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Ettlin Erich · Ständerat · 2018-06-04

Ettlin Erich · Ständerat · Obwalden · CVP-Fraktion · 2018-06-04

Wortprotokoll

Ich hoffe trotz des französischen Votums von Kollege Levrat doch, dass die Wichtigkeit des Themas hier gegeben ist. Zu meiner Interessenbindung: Ich bin Mitglied des Vorstandes von Expertsuisse, einem der angesprochenen Verbände, und Mitglied des Public-Affairs-Ausschusses. Zudem bin ich bei einer Treuhandgesellschaft angestellt. Ich bin auch ausgebildeter Wirtschaftsprüfer. Ich habe also das Metier, von dem wir hier sprechen, gelernt und früher auch ausgeübt. Entsprechend müsste ich eigentlich das Anliegen unterstützen, wenn es denn ein sinnvolles wäre. Doch die parlamentarische Initiative hat grundsätzliche und wesentliche Mängel. Ich bitte Sie, dieser parlamentarischen Initiative keine Folge zu geben.

Das meiste wurde schon gesagt. Kollege Hefti hat gesagt: Sie hat auch Mängel, trotzdem möchte man ihr Folge geben, damit man in Anhörungen und bei näherer Prüfung doch das eine oder andere übernehmen könnte. Kollege Engler hat gesagt, man könne eine Feinjustierung vornehmen. Aber wenn wir diese parlamentarische Initiative ansehen, zeigt sich, dass es keine Feinjustierung ist, sondern eine Aufhebung der Revisionsstellenpflicht für kleine Unternehmen. Das kann man wollen - dazu komme ich noch.

Was bleibt von der parlamentarischen Initiative, wenn man die kritischen Punkte anpassen oder entfernen will? Das muss man sich fragen. Eigentlich ist es nicht viel. Deshalb frage ich mich, wieso man ihr überhaupt Folge geben soll. Zudem kommt der Expertenbericht, wie bereits angesprochen, zum Ergebnis, dass das System der eingeschränkten Revision gut läuft und kein Handlungsbedarf besteht.

Ein paar Punkte aus der Praxis zu dieser parlamentarischen Initiative: Der grösste Mangel - für mich ist es unverständlich, dass man das überhaupt andenkt - ist die Möglichkeit der Beteiligung am Kapital oder mittels Darlehen. Was hat eine Revision noch für einen Wert, wenn der Revisor gleichzeitig Aktionär ist? Er wählt sich selber mit und ist finanziell an der geprüften Unternehmung interessiert. Stellen Sie sich vor: Die Unternehmung soll übernommen werden. Welches Vertrauen hat ein potenzieller Käufer in die ihm vorgelegten Revisionsberichte und Jahresrechnungen, wenn er davon ausgehen muss, dass der Revisor auch Aktionär und Mitverkäufer ist, dass er Mitprofiteur des Verkaufs ist? Zudem hat der Revisor gegenüber den anderen Aktionären einen Vorteil, einen Wissensvorsprung. Das ist für mich unvorstellbar, das geht eigentlich nicht.

Auch die enge Beziehung zu einem Mitglied des Verwaltungsrates soll kein Problem sein. Wir sprechen hier nicht von Mitgliedschaften im gleichen Serviceclub. Das ist heute schon kein Problem und wird auch nirgends bemängelt. Die Branche regelt ja diese Unabhängigkeiten. Das ist in der Praxis wirklich kein Thema. Es ist aber klar: Man kann nicht im Verwaltungsrat einer Gesellschaft sein, die man selber prüft.

