Schmid Martin · Ständerat · 2018-06-04
Schmid Martin · Ständerat · Graubünden · FDP-Liberale Fraktion · 2018-06-04
Wortprotokoll
Die erste Differenz besteht bei Artikel 6 Absatz 2. Es geht darum, ob eben branchenspezifische Mindeststandards für die Aus- und Weiterbildung festgelegt werden sollen und ob der Bundesrat sie für die jeweilige Branche als verbindlich erklären können soll. Unsere Kommission schlägt Ihnen hier ohne Gegenstimme vor, an Ihrem Beschluss festzuhalten, das nicht vorzusehen. Es genügt, dass in Absatz 1 festgelegt ist, dass die Kundenberaterinnen und Kundenberater über hinreichende Kenntnisse über die Verhaltensregeln nach diesem Gesetz sowie über das für ihre Tätigkeit notwendige Fachwissen verfügen müssen. Es braucht dazu keine Kompetenzdelegation an den Bundesrat, damit er diese Standards für die jeweilige Branche als verbindlich erklären kann. Es ist auch nicht so, dass die Finma hier eine regulatorische Kompetenz hätte. Das möchte ich hier ausdrücklich zuhanden der Materialien festhalten. Das war auch in der Kommission bzw. im Nationalrat ein grosses Thema. Die Lösung des Nationalrates würde auch eine grosse Ungerechtigkeit schaffen, indem eben nur bei denjenigen Branchen, die schon solche Standards festlegen, eine Allgemeinverbindlichkeitserklärung möglich wäre. Man sieht schnell, dass das dem Regelungsgegenstand nicht gerecht würde.
In diesem Sinne schlagen wir Ihnen vor, an unserem Entscheid festzuhalten, und geben damit auch klar zum Ausdruck, dass hier keine regulatorische Kompetenz zugunsten der Finma oder des Bundesrates besteht.