Eberle Roland · Ständerat · 2018-06-05
Eberle Roland · Ständerat · Thurgau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2018-06-05
Wortprotokoll
Das Bundesamt für Justiz hält gegenüber dem Bafu fest, dass Artikel 4 Absätze 2 und 3 des Entwurfes zur Änderung des Jagdgesetzes mit der Verfassung im Einklang stehen. Es verweist dabei auf die Botschaft des Bundesrates vom 23. August 2017, den Bericht des Bafu vom 24. Januar 2018 an Ihre Kommission sowie das Gutachten von Herrn Professor Arnold Marti.
Zum Inhalt: Der Mindestumfang der Prüfung gemäss Artikel 4 Absatz 2 ist in denjenigen Bereichen festgelegt, die einen Minimalstandard an erwartetem Inhalt kennen. Beim Artenschutz und beim Tierschutz hat der Bund eine umfassende Gesetzgebungskompetenz. Er hat die Grundsatzgesetzgebungskompetenz in diesen Bereichen. Es ist deshalb im öffentlichen Interesse, dass der Bund vorgibt, dass diese Bereiche geprüft werden müssen. Die Art und Weise sowie der Umfang der Prüfung verbleiben aber weiterhin in der Kompetenz der Kantone. Bezüglich der gegenseitigen Anerkennung gemäss Artikel 4 Absatz 3 - das ist ein heikler Punkt der Prüfung - besteht ebenfalls eine Grundsatzgesetzgebungskompetenz des Bundes. Bei besonders wichtigen Fragen ist jedoch eine dichtere Regelung möglich. Was eine dichtere Regelung im Bereich der Jagdprüfung oder auch der Anerkennung betrifft, so gibt es gute Gründe dafür, dass die Kantone hier zusätzliche Elemente einbauen.
Eine Minderheit will, dass das geltende Recht beibehalten wird, mit dem Hauptargument, dass die Ausübung des kantonalen Jagdregals nicht ohne Not durch Bundesrecht überlagert werden soll. Grundsätzlich ist man mit der Jagdprüfung einverstanden. Die Harmonisierung des Prüfungsinhaltes bedingt keine Probleme. Die Vorstellung allerdings, dass Revierpächter ohne Auflagen in Patentjagdgebieten jagen dürfen, dass dies aber im umgekehrten Fall nicht möglich ist, dass also Patentjäger nicht in Revierkantonen jagen dürfen, weil die Revierpächterzahl begrenzt ist, lässt das Blut in Wallung geraten.
Die Kommission empfiehlt Ihnen mit 7 zu 5 Stimmen, dem Bundesrat zu folgen.