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Bäumle Martin · Nationalrat · 2018-05-31

Bäumle Martin · Nationalrat · Zürich · Grünliberale Fraktion · 2018-05-31

Wortprotokoll

Lieber Hans Grunder, jetzt kannst du mir noch zuhören, auch wenn der Frühling schon bald vorbei ist.

Eigentlich lassen die Diskussionen heute und die in der Kommission nur einen Schluss zu: Es besteht Handlungsbedarf vor allem ausserhalb der Bauzonen. Im Oktober sollen wir eine Botschaft zum RPG 2 erhalten. Der Grundsatz der Nichtbauzonen soll strikter durchgesetzt werden, weil die Vorgaben im RPG 1 offenbar nicht genügt haben. Aber es soll Ausnahmen geben, indem bestehende Gebäude, die erschlossen sind, weiter genutzt werden können. Ein Kanton soll bestimmen können, wann und wie ein Gebäude umgenutzt werden kann, und er soll Möglichkeiten für Kompensationen, also möglicherweise für Flächenkompensationen, aufzeigen. Diese gibt es. Es gibt genügend Gebäude, die nicht mehr benötigt werden und bei denen ein Rückbau Sinn macht. Es gibt auch genügend Anlagen, die man zurückbauen kann. Mit diesem Grundsatz des Rückbaus können die Kantone den Zielen der Raumplanung eben folgen, und genau dies würde für einen Gegenvorschlag sprechen, wie ich ihn mit der Minderheit II beantrage, nichts anderes.

Ich fürchte aber in einem anderen Punkt eine Parallele zur Zweitwohnungs-Initiative. Das RPG - und zwar nicht das RPG 1, sondern das frühere RPG, das damals im Rahmen der Initiative diskutiert und beschlossen wurde - griff das Problem des Zweitwohnungsbaus nicht nur nicht auf, sondern im Gegenteil: Mit dem Gesetz wurde die Situation eher noch verschlimmbessert. Man gab nur Versprechen ab, man werde das Problem später angehen. Ich warnte damals und sagte, man müsse etwas Griffiges vorlegen, sonst könnte das Volk anders entscheiden. Heute verspricht man, das RPG 2 werde dann etwas bringen. Aber eine Mehrheit hier im Rat hat im Hinterkopf schon die Absicht, die Vorgaben weiter zu verwässern. Das ist gefährlich.

In der Raumplanung besteht der aktuell wirklich grösste Handlungsbedarf ausserhalb des Siedlungsgebietes. Innerhalb des Siedlungsgebietes haben wir mit dem RPG 1 eine sehr gute Gesetzgebung geschaffen, die sich jetzt gerade in der Umsetzung befindet. Der Vollzug ist nicht einfach und noch nicht abgeschlossen. Einzelne Kantone sind auch mit gewissen Aufgaben nicht nur glücklich, sondern stark gefordert.

Die Volksinitiative greift nun zwei Themen auf. Auf der einen Seite stellt sie in der Frage des Siedlungsgebietes mit dem Siedlungsmoratorium eine weiter gehende Forderung, als dies das RPG 1 tut. Das RPG 1 hat eine Art Siedlungsmoratorium bis zur Umsetzung durch die Kantone. Hier will die Initiative nahtlos anschliessen und das grundsätzlich umsetzen. Diese Forderung geht klar zu weit, und zwar aus verschiedenen Gründen. Erstens greift sie direkt in den Vollzug der ersten Stufe des RPG 1 ein, was falsch ist und kontraproduktiv wirken wird. Zweitens ist die Forderung, vor allem die innerkantonale und die interkantonale Kompensation innerhalb der Bauzone, wegen der allfälligen Ausgleichsfinanzierung schwierig umzusetzen. Diesen Vorschlag der Kompensation haben wir im Rahmen des RPG 1 ausführlich diskutiert, ihn für innerhalb der Bauzone als sehr schwierig umsetzbar verworfen und eben einen anderen Ansatz gewählt, wie er jetzt in Kraft ist.

Auf der anderen Seite greift die Initiative auch das ungelöste Thema der Bauten ausserhalb der Bauzone auf. Genau dort ist die Initiative aber unpräzise und letztlich nicht wirksam, weil sie ein weiteres Wachstum der Flächen nicht bremsen kann. Bezüglich der Umbauten ist die Initiative wiederum unflexibel und zu eng gefasst - und das in der Verfassung! Am Schluss können zwar alle Gebäude stehen bleiben, aber nur bedingt sinnvoll umgenutzt werden. Das will der Gegenvorschlag ebenfalls korrigieren. Darum ist er eben besser.

