Hegglin Peter · Ständerat · 2018-05-31
Hegglin Peter · Ständerat · Zug · CVP-Fraktion · 2018-05-31
Wortprotokoll
Zuerst meine Interessenbindung: Ich bin Präsident des Netzwerks Mineralische Rohstoffe Schweiz (Neros). Neros ist die Nachfolgeorganisation der früheren Studiengesellschaft für mineralische Rohstoffe, ehemals angesiedelt an der Universität Bern. Die Aktivitäten dieser Organisation reichen zurück bis ins Jahr 1918. Unsere Organisation besteht aus Vertretern der Wirtschaft, der Verwaltung, der Wissenschaft und der Politik. Neros fühlt sich alleine der langfristigen Versorgung der Schweiz mit nichtenergetischen mineralischen Rohstoffen, insbesondere mit Massenrohstoffen aus der Steine- und Erdengruppe, verpflichtet und vertritt diese gegenüber dem Gesetzgeber, der Wirtschaft und der Öffentlichkeit.
Mineralische Rohstoffe sind das Fundament vieler Branchen und stehen am Beginn vieler Wertschöpfungsketten. Dabei stehen für uns sowohl eine optimale Nutzung von Primär- und Sekundärrohstoffen wie auch eine bessere Nutzung von bisherigen Abfallprodukten im Zentrum. Wir verstehen uns somit auch als unabhängige, ausgewogene und vermittelnde Plattform bei den häufig auftretenden Interessenkonflikten zwischen den Akteuren aus Wirtschaft und Politik und den Vertretern von Umweltschutzanliegen. Aus diesem Grund ist für uns der Bericht des Bundesrates über die Versorgung der Schweiz mit nichtenergetischen mineralischen Rohstoffen von besonderem Interesse. Neros und auch ich haben dabei keine persönlichen Interessen oder wirtschaftliche Vorteile. Grundlagenarbeit und vermittelnde Aktivitäten stehen für uns im Zentrum.
Bereits heute zeigen sich in der Schweiz Versorgungsengpässe für mineralische Rohstoffe. Transporte von schwergewichtigen Massenrohstoffen über lange Strecken, zum Teil aus dem Ausland, schaffen grosse Emissionsprobleme. Transportwege von über 30 Kilometern bewirken beispielsweise beim Kies, dass die Umweltbilanz der Kiesversorgung unabhängig von der Produktionsmethode jeweils schlechte Werte aufweist. Kurze Transportwege und eine dezentrale Versorgung sind aber gemäss dem allgemeinen Verständnis das Fundament einer nachhaltigen Versorgung der Schweiz mit mineralischen Rohstoffen.
Was passiert, wenn bei grossen Abbaustellen, zum Beispiel im Bereich der Kalkgesteine oder bei den grossen Kiesabbaustellen, die Vorräte zu Ende gehen, wenn aufgrund der im erwähnten bundesrätlichen Bericht mineralische Rohstoffe beschriebenen Planungsproblematik nur zum Teil neue Abbaustellen erschlossen werden können und man die Versorgungssicherheit nicht mehr aufrechterhalten kann? Diese nationalen Planungsengpässe sind heute absehbar. Beispielsweise werden heute schon Hartgesteine, insbesondere Bahnschotter, über Hunderte von Kilometern aus Deutschland importiert. Deswegen besteht Handlungsbedarf.
An diesem Beispiel, Hartgestein, kann ich das illustrieren. Als sich 2004 ein Versorgungsengpass abzeichnete, suchte man mit allen betroffenen Stakeholdern in einem mehrjährigen Prozess nach Lösungen. Weil fast alle bestehenden Hartsteinbrüche in Gebieten mit sehr hohen nationalen Schutzansprüchen liegen und sich daraus kurz- bis mittelfristig grosse Probleme mit dem Weiterbetrieb ergeben, wurden mittels einer breitangelegten Studie alternative Standorte gesucht. 34 mögliche Standorte wurden gefunden, die sowohl von der Qualität als auch von der Quantität her infrage kommen und mit keinen nationalen Schutzanliegen in Konflikt stehen würden. Von diesen Standorten sind bis 2016 aufgrund regionaler und kantonaler Schutzanliegen sowie aufgrund fehlender politischer Akzeptanz 31 potenzielle Standortgebiete weggefallen. Die 3 verbliebenen Standorte sind heute weiterhin fern einer Realisierung.
Weil Hartgesteine unerlässlich für Ausbau und Unterhalt der nationalen Verkehrsinfrastrukturen wie Eisenbahn und Nationalstrassen sind, wurde im Zuge der letzten Revision des Sachplans Verkehr der Bedarf an Hartgesteinen festgehalten. Damit wurde dieser Gesteinsgruppe eine nationale Bedeutung zugesprochen. Auch damit war es aber bisher nicht möglich, die Versorgung mit eigenen Rohstoffen ohne Importe aus dem Ausland zu gewährleisten. Der Spezialfall Hartgesteine zeigt, dass es unter Umständen möglich ist, eine einzelne Gesteinsgruppe indirekt und allenfalls etwas weit hergeholt in einem Sachplan zu verankern, dass aber mit Blick auf die Gesamtheit der mineralischen Rohstoffe eine Gesamtschau, also ein Sachplan mineralische Rohstoffe, wichtig ist.
