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Bertschy Kathrin · Nationalrat · 2018-06-04

Bertschy Kathrin · Nationalrat · Bern · Grünliberale Fraktion · 2018-06-04

Wortprotokoll

In Zeiten, wo der Präsident der USA einen Handelskrieg anzettelt, die Beziehungen zu und die Zusammenarbeit mit Europa alles andere als geklärt sind und wir eine seit Jahren, schon fast seit Jahrzehnten dringliche Reform des Altersvorsorgesystems auf die lange Bank schieben, wird die Politik mit der Bevölkerung die Diskussion darüber führen, ob die Kühe Hörner tragen und die Steuerzahler dies finanziell unterstützen sollen. Das ist das Wesen unserer direkten Demokratie, und das gilt es zu akzeptieren.

Für das Anliegen der Achtung der Würde der landwirtschaftlichen Nutztiere wurden rund 120[NB]000 gültige Unterschriften eingereicht. Wir werden die Initiative daher mit dem nötigen Respekt und der nötigen Seriosität behandeln, auch wenn dieses Anliegen vielleicht nicht verfassungswürdig erscheint und ins Landwirtschaftsgesetz oder ins Tierschutzgesetz oder in die Verordnung gehört. Wir kennen in der Schweiz keine Gesetzesinitiative; es ist nur dieser eine Weg möglich. Es ist etwas einfach, diese Initiative mit der Begründung abzulehnen, sie sei nicht verfassungswürdig. Oder es ist etwas zynisch zu sagen, man könne heute schon solche Beiträge ausrichten, das Gesetz lasse es zu. Wir tun es aber eben nicht. Es bleibt daher nur dieser Weg der Initiative.

Im Gegensatz zu anderen Initiativen sind die Initianten klar darin, was sie mit der Hornkuh-Initiative erreichen wollen und was ihre Forderungen sind. Tierhalter und Tierhalterinnen, die auf das Enthornen ihrer Tiere - und da sind alle Horntiere gemeint - verzichten, sollen eine zusätzliche Prämie im Direktzahlungssystem erhalten. Auf diese Weise würden die zusätzlichen Kosten für die entsprechend nötigen Stallflächen und die etwas höheren Ansprüche an den Umgang mit den Tieren abgegolten.

Die Hornkuh-Initiative kann ohne zusätzliche Bundesmittel umgesetzt werden, nämlich mit einer Umverteilung innerhalb des bestehenden Agrarbudgets. Die Initianten haben auch klargemacht, dass sie eine Prämie für horntragende Tiere verlangen und nicht etwa für zusätzliche, grössere Stallbauten.

Was ist die Bedeutung des Horns für das Tier? Das ist ja hier die Frage. Es handelt sich beim Horn um einen durchbluteten Knochen, der zum Schädel gehört und von Nerven versorgt wird. Es ist ein Organ, das für die Kommunikation und das Sozialverhalten der Kühe eine wesentliche Rolle spielt, und kein totes Horn. In der Kommission wurde eine Studie erwähnt, die zum Schluss kommt, dass enthornte Tiere über Monate noch Phantomschmerzen haben. Unter dem Aspekt des Tierschutzes, um das Tierschutzgesetz zu berücksichtigen, müsste man das Enthornen eigentlich verbieten. Diese Frage wurde in den Kommissionen diskutiert. Die Initianten haben deshalb kein Verbot gefordert, weil sie keinen Hornstreit anzetteln wollten. Sie beantragen daher eine finanzielle Förderung.

Es gibt auch Studien - der Bundesrat verweist auf eine solche der Agroscope -, die keine Beeinträchtigung der enthornten Tiere sehen. Die Bedeutung des Horns für die Tiere ist aber wohl schlicht noch zu wenig erforscht. Meine Fraktion hat jedenfalls beträchtliche Zweifel daran, dass in der Enthornung keine Beeinträchtigung der Tiere zu erkennen sein soll.

Der Bundesrat sagt, die Initiative sei ein Eingriff in die unternehmerische Freiheit. Das mag sein. Es ist aber nicht so, dass die Landwirte heute freie Bauern oder Unternehmer wären. Das heutige Direktzahlungssystem setzt diverse positive und negative Anreize mit unterschiedlichsten Subventionen, die weit umfangreicher sind als die hier diskutierte - und die auch weitaus kurioser sind. Wir kennen etwa Einzelkulturbeiträge für Zuckerrüben oder Eierverwertungsbeiträge für die nach Ostern zu viel produzierten Eier.

Es braucht für Horntiere jedoch mehr Platz. Der Platzbedarf ist höher, es braucht grössere Ställe. Es gibt nicht nur intrinsisch motivierte Horntierhalterinnen und -halter, es gibt wohl auch Direktzahlungsoptimierende. Die Initiative entschädigt die einen, die das aus Sicht des Tierwohls tun und [PAGE 758] tatsächlich einen Mehraufwand haben, sie verleitet aber andere dazu, die das nicht aus Überzeugung, sondern aus wirtschaftlichen Überlegungen tun - mit der Konsequenz, dass es mehr Anbindeställe gibt. Das ist dann leider auch nicht im Sinne des Tierwohls. Es ist eine Abwägung, die wir aus Sicht des Tierwohls machen müssen.

Uns gefällt es auch nicht, dass man finanziell etwas fördern soll, was sich eigentlich auch gewinnbringend vermarkten liesse: Milch von Hornkühen, Bergkäse aus Milch von Hornkühen. Das trifft natürlich auch auf andere Aspekte zu. Aus diesem Grund haben wir Bedenken, die Initiative zur Annahme zu empfehlen.

Die Mitglieder der GLP-Fraktion gewichten die erwähnten Argumente unterschiedlich und werden auch dementsprechend abstimmen.