Leu Josef · Nationalrat · 2002-06-19
Leu Josef · Nationalrat · Luzern · Christlichdemokratische Fraktion · 2002-06-19
Wortprotokoll
Wir sind bei einem wichtigen Artikel - bei Artikel 6 -, bei der Armeeorganisation, wo es um die Gliederung der Armee geht. Der Ständerat hat ja bekanntlich ein Alternativmodell entwickelt. Die Minderheit Engelberger will das Ständeratsmodell modifiziert aufnehmen. Die Mehrheit der Kommission beantragt Ihnen hingegen, dem Modell des Bundesrates, ergänzt mit einigen Bestimmungen, zuzustimmen und den Minderheitsantrag Engelberger sowie den Eventualantrag Tschuppert abzulehnen. Die anderen Einzelanträge lagen der Kommission nicht vor. Ich komme aber später noch kurz auf die einzelnen Anträge zurück, vorderhand möchte ich jedoch noch ein paar allgemeine Überlegungen machen. Sodann möchte ich auch noch die Änderungen erläutern, die im Unterschied zur Bundesratslösung von der Kommissionsmehrheit eingebracht wurden.
In unserer Kommission hat vor allem der Controlling-Artikel - Artikel 149b des Militärgesetzes - dazu beigetragen, hier dem Bundesrat möglichst viele Kompetenzen zu übertragen. Dies ist auch ganz im Sinne des Controlling-Artikels, wonach wir unsere Zielvorgaben aufgrund eines politischen Controllings regelmässig überprüfen können. Da scheint mir wichtig zu sein, dass wir auf der strategischen Ebene bleiben und definieren, was wir wollen, und dass dann der Bundesrat mit seinen Leuten die operative Umsetzung vornimmt. Wenn vorhin von verschiedenen Votanten angesprochen worden ist, dass die regionale Verankerung von besonderer Bedeutung sei, kann ich das nur unterstützen. Aber ich glaube, die regionale Verankerung passiert vor allem über die Kompanien, über die Bataillone. Diese müssen in den Regionen gut verankert sein. Eine Armee der Zukunft ist vor allem dann gut verankert, wenn in der aktiven und jüngeren Bevölkerung wirklich auch zur Kenntnis genommen wird, dass die Ausbildung in der Armee gut ist, dass die Armee über modernes Material verfügt und dass sie [PAGE 1016] gegenüber aktuellen Bedrohungsformen über eine gut geschulte Fähigkeit zur Leistungserbringung und über einen hohen Bereitschaftsgrad verfügt. Eine Armee der Zukunft ist weiter dann gut verankert, wenn sie bezüglich Ausbildung und Einsatz möglichst effizient, d. h. auch möglichst aus einer Hand, geführt wird und wenn sie im Verbund mit anderen sicherheitspolitischen Partnern vor allem nach innen, aber auch nach aussen eine Sicherheit produziert, aufgrund welcher man sagen kann, dass der Steuerfranken optimal eingesetzt ist.
Ich muss Ihnen sagen - das kam auch in unserer Kommissionsarbeit zum Ausdruck -: Wir können es uns nicht mehr leisten, ohne Effizienzgewinn Traditionen aufrechtzuerhalten. Das steigert unsere Betriebsausgaben zulasten der Investitionsausgaben. Gerade in diesem Bereich müssen wir wieder herauffahren können, wenn unsere Armee nicht zu einem Museum verkommen soll. Das möchte ich Ihnen einfach mitgeben, damit Sie das dann in Ihre Entscheide mit einbeziehen.
Beim Modell der Mehrheit gibt es ja die beiden Teilstreitkräfte Heer und Luftwaffe. Was bezüglich der Luftwaffe schon bei "Armee 95" galt, haben wir nun auch bezüglich des Heeres. Der Chef Heer leitet die Vorgaben des Führungsstabes der Armee sowohl an die Rekrutenschulen als auch an die WK-Verbände weiter. Die Einheitlichkeit der Ausbildung ist also sichergestellt. Bei der Einsatzführung läuft die Befehlskette vom Chef der Armee und von seinem Führungsstab über den Chef Heer bzw. den Chef Luftwaffe an die Verbände. Der grosse Vorteil dieses Modells besteht also darin, dass in der Ausbildungs- und Führungsorganisation die gleichen Wege bestehen.
Zu den neuen Formulierungen in Artikel 6, auf die ich Sie bereits hingewiesen habe: Bei Absatz 1 Buchstabe d sollen die Territorialregionen aufgeführt werden, weil dies einerseits aus politischer Sicht wichtig ist und weil andererseits die Territorialstäbe ja voraussichtlich eine sehr wichtige Funktion in der subsidiären Existenzsicherung haben. Hier möchte ich auch Herrn Engelberger sagen, dass die von ihm erwähnten Stäbe der Territorialregionen beispielsweise mit eigens dafür unterstellten Truppen die subsidiären Armee-Einsätze im Inland führen. Das ist hier im Armeeleitbild und auch in unserer Diskussion in der Kommission ganz klar zum Ausdruck gekommen.
Ich verweise noch auf Absatz 1 Buchstabe e. Die Mehrheit hat sich für drei Gebirgsinfanteriebrigaden ausgesprochen. Nach der klaren Stellungnahme des Bundesrates zugunsten einer dritten Gebirgsinfanteriebrigade kann auf eine konkrete Aufzählung der Brigaden verzichtet werden. Ich äussere mich damit auch gleichzeitig zum Eventualantrag Keller in Bezug auf eine dritte Panzerbrigade oder zum Eventualantrag Hess Walter bezüglich einer Führungsunterstützungsbrigade.
