Schmid Martin · Ständerat · 2018-06-05
Schmid Martin · Ständerat · Graubünden · FDP-Liberale Fraktion · 2018-06-05
Wortprotokoll
In Ergänzung zum schon Gesagten möchte ich zwei Punkte nochmals unterstreichen, die für mich in dieser Diskussion sehr wichtig sind. [PAGE 395]
Der erste Punkt ist eine Erkenntnis, die sich bei mir auch aus den Kommissionsanhörungen ergeben hat. Wir haben zurzeit vielleicht eine kleine Population von Grossraubtieren, selbst wenn sich jetzt im Kanton Graubünden die grösste Population von Wölfen wieder angesiedelt hat; aber die Diskussionen in der Kommission haben doch aufgezeigt, dass der Wolfsbestand in umliegenden Ländern, beispielsweise in Frankreich, extrem stark zugenommen hat. Daraus ziehe ich eine Folgerung: Die Gesetzgebung, die wir heute diskutieren, ist nicht eine Gesetzgebung für das heutige Problem, sondern es ist eine Gesetzgebung, die das zukünftige Problem lösen muss. Gerade im Kanton Graubünden zeigt sich ja, dass die Akzeptanz und das Nebeneinander von Grossraubtieren und der Bevölkerung auch dank den Behörden, die immer wieder in Misskredit gebracht werden, bisher eigentlich sehr gut bewerkstelligt werden konnten. Das liegt an der aktuellen Bevölkerung, welche diese Vorleistungen erbracht hat. Aber diese Bevölkerung hat teilweise auch Ängste und Erwartungen, und ich glaube, es ist unsere Pflicht, die Anliegen in diesem Bereich auch ernst zu nehmen.
Für mich war deshalb auch die Konsequenz daraus, dass wir in der Kommission in Bezug auf die Regulierung des Wolfsbestandes eben sehr differenziert vorgegangen sind. Es muss meines Erachtens die Kompetenz zum Einzelabschuss geben. Es muss aber auch eine Bestandesregulierung möglich sein, sofern eben die Ausrottung nicht mehr das Ziel ist. Ich sage Ihnen, das ist aus meiner Sicht absolut gewährleistet. Wir sprechen nur noch davon, wie schnell und wie gross der Bestand dieser Grossraubtiere werden wird, nur noch das ist die Frage. Ich bin auch überzeugt, dass wir nach zehn Jahren hier drin eine Rückschau machen und beurteilen müssen, ob wir damals das Richtige gemacht haben, als wir gesetzgeberisch tätig waren. Das ist mein erster Fokus.
Ich möchte Sie also bitten, dieses Gesetz unter dem Aspekt nicht der heutigen, sondern der zukünftigen, bekannten Problematik anzuschauen. Wir können in den umliegenden Ländern beste Anschauungsbeispiele dafür sehen, wie das gelöst ist. Ich möchte hier auch darauf hinweisen, dass wir bisher eine sehr geordnete Jagdpolitik in unserem Land hatten und dass in den umliegenden Ländern wegen der fehlenden Akzeptanz bereits auch die Zahl illegaler Abschüsse zugenommen hat. Solche Verhältnisse müssen wir unbedingt vermeiden. Da hilft der Gesetzentwurf, der vom Bundesrat vorbereitet und von unserer Kommission modifiziert worden ist.
Der zweite Punkt, den ich noch erwähnen möchte: Den kantonalen Behörden wird vielfach ein grosses Misstrauen entgegengebracht. Das stört mich. In den Kantonen wie Graubünden - vielleicht kann der ehemalige Jagddirektor Engler noch etwas dazu sagen - entscheiden dann Volksvertreter, ob beispielsweise ein Wolf oder ein Bär abgeschossen wird. Sie unterschätzen das vielleicht: Es gibt auch im Kanton Graubünden beide Seiten. Es gibt jene, die mehr Wolfsschutz wollen, den Bär schützen wollen, und jene, die für eine stärkere Regulierung sind. Jene, die meinen, in diesen alpinen Gebieten würden nur Sheriffs an der Spitze der zuständigen Ämter stehen, irren gewaltig. Da müssen Sie sich einmal vor Ort erkundigen, wie differenziert mit diesem Thema in unseren Gebieten umgegangen wird. Das hat auch die Vergangenheit gezeigt.
Wenn dann aber ein Bär über den Golfplatz auf der Lenzerheide spaziert oder in Trin ein Wolf vor der Poststelle steht, dann müssen Sie ein gewisses Verständnis dafür aufbringen, dass die betroffenen Personen von uns, dem Gesetzgeber, erwarten, dass wir das ernst nehmen. Ich glaube, wir tun das mit der Gesetzgebung, die wir jetzt aufgleisen, indem wir die notwendigen Elemente des Schutzes und der Regulierung kombinieren. Ich bin überzeugt, dass sich das in der Praxis sehr ausgewogen auswirken wird. Ich möchte also unterstreichen: Es handelt sich keinesfalls um ein Ausrottungsgesetz. Selbst in der alpinen Bevölkerung wäre aus meiner Sicht eine solche Haltung nie mehrheitsfähig; das wäre auch politisch nicht durchsetzbar.
In diesem Sinne bin ich für Eintreten und werde auch die entsprechenden Anträge unterstützen. Weniger Handlungsbedarf oder keinen Handlungsbedarf sehe ich in Bezug auf die Umbenennung der Jagdbanngebiete und auch in Bezug auf die Anerkennung der kantonalen Jagdprüfungen. Da sehe ich aufgrund der Praxis überhaupt keinen Handlungsbedarf. Wir sollten nur dort regulieren, Gesetze ändern, wo Handlungsbedarf besteht.
In diesem Sinne bitte ich Sie, auf die Vorlage einzutreten und die Rückweisung abzulehnen. Denn der Bundesrat könnte uns so oder so nur einen angepassten Entwurf bringen, der dann wieder in die Kommission käme. Wir würden damit meines Erachtens für die politische Diskussion nichts gewinnen.