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Leuthard Doris · Bundesrat · 2018-06-05

Leuthard Doris · Bundesrat · Aargau · 2018-06-05

Wortprotokoll

In einem hat Herr Ständerat Cramer Recht: Wenn wir die Stunden zusammenzählen, in denen wir uns in den letzten Jahren in den Kommissionen und hier im Ständerat mit diesem Thema befasst haben, so sehen wir, dass das völlig unangemessen ist. Das muss man wirklich sagen. Man kommt wirklich zum Schluss, dass die Schweiz ein massives Problem hat und dass das Problem die Grossraubtiere sind. Es stimmt selbstkritisch, wenn man die Anzahl der Grossraubtiere betrachtet. Ich möchte nochmals daran erinnern, dass der Kanton Graubünden als grösster Kanton letztes Jahr 18 Wölfe und 90 Risse an Nutztieren zählte. Schweizweit sind es 353 im Schnitt. Auch die Bundeskasse ist nicht wahnsinnig betroffen vom Problem. Die Entschädigungen für die Wildschäden belasten den Bund jedes Jahr mit 141[NB]000 Franken. Wenn man die Parameter anschaut, müsste man sagen, dass wir ein paar Probleme haben, die grösser sind.

Allerdings ist das Thema sehr emotional. Es geht halt auch um die Frage, wie wir mit diesen Grossraubtieren umgehen. Das war ja seinerzeit auch der Anlass dafür, dass wir gesagt haben, das Zusammenleben von Wölfen oder anderen Grossraubtieren mit den Menschen muss reguliert werden. Herr Ständerat Engler, Sie sagen, damit würde fast die Koexistenz von Stadt und Land gefährdet. Das glaube ich nicht. Ich glaube nicht, dass das Verhältnis von Stadt und Land vom Jagdgesetz geprägt ist. Herr Ständerat Jositsch, Sie sagen, es sei nur ein Berglerproblem. Ich erinnere daran, dass der Fuchs vor kurzer Zeit auch die Städte erobert hat. Die Zahl der Stadtfüchse nimmt zu. Was ist die Folge? Selbstverständlich erlegt man die Tiere jetzt auch in der Stadt.

Immer dann, wenn Grossraubtiere oder wenn Tiere, die nicht nur als positiv wahrgenommen werden, zu nahe an die Menschen herankommen, geht es eben auch um den Schutz der Bevölkerung. Beim Wolf hatten wir, das wurde gesagt, Rudel, die durch Dörfer marschierten oder in die Nähe von Dörfern gelangten. Der Staat kann nicht einfach sagen: Das nehmen wir nicht ernst. Das war eigentlich der Anlass dafür, dass wir gesagt haben, dass wir einen Umgang mit dreisten Wölfen, mit dreisten Tieren finden müssen. Da müssen wir uns fragen, wie wir ein Gleichgewicht finden. Sie sind da; das wollen wir akzeptieren. Wir freuen uns über die Vielfalt. Wir möchten sie mit der Biodiversität erhalten. Auf der anderen Seite geht es aber auch um den Schutz der Bevölkerung, und es geht um den Schutz vor Schäden, die irgendwann ein Ausmass erreichen könnten, das nicht mehr angemessen wäre. Das ist eigentlich ein ganz nüchterner Rahmen.

Herr Ständerat Cramer, Sie möchten die Vorlage zurückweisen, weil Sie schon finden, dass das Gesetz, das wir vorgelegt haben, diese Ziele völlig verfehle. Da möchte ich einfach in Erinnerung rufen, dass das Gesetz nicht nur "Bundesgesetz über die Jagd" heisst, sondern auch noch "... und den Schutz wildlebender Säugetiere und Vögel". An Artikel 1 zum Zweck des Gesetzes ändern wir null und nichts. Im Zweckartikel verweisen wir auch auf den Schutz bedrohter Tierarten, wir verweisen auf die Artenvielfalt, auf die Lebensräume. Das bleibt selbstverständlich der Auftrag und bleibt unangetastet. Wir haben 2012 die Jagdverordnung angepasst und haben damals schon gesagt, dass einiges ins Gesetz übernommen werden muss. Was haben wir dort verstärkt, Herr Ständerat? Den Schutz des Rebhuhns, den Schutz der Moorente, die Schonzeiten für Raben- und Nebelkrähen und für die Eichelhäher und wie sie alle heissen. Und wir haben die Schonzeit für das Wildschwein, weil es Schäden verursacht, um einen Monat reduziert.

