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Bischof Pirmin · Ständerat · 2018-06-06

Bischof Pirmin · Ständerat · Solothurn · CVP-Fraktion · 2018-06-06

Wortprotokoll

Nur noch eine kurze Schlussbemerkung zum Votum von Kollege Noser: Er hat natürlich absolut Recht, die Eigentumsfrage stellt sich. Es ist in diesem Rat wahrscheinlich praktisch unbestritten, dass das freie Eigentumsrecht, das die Schweiz kennt, nicht über Bord geworfen werden soll, und da hat man auch mit sehr zittrigen Händen, wie ein Staatsrechtler es einmal gesagt hat, an solche Revisionen heranzugehen.

Ich erwarte vom Bundesrat - und deshalb auch meine beiden Fragen - im Sinne von Kollege Noser eine Differenzierung. Wenn er sagt, die kotierten Firmen seien heute schon zu 70 Prozent in ausländischer Hand, mag er Recht haben. Nur, die Investitionen sind grösstenteils geteilt in Investitionen, die nicht kontrollierend sind. Deshalb meine Fragen: Wie gross sind erstens die ausländischen Investitionen heute überhaupt? Wie viel davon sind zweitens Investitionen von Mehrheitsaktionären oder Übernahmen von kontrollierenden Beteiligungspaketen? Diese Frage ist noch schwierig zu beantworten.

Bei einem KMU ist eine kontrollierende Mehrheit einfach über 50 Prozent. Ein Bruder hat 51, der andere hat 49 Prozent; derjenige, der 51 Prozent hat, der kontrolliert, und der andere hat nichts zu sagen - Punkt. Bei Publikumsgesellschaften ist das schwieriger. Die Schweizer Grossbanken, die Pharmaunternehmen, die grossen Lebensmittelkonzerne - das sind Publikumsgesellschaften ohne dominierenden Ankeraktionär. Dort ist die Beteiligungsquote, um einen Konzern zu kontrollieren, wesentlich tiefer. Dort, wo also ganz breite Aktienverteilungen festgestellt werden können, ist es heute schon möglich, mit 7 bis 8 Prozent eine Firma zu kontrollieren; es gibt da eine Studie der Universität Zürich.

Deshalb erwarte ich vom Bundesrat, dass er die Frage der Übernahme von Beteiligungsmacht differenziert betrachtet, denn entscheidend ist hier nicht die Frage, ob Investitionen in Schweizer Firmen verboten werden sollen - das natürlich nicht. Heikel wird die Frage erst dort, wo wirklich Kontrollmacht ins Ausland übergeht und Firmen gezielt übernommen werden sollen.