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Brunner Toni · Nationalrat · 2018-06-04

Brunner Toni · Nationalrat · St. Gallen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2018-06-04

Wortprotokoll

Der Bundesrat hat den Bericht "Gesamtschau zur mittelfristigen Weiterentwicklung der Agrarpolitik" am 1. November 2017 präsentiert. Darin stellt unsere Regierung ihre Strategie zur mittelfristigen Weiterentwicklung der schweizerischen Agrarpolitik im Rahmen der nächsten Agrarpolitik 2022 plus vor.

Der Bericht besteht hauptsächlich aus zwei Pfeilern: Es geht um die Perspektiven des schweizerischen Bauernstandes, um die Land- und Ernährungswirtschaft als Gesamtes; ebenfalls sehr prominent, geradezu dominierend, ist im Bericht zur Gesamtschau der Agrarpolitik die internationale Komponente. Es werden verschiedene Varianten für eine weitreichende Vernetzung der in- und ausländischen Agrarmärkte und damit zusammenhängend verschiedene, auch sehr weitreichende und einseitige Grenzöffnungsschritte im Agrarbereich aufgelistet.

Der Bundesrat legt in diesem Bericht eine Strategie fest, die einen Grenzschutzabbau im Agrarsektor anstrebt, der die Preisdifferenzen zwischen dem In- und dem Ausland um 30 bis 50 Prozent reduzieren soll. Er präsentiert in seinem Bericht verschiedene Varianten zur Grenzöffnung. So sollen beispielsweise die Zollkontingente angepasst oder aber das Zollkontingentsystem im Agrarsektor soll ganz aufgehoben werden. Damit würden sämtliche Zölle für nichtsensible Produkte abgeschafft. Der Bundesrat sieht infolgedessen eine Übergangszeit von fünf Jahren für zusätzliche Unterstützungsmassnahmen für die Landwirtschaft vor. So wird im Bericht beispielsweise eine Erhöhung der Mehrwertsteuer zugunsten der Landwirtschaft in Aussicht gestellt. Gesprochen wird von insgesamt zusätzlich rund 900 Millionen Franken für den Agrarsektor, damit die Einkommensausfälle aus den weitreichenden Grenzöffnungsschritten entsprechend aufgefangen werden könnten.

Hier liegt für die Mehrheit der Kommission mitunter einer der Hauptgründe für die heute beantragte Rückweisung dieses Berichtes an den Bundesrat. Würde nämlich die im Bericht skizzierte Strategie verfolgt, wären die Konsequenzen für den Agrarsektor und die Bauernfamilien schon sehr gewaltig. Um nur einige Beispiele zu nennen: Die Produzentenpreise für die Schweizer Bauern würden beim Getreide um rund 30 Prozent sinken, beim Rindfleisch um über 32 Prozent, und die Verluste in der landwirtschaftlichen Wertschöpfung würden zwischen 800 Millionen bis zu einer Milliarde Franken betragen. Auch würde der Bruttoselbstversorgungsgrad von heute gegen 60 Prozent auf lediglich noch 52 bis 55 Prozent sinken.

Das ist für die Mehrheit der Kommission keine Perspektive und daher auch keine taugliche Grundlage für die kommende Agrarpolitik 2022 plus. Darum beantragt die Kommission Rückweisung, und zwar mit 13 zu 12 Stimmen. [PAGE 770]

Damit einhergehend sind klare Aufträge; Sie finden sie auf der Fahne. Ich möchte vor allem darauf eingehen, dass wir die nächste Agrarreform eben auch im Lichte eines Berichtes zur Bewertung der Zielerreichung der aktuellen Agrarpolitik vornehmen. Im Weiteren ist von der Integration der internationalen Komponente, die diesen Bericht dermassen dominiert, abzusehen. Das ist kein Präjudiz für oder gegen Freihandelsabkommen, aber diese sollen separat unter Berücksichtigung der Interessen der Gesamtwirtschaft behandelt werden - und davon ist die Landwirtschaft nun mal auch ein Teil. Dann soll Artikel 104a der Bundesverfassung berücksichtigt werden. Zudem soll der Zeitplan für das weitere Vorgehen betreffend die nächste Agrarpolitik angepasst werden, und zwar so, dass die Initiativen, die auf uns zukommen und die Landwirtschaft betreffen, abgewartet werden können, vor allem diejenige für sauberes Trinkwasser. Diese hätte nämlich für die Landwirtschaft tiefgreifende Folgen.

Wie sehen und präzisieren wir den Zeitplan? Die Botschaft zur Agrarpolitik 2022 plus soll aus Sicht der Kommission durchaus noch vor dem Volksentscheid zur Trinkwasser-Initiative vom Bundesrat verabschiedet werden, voraussichtlich im vierten Quartal 2019. Das bedingt dann aber auch, dass man mit der Volksabstimmung zuwartet. Die Agrarpolitik 2022 plus kann rasch nach dem Volksentscheid vom Erstrat behandelt werden. Die Annahme der Trinkwasser-Initiative hätte für die neue Landwirtschaftspolitik sowieso weitreichende Konsequenzen. Sie müsste neu konzipiert werden, und der Bundesrat müsste eine neue Agrarbotschaft vorlegen.

Ich beantrage Ihnen also namens der Kommissionsmehrheit Rückweisung und Zustimmung zu den Aufträgen, die Sie auf der Fahne finden - es sind deren vier -, und auch Annahme des Postulates 18.3380.