Eben genau das bringt zum Ausdruck, dass es hier auf der einen Seite eine Zunahme von Schäden und Bedrohungen gibt, die wir nicht einfach ignorieren können; da kann der Bundesrat via Verordnung relativ kurzfristig einschreiten. Auf der anderen Seite können wir dort, wo wir finden, dass für Tierarten eine bedrohliche Lage bis hin zu einer Gefährdung besteht, Schonzeiten verstärken und sogar überprüfen, ob sie in den Katalog der geschützten Tierarten aufgenommen werden sollen. Genau das machen wir hier. Nebst der Überführung der Verordnung ins Gesetz haben wir die Motion Engler, die Motion Fournier, die Motion Landolt umgesetzt. Das sind auch Aufträge des Parlamentes. Wir meinen, wir setzen sie in ausgewogener Art und Weise um, indem Schutz und Nutzen im Einklang sind und auch der heutigen Situation entsprechen.

Es ist das Parlament, der Gesetzgeber, der die jagdbaren Arten und auch die Schonzeiten für die jagdbaren Arten in Artikel 5 festlegt. Es ist das Parlament, das in Artikel 7 auch den Artenschutz festlegt; die Grundsätze, nach denen das umgesetzt werden soll, sind nach der Vorlage des Bundesrates erfüllt. Wir werden ja dann auf die Details, die Anträge Ihrer Kommission zurückkommen. Da bin auch ich der Meinung, dass Sie ab und zu ein bisschen das Augenmass verloren haben. Aber es ist ja üblich in einer Debatte, in einer Diskussion, dass der Erstrat und der Zweitrat sich dann miteinander auseinandersetzen. Sie sind der Erstrat, und somit besteht ja auch Hoffnung, dass man sich im Laufe der Beratung noch verbessern kann.

Ich bin aber überzeugt: Wir müssen dieses Gesetz anpassen. Es ist aus meiner Sicht so, wie es der Bundesrat vorgelegt hat, ausgewogen. Ich bitte Sie deshalb, die Rückweisung abzulehnen.

Was haben wir geändert? Wir haben einen neuen Artikel 7a. Hier finden Sie die Regulierung gewisser geschützter Tierarten. Regulierbar sind bereits heute die Bestände der Steinböcke, neu soll auch der Wolf regulierbar werden. Das heisst aber nicht, dass Wolfsbestände, wie Sie, Herr Ständerat Minder, gesagt haben, quasi präventiv abgeknallt werden können, sondern das heisst, dass sie zur Verhütung von grossem Schaden oder einer konkreten Gefährdung von Menschen reguliert werden. Der Zweck ist also sehr eingeschränkt. Aufgrund des heutigen Jagdgesetzes und der Zusammenarbeit mit den Kantonen sind wir auch der Meinung, dass das den zuständigen Behörden hilft, mit den erwähnten Konflikten umzugehen und einschreiten zu können, bevor der Konflikt zu gross ist. Natürlich erwarten wir weiterhin, dass zuvor zumutbare Schutzmassnahmen ergriffen werden, das ist die Haltung des Bundesrates. Selbstverständlich darf die Regulierung auch den Wolfsbestand als Ganzes nicht gefährden: Das ist die Vorgabe der Berner Konvention, das ist auch die Vorgabe des Entwurfes des Bundesrates. Der Bundesrat hat sorgfältig geprüft, ob sein Entwurf die Bestimmungen der Berner Konvention einhält, und wir sind einhellig der Meinung, dass das der Fall ist: Wir haben im bundesrätlichen Entwurf keine Verletzung der Berner Konvention festgestellt, aber wir haben den Spielraum maximal ausgenutzt.