Die Kommission beantragt Ihnen in diesem Zusammenhang auch mit 11 zu 6 Stimmen bei 1 Enthaltung, den Eventualantrag der Minderheit Tschuppert abzulehnen, wo es um eine konkrete Aufzählung der einzelnen Brigaden geht.
Bei Absatz 1 Litera f geht es bezüglich der Ressourcen von "Armee XXI" um einen zentralen Punkt, Kollege Wasserfallen hat das aufgenommen. Wir haben feststellen müssen, dass bei mehreren Logistikbasen in einer Armee erhebliche Synergiepotenziale vorliegen. Bei einer Beschaffungsvorlage ist der Weg von der Idee über die Konkretisierung, die Planung, die Beschaffung, das Controlling und die Abrechnung offenbar sehr verschlungen und führt durch verschiedene Stellen. Wir haben vom Einsparungspotenzial Kenntnis genommen, Herr Wasserfallen hat es erwähnt. Der Bundesrat sieht zwar eine gemeinsame Logistikbasis der Armee vor, hält eine Realisierung aber erst in fünf bis zehn Jahren für möglich.
Die Mehrheit der Kommission ist trotz dem voraussehbaren Abbau von Arbeitsplätzen der Ansicht, dass die Umsetzung schneller erfolgen muss, wenn wir einen Spareffekt erzielen wollen. Mit der vorgeschlagenen Übergangszeit von fünf Jahren kann die Mehrheit der Kommission ohne weiteres leben.
Die Kommission beantragt Ihnen deshalb mit 9 zu 5 Stimmen bei 2 Enthaltungen, dieser Änderung zuzustimmen.
Bei Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe h beantragt Ihnen die Kommission einstimmig, u. a. den Begriff "Kolonnen" - gemeint sind die Trainkolonnen, wie sie auch in der Fassung des Ständerates beigefügt worden sind - zu übernehmen.
Ich komme bei Artikel 6 zu Absatz 3. Dort geht es um die Frage, wie die Unterstellung der Verbände im Falle des Erstellens der Einsatzbereitschaft oder im Falle des Einsatzes geregelt werden kann. Hier wurden im ersten Teil des Satzes die Brigaden vergessen. Wenn Sie das kontrollieren, sehen Sie, dass sie in der Fassung der Mehrheit eingefügt worden sind.
Beim zweiten Antrag handelt es sich um eine Konsequenz aus der Änderung in Absatz 1 Buchstabe d, wo es um die Einführung der Territorialregionen geht. Wir haben die Stäbe der Territorialregionen unter Absatz 1 explizit aufgeführt, also müssen wir sie auch hier aufführen. In der Praxis wird es nämlich so sein - ich wende mich jetzt wieder an Herrn Engelberger -, dass den Stäben der Territorialregionen nur ausnahmsweise ganze Brigaden unterstellt werden, beispielsweise für die operative Raumsicherung. Für die subsidiäre Existenzsicherung werden es natürlich häufiger Truppenkörper und -einheiten sein. Die Möglichkeit solcher Unterstellungen unter die Stäbe der Territorialregionen wird im Armeeleitbild (BBl 2002 1015) ausdrücklich erwähnt.
Die Kommission beantragt Ihnen mit 10 zu 8 Stimmen bei 1 Enthaltung, dieser Änderung zuzustimmen und den Minderheitsantrag Engelberger abzulehnen. Wie ich schon erwähnt habe, beantragt Ihnen die Kommission mit 11 zu 6 Stimmen bei 1 Enthaltung auch, den Eventualantrag Tschuppert abzulehnen.
Ich komme noch ganz kurz auf die Einzelanträge zu sprechen, die der Kommission so nicht vorlagen. Beim Antrag Fehr Hans geht es darum, dass hier der Begriff "Lehrverbände" abgeschafft wird. Ich glaube, das wäre ein massiver Eingriff, geht es doch gerade mit diesem Institut darum, unser Milizkader wesentlich zu entlasten. Bei dem, was Sie bezüglich der Nato gesagt haben, Herr Fehr, erübrigt sich ein Kommentar. Ich persönlich empfehle Ihnen diesen Antrag ganz klar zur Ablehnung.
Beim Eventualantrag Wasserfallen werden wir sehen, welche Fassung schlussendlich obsiegen wird; die Argumentation dazu habe ich geliefert.
Dann geht es auch um den Eventualantrag Keller. Hier kann ich das Gleiche sagen: Wir wollen strategische Vorgaben machen und nicht in das Operative hineinreden.
Dann haben Sie noch gesagt, Herr Keller, die Mittel der Panzerbrigaden seien ja vorhanden. Aber ich muss Ihnen sagen: Diese Mittel müssen auch gewartet und bewirtschaftet werden. Das schlägt zu Buche und bewirkt, dass wir uns in diesem Bereich in nächster Zukunft sogar mit Desinvestitionen beschäftigen müssen. Wir können nicht mehr alles, vor allem weil wir in diesem Bereich praktisch nur noch eine reduzierte Bereitschaft, aber nach wie vor eine Fähigkeit zur Leistungserbringung erhalten müssen.
Den Antrag Hess Walter habe ich kommentiert.
Zum Antrag Lalive d'Epinay: Ich glaube, aufgrund der Ausführungen, die ich zur Lösung der Mehrheit gemacht habe - darum habe ich es ausführlich gemacht -, könnten Sie Ihren Antrag eigentlich zurückziehen, Frau Lalive.