Vallender Dorle · Nationalrat · 2002-06-18
Vallender Dorle · Nationalrat · Appenzell A.-Rh. · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2002-06-18
Wortprotokoll
Namens der FDP-Fraktion beantrage ich Ihnen Eintreten auf das Revisionspaket zur Bürgerrechtsregelung. Wir begrüssen namentlich die vom Bundesrat vorgesehenen Änderungen für die Einbürgerung der zweiten Generation. Wir tun dies deshalb, weil bereits viele Kantone - zwei Drittel - für diese Gruppe besondere Erleichterungen kennen. Es ist daher an der Zeit, dass der Bund hier einheitliche Normen für die ganze Schweiz schafft. Zu hoffen ist, dass die Möglichkeit der erleichterten Einbürgerung dann auch tatsächlich von der Zielgruppe der jugendlichen Ausländerinnen und Ausländer genutzt wird.
Gespalten ist die FDP-Fraktion mit Bezug auf das Beschwerderecht und das "ius soli". Sie begrüsst daher ausdrücklich die Dreiteilung des Paketes.
Doch zunächst zum Komplex des ersten Paketes: Bei der ordentlichen Einbürgerung wird gemäss dem Willen der Mehrheit nicht nur die Vertrautheit mit den Lebensverhältnissen in der Schweiz, sondern auch die Fähigkeit verlangt, sich in einer Landessprache auszudrücken. Die FDP-Fraktion begrüsst dieses Kriterium ausdrücklich. Warum? Die Möglichkeit, sich in einer Sprache auszudrücken, die im eigenen Umfeld gesprochen wird, ermöglicht gerade erst die Integration. Wenn wir davon ausgehen, dass die Einbürgerung am Ende des Prozesses der Assimilation steht, dann müssen wir die Bedingung der Vertrautheit mit einer Landessprache den einbürgerungswilligen Personen schon vorher bekannt machen. Damit sind wir bei einem wesentlichen Punkt. Wenn ausländische Personen das Bürgerrecht erlangen, ohne die Sprache zu sprechen, dann besteht die Gefahr der Ghettoisierung. Dies gilt speziell auch für die Ehefrauen. Gerade sie übernehmen die Vorbildfunktion gegenüber ihren Kindern. Sprachlosigkeit führt zur Abhängigkeit, nicht zuletzt auch von Frauen aus Partnerschaften, die die Gleichstellung der Geschlechter nicht aus der eigenen Kultur kennen. Wenn ich zum Beispiel am Gericht erlebe, dass ehemals ausländische Personen, speziell auch Frauen, nach über zwanzigjähriger Wohnsitznahme bei uns als Schweizer Staatsbürger und Staatsbürgerinnen noch einen [PAGE 988] Dolmetscher brauchen, um ihre ganz persönlichen Lebensumstände zu schildern, dann ist doch wohl viel falsch gelaufen, und zwar auf beiden Seiten.
Einerseits haben wir es verpasst, nicht nur Rechte, sondern auch Pflichten zu statuieren. Die Erlangung der schweizerischen Staatsbürgerschaft ist keine Einbahnstrasse; sie muss auch die Pflicht beinhalten, sich unter anderem die Sprache der Umgebung anzueignen. Erst dann kann eine aktive Teilnahme an der Gesellschaft, im Turnverein, im Chor, im Quartier, in der Hausgemeinschaft stattfinden. Dies ermöglicht dann auch das Kennenlernen unserer Kultur und unserer Rechtsordnung und die Anerkennung unserer abendländischen Wertvorstellungen. Andererseits ist aber auch auf der Seite der ausländischen Personen etwas falsch gelaufen, wenn sie auch nach zwanzigjähriger Wohnsitzdauer noch einen Dolmetscher brauchen. Der aktive Tatbeweis für die Integrationswilligkeit sowohl der ersten wie auch der zweiten Generation ist die genügende Sprachkompetenz. Es bleibt damit Aufgabe des Bundesrates, in einer Verordnung festzulegen, wie diese Sprachkompetenz zu prüfen ist. In diesem Zusammenhang sei an die nordischen Staaten erinnert, die neu von mündlichen Prüfungen ausgehen. Auch die Niederlande verlangen neu die Absolvierung von so genannten Einbürgerungskursen, deren Kosten bei Bestehen der Prüfung zurückerstattet werden.
Bei der Wohnsitzpflicht unterstützt die FDP-Fraktion die Minderheit III. Die längere Wohnsitzpflicht ermöglicht es nicht zuletzt, auch die Bedingungen für eine bessere Integration zu erfüllen. Bei der Vorlage 4, dem "ius soli", kann ich schon jetzt sagen, dass die FDP-Fraktion den Antrag der Minderheit II unterstützen wird. Sie hat grosse Vorbehalte gegenüber der Lösung des Bundesrates wie auch gegenüber der Lösung der Mehrheit der SPK. Beim Entwurf 5, dem Beschwerderecht, ist die FDP-Fraktion - fast möchte ich sagen: immer noch - gespalten. Hier wird es wohl eine Wiederholung der Debatte der Frühjahrssession geben.
Abschliessend folgt eine Überlegung: Ein Staat muss sich mit der Frage auseinander setzen, wie er mit den Schwachen in der Gesellschaft umgehen will. Schwach sind diejenigen, die kein Recht auf eine politische Mitbestimmung haben. Eine Gewährung des Bürgerrechtes ist die Vorbedingung für politische Mitbestimmung. Dabei dürfen wir keine unnötigen Hürden wie hohe Gebühren aufbauen oder strengere Aufenthaltsregelungen verlangen. Die FDP-Fraktion hält dafür, dass wir nicht vergessen sollten, dass auch die Schweiz einmal ein Auswanderungsland war. Damals waren unsere Bürger und Bürgerinnen im Ausland auf eine wohlwollende Integration auch in politischer Hinsicht angewiesen.
Ich bitte Sie namens der FDP-Fraktion um Eintreten auf die Vorlage und um Ablehnung aller Nichteintretens- und Rückweisungsanträge. Diese kommen notabene von den Herren Maspoli und Hess Bernhard, bei denen die Ausländerfeindlichkeit zum Parteiprogramm gehört. Dem kann sich die FDP-Fraktion nicht anschliessen.