inhalt der damaligen Motion der SGK, und es ist klar, dass es Rahmenbedingungen braucht, wenn wir diese Behindertenstatistik verwirklichen wollen, und dass es dafür die nötigen finanziellen und personellen Mittel braucht.

In diesem Sinne schlagen wir Ihnen - eigentlich als logische Fortsetzung der Motion, die Sie überwiesen haben - eine Ergänzung im Bundesstatistikgesetz vor. In Artikel 3 des Bundesstatistikgesetzes werden nämlich die Aufgaben aufgezählt, welche die Bundesstatistik hat. Es heisst dort u. a. [PAGE 980] auch, dass die Bundesstatistik "der Beurteilung der Erfüllung des Verfassungsauftrages zur Gleichstellung von Mann und Frau" dient. Unser Kollege Rossini beantragt Ihnen nun, diese Bestimmung logischerweise zu ergänzen, also nicht nur den Verfassungsauftrag in Bezug auf die Gleichstellung der Geschlechter zu überprüfen, sondern eben auch jenen in Bezug auf die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen.

Ich bitte Sie also aus Gründen der logischen Konsequenz Ihrer bisherigen Beschlüsse und auch im Namen unserer Fraktion, dem Antrag Rossini zuzustimmen.