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Hösli Werner · Ständerat · 2018-06-05

Hösli Werner · Ständerat · Glarus · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2018-06-05

Wortprotokoll

Dieser Artikel ist sehr fachtechnisch. Ich möchte Sie damit verschonen, hier in die Details zu gehen. Es geht um das Verhalten des Tieres im Feuer sowie um Schusszeichen oder Anschussmerkmale. Letztlich sind es zwei Fragen:

1. Inwieweit sollen die Jägerinnen und Jäger eine eigene Beurteilung machen können, ob sie mit dem Schuss getroffen haben oder nicht? Da geht es um Schussabkommen und eben um die eingangs erwähnten Details, in denen die Jägerschaft geschult ist. Deshalb finde ich die von der Kommission beantragte Formulierung wichtig und richtiger als die bundesrätliche Lösung, da sie dem Jäger ein Urteil zugesteht.

2. Ich würde aber bezüglich der Formulierung der Kommission - es "muss eine Nachsuche durch ein Nachsuchegespann mit anerkannter Prüfung durchgeführt werden" - dem Zweitrat eine nähere Überprüfung in Auftrag geben. Da könnte die bundesrätliche Lösung, gemäss der "eine fachgerechte Nachsuche innert nützlicher Frist" erfolgen muss, gesetzestechnisch und aus föderaler Sicht besser sein.