Der Bundesrat teilt die Meinung Ihrer UREK, dass mit der raschen Ausbreitung der Wolfsbestände in Westeuropa die Auflistung dieser Tierart als "streng geschützt" im Anhang II der Berner Konvention heute nicht mehr gerechtfertigt ist. Wir werden beim Europarat erneut einen Antrag stellen, dass der Wolf selbstverständlich "geschützt" bleibt, aber eben nicht mehr "streng geschützt" ist. Wir setzen uns dafür ein, dass wir weitere interessierte Staaten für dieses Anliegen gewinnen können.

Die Frage der Jagdprüfungen wird auch umstritten sein. Hier, finde ich, sollten sich vor allem die Jäger nicht in einem Raum bewegen, in dem gesagt wird: Nur ich kann jagen, mein Kollege aus dem anderen Kanton kann das überhaupt nicht, er ist bei uns nicht anerkannt. Das kennen wir aus anderen [PAGE 401] Tätigkeiten ja auch nicht. Wenn man irgendeinen Fähigkeitsausweis hat, sollte er eigentlich auch in anderen Kantonen gelten.

Die Jagd ist ein Regal der Kantone. Entsprechend müssen wir immer unterscheiden zwischen der Jagdprüfung und - sie braucht es nachher selbstverständlich - der Jagdberechtigung. Die Jagdprüfung, und darum geht es in dieser Vorlage, ist durchaus auch vom Bund beeinflussbar. Den Kantonen steht es heute frei, ob sie die Jagdprüfungen anderer Kantone anerkennen. Einige tun dies, andere sind nicht dazu bereit. Über die schweizweite Anerkennung kantonaler Jagdprüfungen führen wir deshalb seit Jahren eine Debatte. Wir haben ja auch das Postulat Landolt behandelt, das angenommen worden ist. Diesen Auftrag erfüllt der Bundesrat mit der Revision, die er Ihnen vorgelegt hat.

Der Bund gibt, gestützt auf seine umfassende Gesetzgebungskompetenz in den Bereichen des Tier-, Arten- und Lebensraumschutzes, den Kantonen konkret die Prüfungsgebiete vor, in denen er eine umfassende Gesetzgebungskompetenz hat. Das sind die Wildtierbiologie, der Schutz der Arten, der Tiere und des Lebensraums sowie der Umgang mit Waffen. Das muss zu einer Jagdprüfung gehören. Diese Grundvorgaben sind national standardisiert, und sie sind sinnvoll, damit das Niveau und der Umfang der Jagdprüfung nicht von Kanton zu Kanton variieren.

Die Kantone können aber selbstverständlich zusätzliche Anforderungen an die Erteilung der Jagdberechtigung knüpfen. Die Jagdberechtigung ist der eigentliche Persilschein und entscheidet darüber, ob man nach der Prüfung die Jagd ausüben kann oder nicht. Hier gibt es selbstverständlich Elemente, die ein Kanton zusätzlich festlegen kann oder eben nicht - da mischen wir uns nicht ein. Man muss aber die Jagdprüfung und die Jagdberechtigung auseinanderhalten.

Dritter Teil der Vorlage ist die Motion Landolt. Umstritten ist hier, ob es nach wie vor "Jagdbanngebiete" heissen soll oder ob Sie mit "Wildtierschutzgebiete" einverstanden sind. Als die Motion hier im Rat diskutiert wurde, gab es keine einzige Gegenstimme. Sie haben dem Bundesrat diesen Auftrag einstimmig erteilt. Einstimmig! Es sind jetzt zwar neue Ständeräte in diesem Rat, aber ich hoffe eigentlich nicht, dass wir nach zwei, drei Jahren jeden Auftrag wieder hinterfragen müssen und Sie ständig Ihre Meinung ändern. Hier ist es leider so.

