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Zanetti Roberto · Ständerat · 2018-06-05

Zanetti Roberto · Ständerat · Solothurn · Sozialdemokratische Fraktion · 2018-06-05

Wortprotokoll

Ich bin bei dieser Minderheit der Einsame. Zu Absatz 3 eine Vorbemerkung: Ich muss zu meiner Schande gestehen, dass ich nicht Vegetarier bin. Gegen den Herbst werde ich jeweils wild auf Wild. Es würde mir überhaupt nicht passen, wenn der Wolf oder der Bär oder der Luchs oder wer auch immer mir die ganze Wildpalette abservieren würde. Aber das passiert nicht, dafür ist ja in Absatz 2 Litera a gesorgt.

Was will jetzt Absatz 3? Die ganze Geschichte ist ja losgegangen, weil insbesondere der Wolf sich an Schafen vergreift oder der Bär sich sogar an Eseln, an Geissen, an Ziegen. Das wollen wir alles nicht. Einverstanden, d'accord. Aber von irgendetwas muss dieser Wolf auch leben. Von Luft und Liebe kann er nicht leben. Dann müssen wir ihm wenigstens zugestehen, dass er halt das eine oder andere Wildtier reissen kann. Sonst bleibt ihm - das habe ich mir vorhin überlegt - einzig noch der Biber. Das wäre bezüglich der Nutzung der Jagdregale erlaubt. Das wäre allenfalls ein innovativer Ansatz: der Walliser Wolf mit dem Thurgauer Biber.

Aber ich bin einfach der Meinung, dass der Einwand, dass ein Reh oder ein Hirschkalb gerissen worden ist, nicht dafür herhalten kann, dass man jetzt den Wolf regulieren kann. Deshalb soll das mit Absatz 3 klipp und klar formuliert werden. Solange der Wolf nicht Vegetarier ist, muss er sich irgendwann halt auch an Wildtieren vergreifen. Wenn er zum Vegetarier würde, kämen die Förster und würden sagen, er verursache Schäden - dann müsste er auch wieder abgeknallt werden. Deshalb soll hier einfach Klarheit geschaffen werden.

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