Lexipedia

Eberle Roland · Ständerat · 2018-06-05

Eberle Roland · Ständerat · Thurgau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2018-06-05

Wortprotokoll

Ganz kurz einige generelle Bemerkungen: Das ist jetzt die Pièce de Résistance oder mindestens der Kern der Debatte, die über die Frage stattgefunden hat, ob der Wolf reguliert werden kann oder nicht.

Zwei Dinge sind hervorzuheben: Bedenken Sie, dass Artikel 7a keine "Lex Lupus" ist, also nicht nur den Wolf beschlägt. Dieser Artikel muss für mehr Arten gelten als nur für Wölfe. Er muss auch für Steinböcke, für Höckerschwäne, für den Biber und den Luchs gelten. Deshalb wurde dieser Artikel fein austariert, so geschrieben und so aufgebaut, wie er sich jetzt präsentiert. Bei Artikel 7a nur an Wölfe zu denken ist also zu kurz gegriffen.

Der zweite Punkt ist, dass Artikel 7a nicht alle Probleme lösen wird, die der Wolf bei uns verursacht. Man muss ihn im Zusammenhang mit Artikel 12 Absatz 2 betrachten, das gehört ein bisschen dazu, denn dort sind die Einzelabschüsse heute schon geregelt, und natürlich mit der Verordnung. Der unserer Kommission vorgelegte Verordnungsentwurf scheint sehr austariert und praktikabel zu sein. Er zeugt von einem funktionierenden Vertrauensverhältnis zwischen den kantonalen und den eidgenössischen Jagdbehörden. Dieses Verhältnis sollte mit der Revision dieses Artikels nicht gestört werden.