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Vonlanthen Beat · Ständerat · 2018-06-06

Vonlanthen Beat · Ständerat · Freiburg · CVP-Fraktion · 2018-06-06

Wortprotokoll

Mit der Motionärin bin ich auch etwas erstaunt über den Antrag des Bundesrates auf Ablehnung der Motion. Die höheren Fachschulen sind nämlich ein wichtiger Teil unserer Bildungslandschaft und tragen dazu bei, dass unser Berufsbildungssystem so effizient und für unsere Volkswirtschaft so gewinnbringend ist. Die ausgesprochene internationale Attraktivität unseres Bildungsstandortes hängt nicht zuletzt auch davon ab.

Von direkt betroffenen Branchen, so von Hotelleriesuisse, haben wir Zuschriften erhalten, die die Motion Fetz klar unterstützen. Als ehemaliger Volkswirtschaftsdirektor des Kantons Freiburg und Zuständiger für die Berufsbildung kann ich die Forderungen der Motionärin klar einschätzen und uneingeschränkt unterstützen.

Ich möchte hier nur ganz kurz drei mir wesentlich erscheinende Punkte hervorheben:

1. Die Situation der Absolventen steht im Zentrum. Die institutionelle Anerkennung ist für die Absolventinnen und Absolventen im Arbeitsmarktumfeld von entscheidender Bedeutung. Wenn die Abgängerinnen und Abgänger dieser höheren Fachschulen darlegen können, dass sie ihre Ausbildung in einer vom Bund, also in einer eidgenössisch anerkannten Schule absolviert haben, werden sie auf der Stellensuche eine andere Ausgangslage haben, als wenn die Schule in Anführungszeichen "lediglich" eine kantonale Anerkennung hat. Sie erhalten die Sicherheit, an einer national anerkannten Institution studiert zu haben, was in weiten Teilen der Welt als Qualitätsmerkmal par excellence wahrgenommen wird.

2. Durch Transparenz können wir die schwarzen Schafe bekämpfen. Derzeit kann sich jeder Bildungsanbieter die Bezeichnung "Höhere Fachschule" zulegen, auch wenn er keine entsprechenden Angebote auf Niveau höhere Fachschule führt. Konkrete Beispiele solcher schwarzen Schafe sind landläufig bekannt. Die heutige Intransparenz führt daher zu Marktverzerrungen und kann gar in unlauterem Wettbewerb münden. Missbräuchliche Bezeichnungen schaden direkt der Glaubwürdigkeit des Bildungsbereichs und damit den Berufschancen der jährlich fast zehntausend Absolventinnen und Absolventen.

3. Die Arbeitsmarktlogik wird durch eine eidgenössische Anerkennung nicht beiseitegeschoben. Der Bundesrat befürchtet, dass durch den anvisierten Systemwechsel das Alleinstellungsmerkmal einer besonderen Arbeitsmarktorientierung zugunsten einer akademischen Logik über Bord geworfen wird. Diese Befürchtung ist aber unbegründet. Die Anerkennung der Schule soll nur ergänzend möglich sein. Die Entwicklung von Rahmenlehrplänen und auch das Anerkennungsverfahren für Bildungsgänge und Nachdiplomstudien werden weiterhin möglich sein. Daher ist auch dieser Einwand, sehr geehrter Herr Bundesrat, nicht stichhaltig.

Zusammenfassend: Ich ersuche Sie, der Motion Fetz mit Überzeugung zuzustimmen. Damit geben wir den fast zehntausend Absolventinnen und Absolventen, welche diese höheren Fachschulen jährlich verlassen, die Sicherheit, auch in Zukunft ihre Arbeitsmarktattraktivität unter Beweis stellen zu können.