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Müller Leo · Nationalrat · 2018-06-04

Müller Leo · Nationalrat · Luzern · CVP-Fraktion · 2018-06-04

Wortprotokoll

Am 23. März 2016 wurde mit 119 626 gültigen Unterschriften die Volksinitiative "für die Würde der landwirtschaftlichen Nutztiere", kurz Hornkuh-Initiative, eingereicht. Mit dieser Initiative wird beantragt, Artikel 104 Absatz 3 Buchstabe b der Bundesverfassung zu ergänzen und insbesondere darin festzuschreiben, dass Halterinnen und Halter von Kühen, Zuchtstieren, Ziegen und Zuchtziegenböcken finanziell unterstützt werden, solange die ausgewachsenen Tiere Hörner tragen. Da die Haltung von Tieren mit Hörnern aufwendig ist, soll diese finanziell unterstützt werden.

Mit der Botschaft 17.024 vom 15. Februar 2017 beantragt der Bundesrat dem Parlament, die Volksinitiative Volk und Ständen ohne direkten Gegenentwurf und ohne indirekten Gegenentwurf zur Ablehnung zu empfehlen. Die zwingende finanzielle Unterstützung der Halterinnen und Halter von horntragenden Kühen und Rindern soll nicht in der Verfassung festgeschrieben werden, da dadurch der Handlungsspielraum für die ausgewogene Förderung aller Aspekte des Wohlergehens der Tiere verkleinert werde.

Die Kommission für Wirtschaft und Abgaben unseres Rates hat sich an zwei Sitzungen mit der Initiative befasst, nämlich an der Sitzung vom 8. und 9. Januar 2018 sowie an der Sitzung vom 26. und 27. März 2018. Der Nationalrat ist Zweitrat.

Bereits an der Sitzung vom 21. September 2017 behandelte der Ständerat die Initiative, und er beschloss mit 28 zu 8 Stimmen bei 8 Enthaltungen, diese Initiative Volk und Ständen zur Ablehnung zu empfehlen.

An der ersten Sitzung lud die WAK unseres Rates die Initianten zur Anhörung ein. Diese hatten Gelegenheit, ihr Anliegen vor der Kommission zu erklären und dieses nochmals mündlich darzulegen und zu begründen.

Die Idee ist, dass die Initiative wie folgt umgesetzt werden könnte: Heute gibt es gemäss dem Programm "Regelmässiger Auslauf im Freien", kurz RAUS genannt, Beiträge. Dieser Beitrag solle verdoppelt werden. Heute beträgt der RAUS-Beitrag 190 Franken pro Tier und Jahr. Die Verdoppelung würde gemäss Schätzungen etwa 32 Millionen Franken pro Jahr kosten. Zu erwähnen ist, dass die Höhe von Direktzahlungen normalerweise in einer Verordnung und nicht auf Gesetzesstufe geregelt wird.

In der Kommission gab es viele Argumente für und gegen die Initiative. Für die Initiative spreche, so die Argumentation, dass die Würde der Tiere vermutlich von breiten Kreisen der Bevölkerung als wichtig erachtet werde. Es sollten, so die Befürworter, nicht wirtschaftliche Gründe dazu führen, dass dieser Würde zu wenig Rechnung getragen werde. Deshalb solle die Haltung solcher Tiere speziell finanziell unterstützt werden.

Die Gegner der Initiative machten geltend, dass das Anliegen der Initiative in Artikel 104 Absatz 3 der Bundesverfassung bereits eine Rechtsgrundlage habe. Zudem bestehe mit Artikel 75 des Landwirtschaftsgesetzes seit 2014 ebenfalls eine Rechtsgrundlage. Folglich brauche es keine neue Verfassungsbestimmung. Im Weiteren wurde immer wieder geltend gemacht, dass mit einem zusätzlichen Beitrag pro Tier und Jahr in der Höhe, wie ihn die Initianten fordern, ein Anreiz in die falsche Richtung gesetzt werde. So könne es plötzlich aus finanzieller Sicht interessant werden, Tiere wieder vermehrt in Anbindeställen zu halten. Das wäre aber gerade eine Richtung, die nicht eingeschlagen werden solle.

In der Kommission lagen zwei Anträge für die Ausarbeitung eines indirekten Gegenentwurfes vor. Der eine Antrag auf[NB]Ausarbeitung eines indirekten Gegenentwurfes auf Gesetzesebene wurde mit 13 zu 6 Stimmen bei 6 Enthaltungen, der andere mit 15 zu 5 Stimmen bei 5 Enthaltungen abgelehnt.

Dagegen wurde ein Antrag auf Ausarbeitung einer parlamentarischen Initiative als indirekter Gegenentwurf mit 18 zu 4 Stimmen bei 3 Enthaltungen angenommen. Eckwerte dieser parlamentarischen Initiative waren folgende:

1. Der Hornbeitrag muss verbindlich vorgesehen werden.

2. Es soll für alle horntragenden Nutztiere ein Hornbeitrag beansprucht werden können.

3. Der Hornbeitrag soll nur an Halterinnen und Halter effektiv behornter, erwachsener Nutztiere ausgerichtet werden.

4. Die Anspruchsberechtigung für Hornbeiträge soll an die Erfüllung des folgenden Tierwohlstandards geknüpft werden: Kriterium soll das RAUS-Programm sein, also der regelmässige Auslauf im Freien im Winter; im Sommer sei Weidegang beziehungsweise Alpung nötig.

5. Es soll pro Halterin oder Halter keine Höchstzahl von anspruchsberechtigten Tieren festgelegt werden.

6. Die neuen gesetzlichen Bestimmungen sollen ohne Verzögerung in Kraft treten.

Da dieser parlamentarischen Initiative der WAK unseres Rates in der ersten Runde Folge gegeben wurde, ging das Geschäft an die Schwesterkommission, das heisst an die WAK des Ständerates. Diese stimmte dann an der Sitzung vom 22.[NB]Januar 2018 mit 8 zu 2 Stimmen bei 1 Enthaltung dem Beschluss der WAK-NR nicht zu. Das Geschäft kam dann zurück in die WAK des Nationalrates. Diese beschloss sodann, von einer solchen parlamentarischen Initiative abzusehen.

Fortan standen nur noch die beiden Varianten zur Diskussion, die Initiative entweder zur Annahme oder aber zur Ablehnung zu empfehlen. Die WAK unseres Rates diskutierte dann an der Sitzung vom 26. und 27. März 2018 diese Frage nochmals und wog die Vor- und Nachteile gegeneinander ab. [PAGE 756] Sie kam zum Schluss, dass diese Initiative zur Ablehnung zu empfehlen sei; sie beschloss dies mit 10 zu 4 Stimmen bei 8 Enthaltungen. Es liegt auch ein Antrag der Minderheit Rytz Regula vor, die beantragt, diese Initiative sei zur Annahme zu empfehlen.

Im Namen und im Auftrag der Mehrheit der WAK unseres Rates bitte ich Sie, dem Antrag der Mehrheit der Kommission zuzustimmen und die Initiative Volk und Ständen zur Ablehnung zu empfehlen. Somit ist der Minderheitsantrag Rytz Regula abzulehnen.