Ritter Markus · Nationalrat · 2018-06-04
Ritter Markus · Nationalrat · St. Gallen · CVP-Fraktion · 2018-06-04
Wortprotokoll
Wie kaum je ein anderes Geschäft hat die Gesamtschau zur Weiterentwicklung der Agrarpolitik des Bundesrates vom 1. November 2017 die Schweizer Land- und Ernährungswirtschaft berührt und mit grosser Sorge erfüllt. Es handelt sich dabei eben nicht um irgendeinen Bericht. Der Bundesrat hat selber in seiner Medienmitteilung vom 1. November diesen Bericht zur strategischen Leitplanke der künftigen Agrarreform hochstilisiert. Wir haben natürlich wie immer den Bundesrat ernst genommen.
Dieser 85-seitige Bericht stellt die Schweizer Landwirtschaft grundlegend infrage. Zu Schweizer Kosten liessen sich hierzulande keine Lebensmittel mehr produzieren. Die zentralen Ausführungen in diesem Bericht zum Abbau des Grenzschutzes mit der entsprechenden Marktöffnung finden sich auf den Seiten 52 bis 59. Der entscheidende Satz ist auf Seite 59, dort legt der Bundesrat Folgendes fest: "Vor diesem Hintergrund wird der Bundesrat in der mittelfristigen Weiterentwicklung der Agrarpolitik einen Grenzschutzabbau im Agrarbereich anstreben, der die Preisdifferenz zwischen dem In- und Ausland um 30 bis 50 Prozent reduziert." Wenn man das gelesen hat, kann man sich dann auf Seite 55 in der Tabelle schlaumachen, welches Szenario der Bundesrat bevorzugt. Das ist eben das Szenario 2, das einen Abbau des Grenzschutzes gegenüber der EU um 50 Prozent vorsieht.
Damit würden der Schweizer Landwirtschaft 800 Millionen bis eine Milliarde Franken an Wertschöpfung verlorengehen. Dies würde unmittelbar auf unsere Einkommen durchschlagen. Der Bundesrat gibt dann richtigerweise auch vor, dass das Sektoreinkommen der Landwirtschaft, das heute bei 2,9 Milliarden Franken liegt, unmittelbar auf 2,3 Milliarden sinken würde. Dies wäre ein enormer Verlust für die Schweizer Bauernfamilien und so nicht verkraftbar. Bei den Ausführungen, wie die Kosten gesenkt werden könnten, bleibt der Bundesrat sehr vage; die Vorschläge sind nicht greifbar.
Der Grenzschutz, das wurde heute auch gesagt, macht bezüglich Mehrwert für die ganze Ernährungsbranche 3,5 Milliarden Franken aus. Davon, schreibt der Bundesrat - und das ist dann sicher auch wahr -, bleiben 900 Millionen Franken bei der Landwirtschaft, und 2,6 Milliarden Franken bleiben über teurere Vorleistungen oder höhere Preise bei den nachgelagerten Betrieben. Der Bundesrat geht davon aus, dass die vor- und nachgelagerten Betriebe, wenn der Grenzschutz bei der Landwirtschaft gesenkt wird, ihre Kosten entsprechend derart senken, dass die Vorleistungen gegenüber heute deutlich günstiger und die Produktepreise gegenüber der Landwirtschaft weniger als notwendig gesenkt würden. Diese Annahme ist nun aber grundlegend falsch, entbehrt jeder Logik, widerspricht der Erfahrung, die wir in den letzten[NB]zwanzig Jahren gemacht haben, und vor allem jeder Marktrealität. Sie wird im Bericht auch nicht näher erläutert.
Der Vorschlag von Kompensationsmassnahmen, die innert fünf Jahren auf null abgebaut würden, und das Ziel der massiven Erhöhung des Strukturwandels um 40 Prozent gegenüber dem Durchschnitt der letzten zehn Jahre haben die Glaubwürdigkeit dieses Berichtes bei den Betroffenen komplett zerstört. Von 1700 Betrieben, die wir jährlich im Generationenwandel weitergeben können, sollen rund 1300 aufgegeben werden. Dies dürften ernsthaft nur die wenigsten in diesem Lande wollen. Die Auswirkungen wären fatal. Die Bewirtschaftung des Kulturlandes und der Sömmerungsflächen wäre in weiten Teilen der Schweiz nicht mehr gesichert. Was würde dies für das schöne Emmental, das Berner Oberland, die gesamte Innerschweiz, das Wallis, die Ostschweiz, das Tessin und viele weitere Regionen der Schweiz bedeuten? Hat es je eine Strategie des Bundesrates gegeben, in der das wirtschaftliche Aus von Tausenden von KMU - in zehn Jahren sollen es über 12[NB]000 Betriebe sein - das Ziel war? Ich glaube kaum. Auch diesem Bundesrat wäre eine Welle der Empörung entgegengeschlagen. Auch kleine und mittlere Betriebe sind sehr wertvoll für unser Land. Diese Leute leisten Unglaubliches, vielfach in Verbindung mit einem Nebenerwerb, ziehen eine Familie gross, kümmern sich um ihre betagten Eltern, prägen das Dorfleben und erbringen viele weitere Leistungen.
Es wurde bereits gesagt: Das Vertrauen der Bevölkerung in die Schweizer Landwirtschaft ist gross. Gerade die Volksabstimmung zum neuen Verfassungsartikel 104a, "Ernährungssicherheit", hat das letzten September bewiesen. Noch nie seit 1848 wurde einem Artikel zur Landwirtschaft in einer Volksabstimmung von Volk und Ständen derart deutlich zugestimmt.
Es ist notwendig, diesen Bericht an den Bundesrat zurückzuweisen und nochmals gründlich zu überarbeiten. Die nationale Agrarpolitik und die internationale Handelspolitik sind, wie es auch die Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Ständerates festgehalten hat, zu trennen. Kollege Walti hat gesagt, es übersteige seine Vorstellungskraft, wie das entsprechend formuliert werden solle. Ich bitte ihn, in der Botschaft zur Agrarpolitik 2014-2017 Seite 2185 aufzuschlagen. Dort ist ausgeführt, wie das gemacht werden kann.
Wir sind in der CVP-Fraktion klar der Meinung, und ich möchte das auch festhalten, dass gerade bezüglich Zeitplan eine Präzisierung notwendig ist. Die Trinkwasser-Initiative muss zur Ablehnung empfohlen werden, und die Botschaft zur Agrarpolitik 2022 plus soll entsprechend vom Bundesrat auch darauf ausgerichtet werden, dass die Volksabstimmung zur Trinkwasser-Initiative vor der Beratung der Agrarpolitik 2022 plus hier im Rat stattfindet.
Die CVP-Fraktion wird überall die Mehrheit unterstützen und bittet Sie, dasselbe zu tun.