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Reimann Maximilian · Nationalrat · 2018-06-06

Reimann Maximilian · Nationalrat · Aargau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2018-06-06

Wortprotokoll

Ich komme nicht aus dem Staunen heraus, wie nervös, ja mitunter gar verlogen über die Selbstbestimmungs-Initiative hergefallen wird - hier drin im Saal wie draussen in den Medien und in den Social Media. Zur Illustration erwähne ich nur ein Beispiel, ein besonders typisches, um nicht zu sagen perfides: Auf der Informationsplattform humanrights.ch wird als Fazit einer längeren Abhandlung schwarz auf weiss festgehalten: "Die Selbstbestimmungs-Initiative ist ein Angriff auf die Schweizer Rechtsordnung. Die Auswirkungen auf das Rechtssystem wären derart gravierend, dass sie die individuellen Grundrechte, die Rechtssicherheit, die Stabilität und den Wohlstand in der Schweiz über die nächsten Jahrzehnte gefährden würden."

Ich gehöre einer Generation an, die sich, wenn sie solche Kommentare liest, vorkommt, als würde sie in einer anderen Welt leben, als sie es während Jahrzehnten gewohnt war. Meine Generation war nichts anderes gewohnt, als dass der Souverän - Volk und Stände - das Grundgesetz unseres Landes, die Bundesverfassung, bestimmt. So war es viele Jahrzehnte lang zum Wohl von Land und Leuten.

Dann kam jene fünfköpfige Abteilung am Bundesgericht, die das aus den Angeln hob und das Verhältnis von Landesrecht und Völkerrecht verwischte. Diese rechtsstaatliche Hauruck-Übung stösst bei vielen älteren Leuten, die sich überhaupt noch für Politik interessieren, auf grosses Unverständnis. Nicht im Traum hätten sie sich jemals vorstellen können, dass nun, im 21. Jahrhundert, so mit unserem Grundgesetz umgegangen wird. Oder nehmen Sie die Rechtsprechung: Für die ältere Generation galt zeit ihres Lebens, dass höchstes Recht in unserem Land von höchsten Schweizer Richtern gesprochen wird, und zwar abschliessend. Aber was müssen sie nun miterleben? Das Gegenteil!

Ein jüngstes Beispiel: Da wurde ein junger Schweizer von einem Bezirksgericht schuldig gesprochen, gegen die Rassismus-Strafnorm verstossen zu haben, weil er sich für das Christentum als Leitkultur unseres Landes ausgesprochen hatte. Obergericht und Bundesgericht hoben das Urteil auf und sprachen ihn frei. Eine NGO konnte sich mit dem Freispruch nicht abfinden, sie zog den Fall nach Strassburg weiter, und dort wurde der Entscheid des höchsten schweizerischen Gerichtes umgestossen. Man klassifizierte die Aussage des jungen Schweizers als verbalen Rassismus, und das verletze Artikel 10 der EMRK - nachzulesen im Urteil Nr. 18597/13 des EGMR vom 9. Januar 2018, Fall GRA (Stiftung gegen Rassismus und Antisemitismus) gegen die Schweiz. Gegen die Schweiz!

Unser Rechtsstaat, unsere Rechtsordnung, unsere Rechtssicherheit sind für viele Schweizerinnen und Schweizer älterer Jahrgänge aus den Fugen geraten. Was für sie früher galt, gilt heute nicht mehr. Sie glaubten, dass sie mit ihrer Leistung während ihres Lebens, basierend auf anerkannten Staats- und Rechtsgrundsätzen, wesentlich zur Prosperität der Schweiz beigetragen hatten. Vieles soll nun also nicht mehr gelten. Wundern Sie sich deshalb nicht, wenn diese Jahrgänge dereinst der Selbstbestimmungs-Initiative zustimmen werden. So schnell lassen sich die Grundsäulen unseres Landes, an die diese Leute glauben, für sie nicht einreissen.