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Vermot Ruth-Gaby · Nationalrat · 2002-06-18

Vermot Ruth-Gaby · Nationalrat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion · 2002-06-18

Wortprotokoll

Die SP-Fraktion lehnt alle Rückweisungsanträge und Nichteintretensanträge, die vor allem formaljuristisch und zum Teil auch ausländerfeindlich begründet sind, ab. Wir betrachten das Gesetz als ein gutes, zeitgemässes Ganzes. Es ist mit einigen Einschränkungen - ich verweise auf unsere Anträge - eine klärende Revision. Sie ist mit Blick auf die Einbürgerungsprobleme der letzten Monate längst fällig.

Wer für Rückweisung und Nichteintreten votiert, will die alte Situation aufrechterhalten. Damit soll einmal mehr ein Exempel gegen jene Ausländer und Ausländerinnen statuiert werden, die seit Jahren ohne politische Rechte in unserem Land leben und arbeiten. Es wäre jedoch an der Zeit, dass wir die zweite und dritte Generation einbürgern und ihnen Erleichterungen anbieten.

Die Hürden für die Einbürgerung sind in der Schweiz sehr hoch. Die Arbeitsgruppe Bürgerrecht schreibt in ihrem Bericht über 700 000 Ausländer und Ausländerinnen, die alle Bedingungen für eine Einbürgerung erfüllen. Wir müssen eigentlich froh sein, wenn langjährig anwesende Ausländer und Ausländerinnen unser Bürgerrecht wollen. Denn es ist unbestritten, dass wir Schweizer und Schweizerinnen demographisch eine schrumpfende Gesellschaft darstellen. Wir brauchen die Zuwanderer, die Ausländer und Ausländerinnen, wenn wir unseren Lebensstandard und unsere Sozialwerke weiterhin aufrechterhalten wollen. Die Schweiz ist zudem das Einwanderungsland mit der europaweit tiefsten Einbürgerungsquote. Es ist denn auch unehrlich, wenn wir uns besorgt über den europaweit höchsten Ausländeranteil beklagen.

Es gibt im Gesetz strittige Fragen, z. B. die Klärung der automatischen Einbürgerung bei der Geburt, die Doppelbürgerschaft und die entsprechende Rolle der Eltern zur Frage, ob sie sich zum automatischen Bürgerrecht ihrer Kinder positiv oder negativ äussern sollen. Ich hoffe, dass wir dazu eine gute Lösung finden. Strittig waren auch die Meinungen über Art und Tiefe der Integration. Dieser Begriff kann alles beinhalten, und wir müssen aufpassen, dass wir nicht unerfüllbare, hohe Anforderungen stellen. Nur konkrete, sachliche und überprüfbare Kriterien sollen entscheiden, ob eine Integration besteht. Wer sich einbürgern lassen will, hat jahrelang bei uns gewohnt und dabei die eigene Form der Integration gefunden.

Die meisten, vor allem junge Leute, die ja hier die Schule besuchen, haben sich um die Sprache bemüht und sind mit den Lebensrealitäten der Schweiz längst vertraut geworden. Das Bild des integrationswilligen Tamilen, der hornusste und im Jodelklub sang, ging vor nicht langer Zeit durch die Medien. Man ist stolz auf ihn und sieht ihm nach, dass sein Schweizerdeutsch doch etwas fremdartig klingt. Ich wundere mich auch immer über die "Zweit- und Drittgeneratiönler", die mühelos mitten im Satz zwischen zwei Sprachen switchen. Sie haben uns diesen Bilinguismus voraus, was eigentlich ein grosses Integrationsplus sein müsste. Integration beinhaltet eben eine sehr breite Werteskala.

Im Gesetz sollen endlich auch die Gebühren harmonisiert werden. Hier herrschen heute ja zum Teil noch archaische Zustände. In verschiedenen Gemeinden konnten sich nur vermögende Menschen einbürgern lassen, z. B. in Genf, wo das Schweizer Bürgerrecht gerade mal 100 000 Franken kosten konnte. Einbürgerung darf jedoch keine Frage der Finanzen sein.

Ein Teil des Gesetzes sieht auch die Beschwerde bei willkürlichen oder diskriminierenden Einbürgerungsentscheiden vor. Das Beschwerderecht wird von verschiedenen Seiten als Zwängerei ausgelegt, mancher weist gerne auf die Reinheit und Unantastbarkeit von Volksentscheiden hin. Dass aber gerade eine solche Gesetzesvorschrift auf Bundesebene notwendig ist, zeigen die sehr unerfreulichen Vorkommnisse bei Einbürgerungen in verschiedenen Kantonen, wo Menschen aufgrund ihrer Herkunft das Bürgerrecht verweigert wurde. Man muss die Demokratie nicht vor den Menschen schützen, dies ist Unsinn. Aber Demokratie, die diesen Namen verdient, braucht Regeln. Mit dem neuen Beschwerderecht nehmen wir uns Stimmbürgerinnen und -bürgern nichts weg, wir geben uns aber die Gewissheit, dass die betroffenen Menschen bei negativen Entscheiden eine Beschwerdemöglichkeit haben. Die Autonomie der Gemeinden und Kantone wird dadurch nicht beschnitten. Sie können weiterhin entscheiden, ob Einbürgerungsentscheide an der Urne, an der Gemeindeversammlung, durch Einbürgerungskommissionen oder durch die Exekutive getroffen werden. Ablehnende Einbürgerungsentscheide müssen jedoch mit Rücksicht auf mögliche Grundrechtsverstösse auch dann anfechtbar sein, wenn die Gesetze volles Ermessen einräumen. Mit dem Beschwerderecht haben die Betroffenen einen gewissen Schutz. Fehlender Rechtsschutz verletzt das Willkür- und das Diskriminierungsverbot gemäss den Artikeln 8 und 9 unserer doch relativ jungen Bundesverfassung.

Mit dem Beschwerderecht haben die Betroffenen einen gewissen Schutz, wie dies auch die Menschenrechtskonvention und die Staatsangehörigkeitskonvention des Europarates fordern.

Ich bitte Sie, auf die Entwürfe einzutreten; sie ordnen und regeln für uns und die Ausländerinnen und Ausländer der [PAGE 986] zweiten und dritten Generation die Einbürgerungen in einer massvollen Art. Hören wir doch für einmal auf, uns abzuschotten und Fremde, die längst bei uns heimisch sind, weiterhin auszugrenzen! Hören wir doch endlich auf, hinter jedem Ausländer, der seit Generationen hier lebt, einen verkappten Dieb zu sehen, der nur den Schweizer Pass erschleichen will! Wer sich einbürgern will, muss manche Hürde schaffen. Grosszügigkeit und Sachlichkeit unsererseits sind in dieser Frage notwendig.