Klar ist auch: Schon im RPG 1 wollte der Gesetzgeber die Zahl der Bauten ausserhalb der Bauzone stabilisieren; das war ein Ziel, die bessere Trennung von Siedlungsgebiet und Nichtsiedlungsgebiet. Für Bauten ausserhalb der Bauzone sollte es nur wenige bis gar keine Ausnahmen geben. Das wurde nicht nur nicht umgesetzt, sondern, im Gegenteil, in den letzten Jahren wurden die Ausnahmen laufend erweitert: Ich spreche von Pferdehaltung, Hasenställen, Mehrnutzungen, Anbauten usw. Das haben wir alles in der Kommission diskutiert, und die Mehrheit hier drin hat am Schluss immer etwas bei den Ausnahmen geöffnet: Mal haben sich die "Rösseler" zusammengetan, dann haben sich die Kaninchenbesitzer zusammengetan, am Ende immer zulasten der Raumplanung.

Ich will nicht verhehlen, dass ich mit Ihnen auch gern eine Grundsatzdiskussion darüber führen möchte, ob wir in Bezug auf den ländlichen Raum wirklich überall jede Siedlungsstruktur auf Teufel komm raus erhalten wollen, weiterführen wollen, ausbauen wollen oder ob wir Prioritäten setzen sollten. Das heutige System ist eigentlich klar. Es darf nichts gebaut werden bzw. nur standortgerecht - eigentlich. Aber das führt trotzdem zu einer schrittweisen Flächenausdehnung, und zwar ausserhalb der Bauzone.

Wir haben ein Vollzugsproblem. Die landwirtschaftliche Nutzung nämlich kann eben zu Ausbauten und Mehrflächen führen. Da wird also im Namen der Landwirtschaft, des Tierschutzes usw. munter baulich erweitert, das wurde heute schon erwähnt: für Hühner, für Pferde, für Hasen usw. Irgendwann wird diese Nutzung nicht mehr weitergeführt, sie wird aufgegeben, und das Gebäude steht leer. Dann wird gesagt: "Jetzt haben wir dort ein Gebäude und eine Erschliessung. [PAGE 722] Es macht doch keinen Sinn, dass wir das abbrechen. Wir müssen es nutzen, als Wohnbaute, Hotel oder anders, und es auch erschliessen." Genau auf diese Weise erfolgte in den letzten Jahrzehnten schleichend eine Ausdehnung der Fläche ausserhalb der Bauzone, auf der eben dann gebaut wird. Das muss gestoppt werden.

Ausserhalb der Bauzone gibt es heute schon zu viele Bauten. Eigentlich müsste man sie reduzieren. Mit der Stabilisierung ist eigentlich eine milde Lösung gewählt. Es geht nur darum zu stabilisieren, nicht zurückzugehen. Es geht um die Kompensation, darum, dass dort, wo Bauten nicht mehr sinnvoll sind, auch mal eine verschwindet, damit man an einem anderen Ort, wo es mehr Sinn macht, etwas weiterentwickeln oder ausbauen kann. Das ist der gleiche Ansatz wie beim Wald. Wie das auf Gesetzesebene auszugestalten wäre, das wäre im Detail dann zu diskutieren.

Es ist aber keine Lösung, hier drin einfach zu sagen, man wolle das nicht, ohne etwas Besseres vorzuschlagen. Verschiedene Votanten haben dem Gegenvorschlag vorgeworfen, er sei nicht vollständig, er sei ungenügend, er sei nicht klar. Wenn es Ihnen mit der Thematik ernst wäre, würden Sie genau auf einen Gegenvorschlag eintreten. Dann könnten wir die Ausdehnung zurücknehmen und miteinander diskutieren, wie wir eine bessere Lösung finden. Wer sich aber so zum Gegenvorschlag äussert, der meint eben etwas anderes: Er will gar nicht. Es ist der Verdacht da, dass man eigentlich beim RPG 2 dann die bebauten Flächen noch mehr ausweiten will. Das war bisher die Taktik.

Im Unterschied zwischen Volksinitiative und Gegenvorschlag im Gegensatz zum RPG 1 ist klar: Im Hauptteil übersteuert die Volksinitiative das RPG 1, nämlich betreffend die Bauzone. Darum nehme ich diesen Punkt im Gegenvorschlag gar nicht auf, weil das RPG 1 hier sehr gut ist. Der Gegenvorschlag ergänzt aber das RPG 1 betreffend Bauten ausserhalb der Bauzone, wo das RPG 1 eben noch nicht genügend legiferiert ist und wo es vor allem nicht funktioniert.

Betreffend Bauten ausserhalb der Bauzone lässt die Volksinitiative zwar Ausnahmen zu, aber nur standortgerecht. Das heisst, sie lässt eine sehr beschränkte Umnutzung zu und ist damit eben eigentlich weniger flexibel.

Die Grünliberalen werden aus all diesen Gründen den Gegenvorschlag unterstützen, aber die Initiative ablehnen, da sie im Baugebiet klar zu weit geht, den Vollzug des RPG 1 unterläuft, nur sehr schwer umsetzbar wäre und ausserhalb der Bauzone zu wenig wirksam eine Begrenzung der Bauten und Flächen macht, dann aber zu unflexibel bezüglich Umnutzungen ist.

Ich bitte Sie in diesem Sinn, auf den Gegenvorschlag einzutreten, damit wir ihn verbessern und diskutieren können, und die Initiative entsprechend abzulehnen.