Meine Motion hat zum Ziel, dass in detaillierten Karten gezeigt wird, wo die Rohstoffe überhaupt und in geeigneter Qualität vorhanden sind, wo sie genutzt werden dürfen, wo sie aus welchen politischen und gesellschaftlichen Gründen nicht genutzt werden, wo Limiten bezüglich Sicherheit und Gesundheit existieren, wo die Nutzung gegen Schutzinteressen abgewogen werden muss und wo eine Nutzung [PAGE 362] prinzipiell ausgeschlossen ist. Dies würde mit dem Sachplan dann eben kantonsübergreifend gezeigt, weil sich Rohstoffe im Untergrund auch nicht an politische Grenzen halten. Damit soll die Basis für eine ausreichende Versorgung aus dem Inland gelegt werden.
Gemäss Artikel 13 des Raumplanungsgesetzes (RPG) ist der Bundesrat gefordert, Grundlagen zu erarbeiten, um seine raumwirksamen Aufgaben erfüllen zu können, sowie die entsprechenden Konzepte und Sachpläne zu erstellen und aufeinander abzustimmen. In den Bereichen Verkehr und geologische Tiefenlager gibt es bereits heute nationale Sachpläne und nationale Sachplanprojekte.
In seiner Stellungnahme zu meiner Motion anerkennt der Bundesrat zwar die Problematik, aber nicht seine Zuständigkeit. Die Sachplanpflicht des Bundes, so heisst es, beziehe sich gemäss Bundesverfassung zwar auf raumwirksame Tätigkeiten, für welche er entsprechende Planungs- bzw. Bewilligungskompetenzen erhalten hat. Der Bund verfüge aber nicht über die rechtlichen Kompetenzen, um einen Sachplan mineralische Rohstoffe zu erarbeiten. Der Bundesrat habe jedoch ein grosses Interesse an einer ökonomischen sowie ökologischen Landesversorgung und damit an einer geordneten Nutzung dieser Ressourcen.
Der Bundesrat anerkennt weiter, dass die Vorkommen dieser Georessourcen nicht an Kantonsgrenzen oder Landesgrenzen aufhören. Damit wäre es aus meiner Sicht angebracht, von funktionalen Räumen, welche hauptsächlich den Gesetzmässigkeiten der Geologie folgen, zu sprechen. Der Bundesrat schreibt weiter, dass eine nationale Sichtweise zur Sicherung der langfristigen Versorgung mit diesen Rohstoffen angezeigt sei. Für den Bundesrat sei weiter denkbar, dass der Bund auch ohne Vorliegen einer direkten Regelungskompetenz für mineralische Rohstoffe ein Konzept, eben nach Artikel 13 RPG, erarbeite. Dabei sei bei entsprechenden Planungen die Berücksichtigung der betroffenen Bundesinteressen sicherzustellen und zu präzisieren, und es seien bei Vorliegen eines diesbezüglichen Abstimmungsbedarfs auch kantonsübergreifende Planungen zu fördern. Ein Konzept lege für die Behörden generelle Anweisungen zur Berücksichtigung von Interessen und gegebenenfalls zu räumlichen Aspekten der einzusetzenden Mittel fest, wohingegen ein Sachplan darüber hinaus auch räumlich konkrete behördenverbindliche Anweisungen enthalte.
Ich möchte nicht einen Streit über die Zuständigkeit lostreten, welcher allenfalls in eine Verfassungsänderung erst in ferner Zukunft mündet. Mir geht es um die Verhinderung eines sich abzeichnenden Versorgungsengpasses. Deshalb könnte ich einem Konzept, wie vom Bundesrat vorgeschlagen, zustimmen, falls der Nationalrat dann meine Motion entsprechend abändern würde.
Unter optimalen Voraussetzungen, das heisst mit ausreichenden Ressourcen und einer aktiven Mitarbeit der Kantone und weiterer Anspruchsgruppen, müsste für die Erstellung eines Konzeptes mit zwei bis drei Jahren gerechnet werden, so auch die Stellungnahme des Bundesrates. Im Bericht mineralische Rohstoffe hat der Bundesrat die Planung eines Konzeptes in die zweite Priorität eingestuft, da dies mit den vorhandenen Ressourcen nicht zeitgleich zu den anderen Massnahmen erfolgen könne. Erste Priorität haben Massnahmen zu Rohstoffdaten, Rohstoffwissen und Rohstoffsensibilisierung. Diese Prioritätenordnung des Bundesrates ist laut seiner Stellungnahme aus seiner Sicht inhaltlich und in Bezug auf die Personalressourcen nach wie vor sinnvoll.
Dieser Prioritätensetzung kann ich aufgrund der sich abzeichnenden Versorgungsengpässe aber nicht folgen. Würde nämlich gemäss Planung des Bundesrates verfahren, wäre erst in rund zehn Jahren mit dem erwähnten Konzept zu rechnen. Bis dann noch die entsprechenden Bewilligungsverfahren durchlaufen sind, würden weitere zehn bis fünfzehn Jahre dazukommen. Aufgrund der heute schwierigen Versorgungslage sollte deshalb der Bundesrat unverzüglich entsprechende Ressourcen zur Verfügung stellen, um die Erarbeitung des Konzeptes zügig an die Hand zu nehmen. Dabei könnte man auch auf bestehende privatwirtschaftliche Netzwerke zurückgreifen. Ich möchte deshalb an der Dringlichkeit festhalten. Ich bitte den Bundesrat, entsprechende Ressourcen zur Verfügung zu stellen.[GZ]
Ich beantrage Ihnen die Annahme der Motion.