Jositsch Daniel · Ständerat · 2018-06-05
Jositsch Daniel · Ständerat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion · 2018-06-05
Wortprotokoll
Ehrlich gesagt habe ich gerade überlegt, ob ich den Antrag zu Absatz 1 zurückziehen soll, und zwar nicht, weil er nicht sinnvoll ist, sondern weil ich der Meinung bin, dass Sie mit der Zustimmung zum Minderheitsantrag Rieder das Schicksal dieser Vorlage wahrscheinlich beschlossen haben. Mit dem Ausschliessen des Beschwerderechts haben Sie, glaube ich, eine rote Linie überschritten, die sich nicht mehr korrigieren lässt, egal was noch geschieht. Es gibt aber ja noch einen Zweitrat, weshalb es durchaus Sinn macht, hier noch etwas weiterzukämpfen.
Artikel 7a ist in dieser Revision ein Kernartikel. Ich habe es beim Eintreten schon erwähnt: Der bisher geltende Grundsatz, wonach im Jagdgesetz auf der einen Seite die Kantone für die Bestandesregulierung zuständig sind und auf der anderen Seite der Bund für den Schutzaspekt, wird hier verschoben. Das Bafu soll nur noch angehört werden und nicht mehr entscheiden. Die Kantone sollen autonom entscheiden können. Ich glaube, dass mit dieser Abkehr von der bisherigen Praxis eine Regel eingeführt wird, die fatale Auswirkungen auf den Schutzaspekt haben wird.
Der Bundesrat selbst hat bei der Revision der Jagdverordnung 2012 erläutert, warum diese Aufteilung der Kompetenzen sinnvoll ist. Er hat damals die Gründe genannt, und ich glaube, sie gelten immer noch:
1. Die Zustimmungspflicht macht Sinn wegen des Verfassungsauftrages des Bundes, wegen seiner Zuständigkeit für den Artenschutz.
2. Sie macht Sinn aus Gründen der Rechtssicherheit, die gewährleistet ist, wenn in allen Kantonen eine einheitliche Praxis besteht.
3. Sie macht Sinn aufgrund des Umstandes, dass sich Grossraubtierarten nicht an Kantonsgrenzen halten, weshalb der Schutzgedanke nur durchgesetzt werden kann, wenn der Bund über das gesamte Gebiet der Eidgenossenschaft den Schutz gewährleisten kann.
4. Sie macht Sinn, weil so wildtierbiologische Erkenntnisse durchgesetzt werden können und nicht nur die kantonalen Regulierungseingriffe und Regulierungsüberlegungen massgebend sind. [PAGE 410]
Deshalb, glaube ich, ist es aus den Gründen, die der Bund damals angeführt hat, nach wie vor sinnvoll, hier eine eidgenössische Kompetenz beizubehalten, und das bedeutet eben nicht nur Mitsprache-, sondern auch Entscheidkompetenz.
Herr Kollege Baumann, Sie haben eingangs gesagt, dass der Föderalismus wichtig sei. Selbstverständlich, wer möchte das im Ständerat leugnen? Sie haben gesagt, lassen wir doch die Kantone alleine schauen. Das ist richtig, aber wenn sich natürlich die Wolfspopulation vor allem auf zwei, drei Kantone beschränkt, dann ist es nicht im Interesse des ganzen Landes, wenn diese zwei, drei Kantone allein entscheiden. Insofern bedeutet Föderalismus, dass die Kompetenz dann in den Kantonen bleibt, wenn diese für sich alleine Entscheidkompetenz haben. Aber für den Wildtier- und Artenschutz ist eine gesamtschweizerische Sicht notwendig. Deshalb ist es eben auch notwendig, dass wir es auf der Bundesebene lassen und dass dort das Bafu mitentscheiden kann und nicht einfach nur angehört wird.