Bischof Pirmin · Ständerat · 2018-06-06
Bischof Pirmin · Ständerat · Solothurn · CVP-Fraktion · 2018-06-06
Wortprotokoll
Mein Postulat stellt nur Fragen, aber es sind Fragen, die tatsächlich einen Paradigmenwechsel in der schweizerischen Wirtschaftspolitik betreffen. Die Schweiz ist mit ihrer bis heute schrankenlosen Möglichkeit der Übernahme von privaten Firmen gut gefahren. Die Schweiz hat wahrscheinlich das liberalste Aktienrecht, zumindest in Europa, vielleicht auch in der westlichen Welt. Das hat dazu geführt, dass in der Schweiz pro Kopf der Bevölkerung wesentlich mehr ausländische Investitionen getätigt werden als in anderen Ländern. Investitionen bedeuten in der Regel - wenn auch nicht immer - auch Arbeitsplätze. Aufgrund ausländischer Investitionen sind in der Schweiz gegenwärtig fast eine halbe Million Menschen beschäftigt, das sind also Arbeitsplätze von Schweizern und Schweizerinnen in Firmen, die kapitalmässig ausländisch gehalten sind. Man muss auch sagen, dass die Direktinvestitionen des Auslandes in der Schweiz mit ungefähr 1000 Milliarden Franken hoch sind, dass aber die schweizerischen Investitionen im Ausland noch höher sind, mit Investitionen im Umfange von über 1,2 Billionen Franken; der Bundesrat hat das bereits in der Stellungnahme zur Motion Rieder ausgeführt.
Warum stelle ich dann in meinem Postulat diese Fragen? Die Ausgangslage ist wahrscheinlich nicht mehr ganz die gleiche wie zur Zeit, als das liberale Aktienrecht geschaffen wurde. Das liberale Aktienrecht von 1881 basiert auf der Idee von Freihandel und Investitionsfreiheit, ein Grundsatz, der sich, wie gesagt, weltweit bewährt hat und auch heute noch bewährt. Inzwischen zeichnen sich, namentlich in den letzten zehn Jahren, Entwicklungen ab, die ebenfalls beobachtet werden müssen. Es gibt staatsgetriebene Auslandinvestitionen, hinter denen gezielte strategische Überlegungen und nicht mehr Gewinnüberlegungen stehen. [PAGE 419] Aktienrecht basiert[NB]auf Gewinnstreben, strategische Staatsinterventionen und -investitionen basieren nicht auf Gewinnstreben, sondern auf reiner Machtpolitik aus staatlicher Sicht. Ich möchte hier nicht einzelne Staaten erwähnen, es ist eine ganze Reihe von Staaten, die dazu übergegangen sind, Staaten, die weniger auf einer kapitalorientierten Politik basieren als auf Staatsinteressenpolitik via Aktienrecht.
Als Beispiel habe ich in der Begründung das chinesische Projekt "Made in China 2025" erwähnt. Dieses staatsgetriebene Projekt möchte ganz gezielt Firmen ohne bestimmende Ankeraktionäre, ihr Know-how und ihre Infrastruktur, die die sicherheitspolitischen Anforderungen des Ausgangslandes erfüllen, übernehmen. Die Schweiz ist ein Land, das aussergewöhnlich viele Firmen ohne bestimmende Ankeraktionäre hat. Die Branchen sind nicht abschliessend aufzuzählen. Man denkt zunächst natürlich an Infrastruktur, etwa die Kraftwerke. Da sagt der Bundesrat zu Recht, dass diese zum Teil heute schon in öffentlichem Besitz oder in öffentlichem Teilbesitz sind und daher eine gewisse, zumindest kantonale Kontrolle bestehen könnte. Es geht aber auch um reine Know-how-Betriebe, Technologie- oder Pharmaunternehmen, die zum Ziel von Übernahmen werden könnten, einzig um Know-how aus der Schweiz abzutransportieren, samt den entsprechenden Arbeitsplätzen. Und es geht auch um sicherheitspolitische Fragen: Bereiche der Landesverteidigung im weiteren Sinne, die heute in Schweizer Eigentum sind, sind nicht immer unter öffentlicher Kontrolle, schon heute nicht.
Es geht dann um die Frage, was diese Entwicklung grenzüberschreitend beinhaltet. Es ist eine Frage in zweifacher Richtung. Zum einen ist es die Frage: Gewähren die Ausgangsländer dieser Investitionen den Schweizer Firmen Gegenrecht? Kann also eine Schweizer Firma ebenso einfach in Frankreich eine Firma kaufen, wie eine französische Firma eine Schweizer Firma kaufen kann? Die Antwort ist Nein. Sie wissen, dass ein grösserer Schweizer Pharmakonzern versuchte, einen grösseren französischen Pharmakonzern zu übernehmen, und bereits das "Non" aus dem französischen Wirtschaftsministerium genügte, um die Übernahme zu verhindern. In der Schweiz wäre das nicht möglich. Ob jetzt der Schweizer Wirtschaftsminister "Nein" oder "Non" sagen würde, er hat heute gar keine Kompetenz, überhaupt dazu Stellung zu nehmen - das ist im liberalen Aktienrecht eine natürliche Konsequenz dieser Konzeption.
Ich erwarte also hier, dass die Gegenrechtsfrage beantwortet wird und, anders gesehen, auch folgende Frage: Wie beantworten andere Länder heute diese Frage? Zunächst einmal geht es um Länder, die schärfere Kontrollen haben - ich erinnere an die Verschärfungen, die nun in Deutschland und Frankreich kommen. Ich erinnere auch an die EU-Kommission, die im März dieses Jahres angekündigt hat, schärfere Übernahmeregeln einzuführen. Es geht also um die Betrachtung dieser, ich sage jetzt einmal, protektionistischeren Länder, ohne zu sagen, dass wir das in der Schweiz übernehmen müssen. Aber ich erwarte hier auch einen Vergleich mit ausgeprägt liberalen Staaten wie den Vereinigten Staaten oder Kanada, mit der Überlegung: Ist denn dort die schrankenlose Übernahmemöglichkeit, wie wir sie in der Schweiz seit 1881 haben, in der Realität wirklich gegeben?
Aufgrund dieser Betrachtungen müsste es dann möglich sein, entsprechende Massnahmen zu formulieren. Ich sage es noch einmal: Ich möchte, dass Vor- und Nachteile uneingeschränkt und ohne Scheuklappen betrachtet werden, ohne ideologische Ausrichtung in eine der beiden Richtungen, damit die Schweiz hier einen ordentlichen Weg in die Zukunft findet, ohne dass schweizerische Interessen nachhaltig geschädigt werden.