Minder Thomas · Ständerat · 2018-06-05
Minder Thomas · Ständerat · Schaffhausen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2018-06-05
Wortprotokoll
Ich spreche zu meinem Antrag zu Absatz 1 Einleitung und Absatz 2bis: Es geht um die Rote[NB]Liste. Eines verstehe ich nicht - da bin ich wohl nicht alleine -, nämlich, dass eine Tier- oder Vogelart, welche sich auf der Roten Liste befindet, jagdbar sein soll. "Rote Liste" bedeutet, dass eine Art in der Schweiz bedroht oder sogar vom Aussterben bedroht ist. Der Bund führt eine solche Liste von bedrohten Arten. Darauf figuriert unter anderem der Feldhase. Im Jahre 2017 wurden dennoch 1657 Feldhasen geschossen. Paradoxer kann ein Artenschutz nicht sein.
In der Botschaft heisst es zwar, man wolle dem Schutz der Wildtiere Beachtung schenken, doch leider finde ich in der Vorlage nirgends einen besseren Schutz für bedrohte Arten. Feldhasen sind vor dem Hintergrund der extremen Zersiedelung und der intensiven Landwirtschaft in vielen Kantonen sehr selten geworden. Sie sind in vielen Gebieten wirklich bedroht. Wollen wir wirklich, dass dieses tolle Tier, vielleicht sogar das Lieblingstier vieler Kinder, in der Schweiz ausstirbt? Ich jedenfalls will das nicht.
Das vorliegende Gesetz - Frau Bundesrätin, Sie haben es angetönt, ich finde es toll, dass Sie diesen Hinweis gemacht haben - heisst zwar im Jargon "Jagdgesetz", doch ist dies nur der Kurztitel. Der richtige Titel lautet nämlich: Bundesgesetz über die Jagd und den Schutz wildlebender Säugetiere und Vögel. Der Schutzaspekt dieses Gesetzes geht in der vorliegenden Revision jedoch verloren. Konsequenterweise müsste man eigentlich auch gleich den Titel dieses Erlasses ändern.
Eine seltene oder bedrohte Tierart abzuschiessen widerspricht nicht nur der Bundesverfassung mit dem Ziel, die Biodiversität zu stärken; dieses Tun ist auch nicht logisch. Die Bundesverfassung sagt in Artikel 78 Absatz 4 klar: Der Bund "erlässt Vorschriften zum Schutz der Tier- und Pflanzenwelt und zur Erhaltung ihrer Lebensräume in der natürlichen Vielfalt. Er schützt bedrohte Arten vor Ausrottung." Soll nun eine seltene oder bedrohte Art, welche wohlverstanden keinen oder kaum Schaden verursacht, wie der Feldhase, weiterhin gejagt werden dürfen? Wozu erstellt der Bund überhaupt eine Rote Liste, wenn es im selben Atemzug offiziell erlaubt wird, diese Arten durch die Jagd zu dezimieren? Wozu diskutieren wir über Biodiversität, wenn mehrere Vogelarten, die heute gejagt werden, kaum mehr beobachtet werden können? Was wollen wir nun: Biodiversität oder Jagd von gefährdeten Arten?
Noch absurder ist dieses Verhalten bei den jagdbaren Vogelarten, welche bereits auf der Roten Liste figurieren, allen voran die Waldschnepfe, der Fasan, das Alpenschneehuhn, das Birkhuhn, die Eiderente, die Schellente, die Krickente, die Knäkente und die Löffelente. Als ich ein Kind war, gab es in meinem Kanton noch Fasanen. Seit vierzig Jahren habe ich in meinem Kanton keinen einzigen Fasan mehr gesehen; das ist in anderen Kantonen nicht anders. Im letzten Jahr wurden dennoch 24 Fasanen geschossen. Die tiefe Zahl unterstreicht, dass es von diesen Vögeln wirklich nicht mehr viele gibt. Diesen schönen Vogel zu jagen, obwohl er in der Schweiz vom Aussterben bedroht ist, ist grotesk. Die Bestände stehen, Frau Bundesrätin, wirklich vor der Ausrottung.
Ich habe als Ornithologe kein Problem, wenn Bauern Rabenkrähen und Fischer Kormorane schiessen; denn diese Vögel sind nicht gefährdet und nicht auf der Roten Liste, und sie machen auch einen gewissen Schaden. Ich habe sogar Verständnis dafür. Jene von mir zuvor aufgezählten Arten auf der Roten Liste machen jedoch keinen Schaden, sind vom Bestand her oder als Brutvogel in der Schweiz selten, wenn nicht sogar gefährdet. Diese zu jagen ist ein fertiger Unsinn. Es fehlt die Logik. Eine Art, die auf der Roten Liste steht und keine Schäden verursacht, sollte sicherlich nicht noch [PAGE 407] zusätzlich durch die Jagd dezimiert werden. Zudem ist es sehr schwierig, ähnliche Arten wie die Bekassine und die Waldschnepfe im Flug voneinander zu unterscheiden. Für den Jäger gilt das ebenso. Trotzdem werden pro Jahr etwa 2000 Waldschnepfen erlegt. Da hilft auch, Frau Bundesrätin, die verkürzte Jagdzeit nichts, denn die Schweizer Brutvögel bleiben bis Mitte November in der Schweiz. Es werden also Schweizer Waldschnepfen oder Schweizer Brutvögel, welche auf der Roten Liste stehen, gejagt und nicht nur Zugvögel.
Frau Bundesrätin, ich nehme Sie gerne einmal auf eine ornithologische Tour mit. Sie müssen auch nicht um vier Uhr aufstehen. Ohne einen abgerichteten, trainierten Spürhund zu haben, finden Sie im Wald übrigens kaum Waldschnepfen. Diesen Vogel beobachten Sie nur in der Balzzeit und vor dem Eindunkeln. Ich nehme Sie also gerne mal mit auf eine Exkursion. (Heiterkeit)
Mich nimmt wunder, wie man die Jagd auf eine in der Schweiz vom Aussterben bedrohte Tierart begründet, welche keinen Schaden verursacht. Den Schwan und den Biber nun jagdbar zu machen wird viele Bürgerinnen und Bürger sowie die Umweltorganisationen auf den Plan rufen. Ich glaube kaum, dass man in der dichtbesiedelten Schweiz eine Knallerei an den Seen will.
In den meisten Kantonen verursacht der Biber keine allzu grossen Probleme. Es stimmt: Es gibt ein paar Kantone, in denen der Biber aktiv ist. Er ist es auch in meinem Kanton. Ihn jedoch deswegen gleich auf Vorrat abzuschiessen ist absurd. Der Schwan - ich habe mich auch schon dazu geäussert - ist zwar nicht auf der Roten Liste, doch beim Schwan gibt es bessere und elegantere Möglichkeiten der Dezimierung als die Jagd. Man kann die Eier schütteln, damit die Vögel die Brut verlieren. Das gilt übrigens auch für den Kormoran. Ich habe also kein Problem mit Artikel 12 Absatz 3 zu Selbsthilfemassnahmen.
Ich bitte Sie also, aus diesen Überlegungen heraus meinem Antrag zu folgen und Tiere, welche der Bund selbst auf eine Rote Liste gesetzt hat und welche potenziell gefährdet sind, von der Jagd auszunehmen.