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Fetz Anita · Ständerat · 2018-06-04

Fetz Anita · Ständerat · Basel-Stadt · Sozialdemokratische Fraktion · 2018-06-04

Wortprotokoll

Ich bitte Sie, hier bei Ihrer, also der ständerätlichen Version zu bleiben.

Hier wird einer der letzten Zähne in diesem Gesetz auch noch gezogen. Das Gesetz soll ja unter anderem auch den Kundenschutz gegenüber den Finanzdienstleistern verbessern. Ich meine, wir wissen, dass seit der Finanzkrise und den Opfern insbesondere der Lehman Brothers bei Klagen völlig klar ist, wer da am kürzeren Hebel sitzt, nämlich die Geschädigten. Ohne Beweislastumkehr ist es schlicht nicht möglich, einer Bank nachzuweisen, dass sie ihre Sorgfaltspflicht verletzt hat. Das ist einfach eine Illusion. Man kann jetzt schon so tun wie die Mehrheit und sagen, dass das normal sei, dass Kläger das immer beweisen müssten. Aber Sie alle, die Sie zum Teil in Verwaltungsräten von Banken sitzen, wissen ganz genau: Da muss ein Kunde ja in die Bank hineinsehen, um dort nachweisen zu können, dass die Sorgfaltspflicht nicht erfüllt worden ist.

Ich finde, die Version des Ständerates ist sehr viel klarer, sehr viel besser. Darum bitte ich Sie, dieser zuzustimmen.

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