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preparatory:AB 231018

Schneider-Ammann Johann N. · Bundesrat · Bern · 2018-06-06

Wortprotokoll

Herr Vonlanthen, ich möchte Sie auf die folgenden Punkte hinweisen: [PAGE 430]

1. Das Urteil des Bundesgerichtes betrifft den Bereich des obligatorischen Grundschulunterrichts, der kantonal geregelt ist. Die Kantone gewährleisten den ausreichenden und unentgeltlichen Grundschulunterricht.

2. Der Bundesrat ist der Auffassung, dass Klassen- und Schneesportlager für Kinder und Jugendliche von grosser pädagogischer Bedeutung sind. Allerdings ist der Handlungsspielraum des Bundes in Bezug auf die Unterstützung dieser Aktivitäten begrenzt.

3. Für das Schulwesen sind die Kantone alleine zuständig; das betone ich. Ich mache die Erfahrung ab und zu auch.

4. Der Bund unterstützt aber Schneesportlager und Schneesportkurse für Kinder und Jugendliche im Rahmen von "Jugend und Sport".

5. Zudem gibt es auch die 2013 durch das Baspo und das Seco mitinitiierte Schneesport-Initiative Schweiz, Sie haben sie erwähnt.

6. Seither vermittelt der Verein mit seiner Internetplattform www.gosnow.ch den Schulen günstige und einfach organisierte Schneesportlager und -tage.

7. Jedoch liegt es im Ermessen der Kantone bzw. ihrer Gemeinden, ob sie solche Lager durchführen und wie sie die Teilnahme an diesen definieren.

8. In welchem Umfang das Urteil des Bundesgerichtes Auswirkungen auf die Sportförderungsziele des Bundes hat, hängt folglich vor allem von den weiteren Aktivitäten der Kantone und Gemeinden im Bereich der Finanzierung der Lager ab.

9. Mitte November 2017 hat der Bundesrat ausserdem die neue Tourismusstrategie verabschiedet. Mit der Umsetzung dieser Strategie will der Bundesrat zu einer international wettbewerbsfähigen Tourismuswirtschaft und zu einem attraktiven und leistungsfähigen Tourismusstandort Schweiz beitragen. Im Rahmen der Umsetzung der neuen Tourismusstrategie kann - kann! - der Bund auch künftig Projekte zur Förderung des Wintertourismus unterstützen.

10. Der Bund unterstützt die Kantone und Gemeinden hauptsächlich mit subsidiären Förderangeboten. Dafür sind diverse spezialgesetzliche Grundlagen vorhanden, für die nebst meinem Departement auch das VBS und das EDI zuständig sind. Zu erwähnen sind neben der Sport- und Tourismusförderung etwa der schulische Austausch zwischen Sprachregionen, die Durchführung von Musiklagern oder die Nachwuchsförderung im Bildungsbereich, zum Beispiel "Schweizer Jugend forscht".

Zusammenfassend halte ich fest, dass der Handlungsspielraum des Bundes in dieser Sache eng begrenzt ist, dass aber eine vielfältige Palette an schulergänzenden Unterstützungsmöglichkeiten für Sport-, Musik-, Sprach- und Nachwuchsförderung bereits besteht und auch genutzt wird. Ich glaube, wir leisten unseren Beitrag.