Es wurde immer wieder gesagt, dass Buchführung und Revision aus einer Hand nicht mehr möglich sei. Treuhandbüros können jedoch durch eine mandatsbezogene personelle Trennung heute schon beides anbieten; das geht. Klar ist, dass eine Trennung nicht möglich ist, wenn ein Treuhandbüro nur eine einzige Person beschäftigt. Aber es macht dann auch keinen Sinn, seine eigene Buchhaltung auch noch zu revidieren. Es würde doch einer ziemlich gespaltenen Persönlichkeit bedürfen, wenn man sich selber überprüfen und dann auch noch ein unabhängiges Bild der Finanzlage liefern wollte. In der Praxis kann man in solchen Fällen durch die Zusammenarbeit mit Treuhandkolleginnen und -kollegen Lösungen finden, die nicht zu Mehrkosten, aber zu einem Mehrwert für die KMU führen. Das ist gang und gäbe - jedenfalls kenne ich solche Fälle. Es gibt etliche Treuhänder, die "über die Strasse" ein Mandat mit einem Kollegen teilen, der seinerseits Mandate teilen möchte.

Ein weiterer Punkt, der im Text der parlamentarischen Initiative nachzulesen ist: Der Honoraranteil darf bis zu einem Drittel des Gesamtumsatzes der Revisionsstelle betragen. Stellen Sie sich das einmal vor: Ein Drittel des Umsatzes käme von einer Gesellschaft! Wer ist da noch unabhängig? Das braucht dann schon eine hohe Moral - auch wenn man immer daran glauben muss, dass es diese gibt.

Ein gewichtiger Punkt, auf den noch niemand hingewiesen hat: Artikel 729b Absatz 1 Ziffer 5 sieht vor, dass neu eine Abnahmeempfehlung, also eine positive Aussage, gemacht werden soll. Wir haben aber von Kollege Engler gehört, dass es ein Vorteil sei, dass heute nur eine negative Aussage zu melden sei und dass man nur aussagt, dass man geprüft habe. Mit dieser Bestimmung würde man also mehr machen müssen. Das Ziel bei der Einführung der eingeschränkten Revision war es aber, dass die Revisionsstelle weniger Aussagen machen muss, was bedeutet, dass sie weniger prüfen und weniger Haftung übernehmen muss. Ich kann Ihnen versprechen: Wird diese Lösung eingeführt, wird die Revision nicht billiger, sondern teurer, da man mehr positive Aussagen machen muss. Es muss auch mehr Prüfungsarbeit geleistet werden, um zu einem Resultat zu kommen und zu den zusätzlichen Aussagen stehen zu können. Also erreicht hier die parlamentarische Initiative genau das Gegenteil dessen, was sie wollte.

Es wäre ja schön für meine Branche. Aber wir stehen zur eingeschränkten Revision. "Eingeschränkt" heisst eben, dass auch die Aussage der Revisionsstelle eingeschränkt ist. Wenn wir uns also von Partikularinteressen gewisser Kleinsttreuhänder lösen und den Blick auf die KMU-Wirtschaft richten, dann wird klar, dass die KMU-Wirtschaft von externen Revisionsstellen eine unabhängige Prüfung der Jahresrechnung will, die auf pragmatische Art und Weise erfolgt und möglichst geringe Kosten verursacht. Das bietet heute die eingeschränkte Revision. Deshalb sollte man daran [PAGE 385] festhalten und dieser parlamentarischen Initiative keine Folge geben.

Wie will man die Kosten reduzieren? Man hat gesagt: Ja, es sollten eigentlich die Kosten reduziert werden. Das kann man schon, wenn man so weitergeht. Dann soll man das Erfordernis der Revisionsstelle aber aufheben. Dann ist man besser ehrlich und sagt, dass es gar keine Revisionsstelle mehr braucht. Das kann man wollen, und das hat man auch schon getan: Für Kleinstbetriebe braucht es keine Revisionsstelle mehr. Aber dann muss man ehrlich sein, und das ist nicht die Meinung der parlamentarischen Initiative.

Noch etwas zur zunehmenden Regulation: Die eingeschränkte Revision unterliegt nicht der Eidgenössischen Revisionsaufsichtsbehörde. Es ist die Branche, die diese Regeln gemacht hat, und die Branche kann sie auch anpassen, und das tut sie auch.

Aufgrund der Argumente, die ich vorgebracht habe, möchte ich Sie doch bitten, der für die Wirtschaft schädlichen parlamentarischen Initiative keine Folge zu geben.