Lexipedia

Hösli Werner · Ständerat · 2018-06-05

Hösli Werner · Ständerat · Glarus · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2018-06-05

Wortprotokoll

Jagdbanngebiete haben teilweise eine jahrhundertealte Geschichte. Sie wurden, wie es der Name sagt, damals zum Schutz von Schalenwildbeständen wie Gämsen und Rehen ausgeschieden. Teilweise sind sehr hohe Anteile von Kantonsflächen mit dem jagdlichen Bann belegt, und diese Gebiete sind heute schon, wo sinnvoll und nötig, Teile des Biodiversitätsplanes. Innerhalb dieser "Friberge", wie wir den Jagdbanngebieten in unserem Kanton sagen, gibt es Teilgebiete, die als Wildruhezonen bestimmt sind. Dort, aber nur in diesen Teilgebieten, sind Störungen durch forstliche oder landwirtschaftliche Eingriffe oder durch Freizeitaktivitäten eigentlich gänzlich untersagt. Sie sehen, es ist alles geregelt.

Nun sollen aber alle Jagdbanngebiete in "Wildtierschutzgebiete" umbenannt werden. Gemäss allen Beteuerungen, bis hin zu Ihnen, sehr geehrte Frau Bundesrätin, solle sich nichts, aber auch gar nichts ändern. Es bleiben also einfach im gesamten Perimeter Jagdbanngebiete. Daraus ergäbe sich für jeden Normalsterblichen nur eine Logik: Wir lassen alles so bleiben, wie es ist, weil es ja, vermeintlich, sowieso so bleiben soll, wie es ist. Doch der Friede täuscht.

Aufgrund des runden Tisches, welcher zur Bereinigung der Motion Dittli 17.3133, "Gebührende Berücksichtigung des naturnahen Tourismus in Jagdbanngebieten", einberufen wurde, haben nun der SAC und der Bergführerverband klar dahingehend Stellung bezogen, diese Umbenennung sei zu bekämpfen. Diese beiden Organisationen sind ja keine Despoten bezüglich Umweltschutz. Auch sie haben aber bemerkt, dass diese Beteuerungen, es ändere sich nichts, kaum der Wahrheit entsprechen. Es ist ja auch klar: Wenn Sie zum Beispiel Verbotszonen für den Autoverkehr plötzlich in Fussgängerzonen umbenennen, hat dies doch Auswirkungen.

Jetzt ist in der Kommission noch ausgeführt worden, dass der Namenswechsel die Jäger von einer Schuld entlaste, die sie vor Hunderten von Jahren mit dem zu grossen Abschuss von Schalenwild auf sich geladen hätten, was dann eben zur Ausscheidung von Jagdbanngebieten geführt habe. Weil ich die damalige Zeit nicht er- und deren Problemstellung nicht durchlebt habe, würde ich mir nie anmassen, hier jemandem eine Schuld aufzuladen. Es ist doch hier drinnen allen klar, dass der Namenswechsel von "Jagdbanngebiet" zu "Wildtierschutzgebiet" eine Strategie beinhaltet, welche eine Ausweitung der Schutzbestimmungen und Einschränkungen in der Bewirtschaftung sowie bei Freizeitaktivitäten zur Folge hat. Alles andere macht und ergibt einfach keinen Sinn.

Man kann das wollen oder nicht. Die Dummen wären einfach wieder die Direktbetroffenen, welche schon heute sehr sorgsam mit Natur sowie wildlebenden Tieren in diesen Gebieten umgehen, sei das beim Wirtschaften oder bei naturverbundenen Tätigkeiten in der Freizeit. Jagdbann und Wildtierschutz sind zwei völlig verschiedene Paar Schuhe. Niemand kommt auf die Idee, diese Umbenennung nur um des Namens willen zu machen.

Noch eine Bemerkung zur Motion: Eine Motion ist ein Auftrag, eine Änderung vorzulegen. Sie ist kein definitiver Beschluss. Sehr geehrte Frau Bundesrätin, es wäre mir neu, dass das Parlament nicht aufgrund breiterer Auslegung und aufgrund der Vernehmlassung das Recht hätte, frei zu entscheiden.

Ich bitte Sie daher, der doch recht starken Minderheit zu folgen.

Hösli Werner · Ständerat · 2018-06-05 | Lexipedia | Lexipedia