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Portmann Hans-Peter · Nationalrat · 2018-06-05

Portmann Hans-Peter · Nationalrat · Zürich · FDP-Liberale Fraktion · 2018-06-05

Wortprotokoll

Das Problem besteht, das ist so. Seit wir mehr Regulierungen haben, seit wir weltweit Anlegerschutz haben, ist es für alle im Ausland lebenden Personen, nicht nur für Auslandschweizerinnen und -schweizer, sehr schwierig geworden, Dienstleistungen von Banken aus ihren Heimatländern zu beziehen. Es ist ein echtes Problem. Es gäbe politische, gesetzgeberische Lösungen. Ich schlug in der APK vor, dass man das Problem seriös behandelt - das hat man abgeklemmt.

Nicht umsonst standen in der Schweiz unzählige Leute bei der US-Botschaft an und wollten ihre Green-Card zurückgeben; sie gaben sie auch zurück. Es handelt sich also um ein grosses Problem, das ist so. Aber was Ihnen hier vorliegt, ist reine Schaumschlägerei, ist ein Placebo, wird nichts bewirken, im Gegenteil: Es ist sogar rechtswidrig - ich erkläre Ihnen das gleich -, und all die Leute, die diese Lösung vertreten, wollen einfach auf die nächsten Wahlen hin so tun, als ob sie für die Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer etwas Gutes getan hätten. Und das stimmt nicht.

1. Es ist nicht wegzuleugnen, dass im Text dieser Motion steht, es sei das Ziel, dass alle Schweizerinnen und Schweizer im Ausland ihre Schweizer Bankbeziehungen - man spricht dabei nicht nur von systemrelevanten Banken - aufrechterhalten können. Liebe bürgerliche Freunde, wenn Sie dem zustimmen, ist das die erste gesetzgeberische Zustimmung zu einem staatlichen Eingriff in die Gewerbefreiheit - in die Gewerbefreiheit!

2. Die Lösung, die hier so verkauft wird, als ob sie ein Kompromiss sei, funktioniert so nicht. Sie haben vorhin in den Antworten von Herrn Büchel gehört, wie die Banken mit der Kommission zusammengearbeitet haben. Ich habe mit den Leuten, die die Banken an dieser Sitzung vertreten haben, persönlich gesprochen. Man hat abgemacht, dass die Banken auf der Website der ASO, der Auslandschweizer-Organisation, Links zu Informationen aufschalten lassen. Damit gehen die Banken davon aus, dass sie ihre Aufgabe erfüllt haben. Ich habe extra dem Kommissionssprecher die Frage gestellt, um welche Informationen es sich handeln soll. Jetzt lese ich Ihnen etwas zu dem vor, was Sie gesetzgeberisch beraten. Ich nenne Ihnen drei Beispiele von Banken, die den Link bereits aufgeschaltet haben und davon ausgehen, dass damit der Fall für sie erledigt sei. Die erste Bank schreibt: Kunden mit bestehenden Bankverbindungen wenden sich bitte an den verantwortlichen Kundenberater, Punkt. Die zweite Bank schreibt: Als Auslandschweizer sind Sie herzlich willkommen, bitte rufen Sie folgende Telefonnummer an, Punkt. Die dritte Bank schreibt: Wir bieten Schweizern im Ausland eine Vielzahl von Produkten an, hier ist die Telefonnummer, Punkt. Sie verkommen hier als Gesetzgeber zu irgendeinem Verein, der den Bundesrat beauftragen will, solche Links aufschalten zu lassen.

3. Die Motion fordert, dass unsere Auslandvertretungen auf der Internetseite - dazu habe ich auch den Kommissionssprecher befragt - Informationen über Gebühren, über Konditionen, über Angebote aufführen. Das verletzt die Mifid-II-Regelungen. Das wird auch unser Fidleg verletzen. Das entspricht genau dem, was die Finma den Banken verbietet. Ich habe Ihnen die Seite - hören Sie gut zu! - des Konsulats von Boston ausgedruckt. Diese Seite ist der Massstab dafür, was gemäss der amerikanischen Regierung auf der Internetseite stehen darf und was nicht. Wenn Sie in Amerika keine Lizenz haben, dürfen Sie gemäss der amerikanischen Gesetzgebung - Kollege Thomas Matter weiss das, ich hoffe, er stimmt dem Vorstoss nicht zu! - nicht einfach Hinweise auf Bankprodukte aufschalten, denn die Internetseite des Schweizer Konsulats in Boston ist eine amerikanische Internetseite. Sie fordern vom Bundesrat, sich illegal zu verhalten.

Wer ein bisschen geradeaus denken kann und einen gewissen Qualitätsanspruch an die Arbeit stellt, die wir hier drin machen, der kann einer solchen "Schlufi-Arbeit" - ich kann es nur so benennen! - nicht zustimmen. Das ist jetzt wirklich eine der grössten Clownnummern, die ich hier je gesehen habe. Sie tun damit keiner Auslandschweizerin und keinem Auslandschweizer und schon gar nicht der Auslandschweizer-Organisation einen Gefallen. Sie versprechen hier etwas, das wir nie und nimmer einhalten können.

Ich bitte Sie wirklich, entgegen all Ihren Fraktionsempfehlungen: Lehnen Sie das ab!