Ich muss auch sagen, Jagdbanngebiete sind ein wichtiges Instrument zum Schutz der biologischen Vielfalt und Teil unserer Strategie Biodiversität Schweiz. Aber sie dienen heute nicht mehr primär und ausschliesslich dem Schutz jagdbarer Tiere vor jagdlichen Eingriffen, sondern es sind heute vor allem Gebiete, in denen sowohl jagdbare als auch geschützte Wildtierarten vor dem Verlust und der Beeinträchtigung ihrer Lebensräume geschützt werden sollen. Der Begriff "Jagdbanngebiet" ist nicht mehr zeitgemäss. Er weckt völlig falsche Bilder im Kopf, und er bringt die Bedeutung der Gebiete nicht mehr ausreichend zum Ausdruck. Die Annahme des seinerzeitigen Vorstosses durch beide Räte war deshalb absolut berechtigt. Der Bundesrat bittet Sie, hier eine zeitgemässe Formulierung zu akzeptieren.

Ich komme noch zu den Schonzeiten und den jagdbaren Arten: Ich habe schon die Jagdverordnung von 2012 zitiert, die in Kraft ist, aus der wir gerade für Damhirsche, Sikahirsche und Mufflons die Neuerungen auf Gesetzesebene übernehmen. Damit haben die Kantone den maximalen Spielraum, um die grundsätzlich in den Schweizer Wäldern und Bergen heimischen von den nichtheimischen Tieren zu unterscheiden und daher die aus biologischer Sicht unerwünschten Fremdarten zu dezimieren; diese sollen ganzjährig jagdbar sein. Die Einhaltung tierschutzrelevanter Aspekte, wie zum Beispiel der Schutz der Muttertiere während der Aufzuchtzeit, ist aber zu berücksichtigen.

Zu den Auswirkungen dieser Vorlage nur folgende Hinweise: Wir sind der Meinung, dass für den Bund und die Gemeinden die Vorlage weder finanzielle noch personelle Auswirkungen haben wird. Für die Kantone könnte die Vorlage zu einem personellen Mehraufwand führen, da sie den Kantonen im Bereich des Artenmanagements mehr Kompetenzen, aber auch mehr Verantwortung überträgt. Es dürfte in einigen Kantonen auch zu Anpassungen von kantonalem Recht kommen. Die Aufgabenteilung wird aber nicht substanziell tangiert, und wie gesagt ist die Vorlage mit allen internationalen Abkommen, welche die Schweiz ratifiziert hat, kompatibel.

Ich möchte noch etwas klarstellen, was von Herrn Ständerat Minder falsch gesagt wurde: Die Waldschnepfe, Herr Ständerat, ist gemäss Gesetz schon heute, und zwar seit Langem, eine eidgenössisch jagdbare Tierart mit Schonzeit; seit 1962 ist das so. Bei der Waldschnepfe sehen wir beim Brutbestand gewisse Probleme. Das ist aber nicht auf die Jagd zurückzuführen, sondern vor allem auf die Gebietsverluste der Waldschnepfe.

Auch Ihre Aussage zum Feldhasen ist falsch. Auch der Feldhase ist eine eidgenössisch jagdbare Tierart. Auch er hat Schonzeiten. Elf Kantone schützen ihn heute vollständig, acht Kantone haben eine längere Schonzeit, und der Rest übernimmt die Bundesvorgabe. Auch bezüglich des Bestandes des Feldhasen gibt es Sorgen, aber auch hier ist nicht die Jagd die Ursache, sondern es sind vor allem Grünlandschnitte, die die Möglichkeiten des Feldhasen einschränken oder ihn wirklich gefährden. Insofern ist auch hier Ihre Aussage nicht ganz korrekt.

Dem Bundesrat ist es wichtig, dass wir mit diesem Gesetz weiterhin das Mass bezüglich Nutzen und Schutz finden. Es ist kein Abschussgesetz, es ist auch nicht ein Gesetz, das den vorzeitigen Abschuss unterstützt. Die bundesrätliche Vorlage respektiert die internationalen Regeln, sie respektiert es, dass wir weiterhin viele Tierarten zu schützen haben. Sie verlangt aber auch von den Kantonen und den involvierten Behörden, dass man zuerst einen verursachten Schaden nachweisen muss, dass man Menschen, dass man die Bevölkerung schützen muss, dass in diesem Zielkonflikt das Augenmass zu wahren ist.

Deshalb bitte ich Sie, einzutreten und dann mit gutem Augenmass diese Vorlage zu beraten.