Dormann Rosmarie · Nationalrat · 2002-06-19
Dormann Rosmarie · Nationalrat · Luzern · Christlichdemokratische Fraktion · 2002-06-19
Wortprotokoll
Es ist eine Illusion zu glauben, dass wir im Krankenversicherungsbereich noch Kosten sparen können. Wir alle haben uns in diesem Bereich längst an ein Optimum an Leistungen gewöhnt und wissen diese auch sehr zu schätzen. Nun wollen aber viele - oder zu viele - in unserem Land nicht bei diesem Optimum bleiben, sondern streben das Maximum an. Fast könnte man sagen, sie leiden an einem so genannten HN-Virus - mit drei Buchstaben dazwischen: H-abe-n. Zu viele Patienten wollen für ihre Prämien möglichst viel haben. Sie verwechseln die Krankenversicherung mit einem Konsumladen und denken: Je höher die Prämien, desto mehr Anspruch auf Gesundheit.
Vom Haben-Virus ist aber auch die Pharmaindustrie infiziert. Die Preise für die in der Schweiz hergestellten Medikamente übertreffen jegliche vergleichbaren Werte im nahen Europa. Die Pharmaindustrie hat nicht umsonst mit aller Vehemenz gegen jegliche Möglichkeit von Parallelimporten im Heilmittelgesetz lobbyiert. Die jüngste Infizierung mit dem Haben-Virus in der Pharmaindustrie hat der Konsumentenschutz ja diagnostiziert.
Dieser Virus hat sich aber auch auf der Seite der Leistungserbringer längst breit gemacht. Viele Ärzte - zum Glück nicht alle - wollen für ihre Leistungen möglichst viel haben. Sie zeigen wenig Interesse am Einsparen von Leistungen, und es ist für sie ein Leichtes, den Patienten oder die Patientin zu "überarzten" und ihn oder sie häufiger als notwendig in die Praxis aufzubieten.
Ein Wundermittel gegen den Kapital-Virus im Gesundheitsbereich kennt auch die CVP nicht. Für uns ist ein neuer Modus in der Spitalfinanzierung eine der am meisten versprechenden Rezepturen gegen eine weitere Ausweitung und einen weiteren Anstieg der Kosten im Gesundheitswesen.
Wir anerkennen aber auch die von Frau Bundesrätin Dreifuss in Aussicht gestellte Bedürfnisklausel, nach der jeder Kanton ermächtigt wird, für maximal drei Jahre die Zulassung von Leistungserbringern im Bereich der obligatorischen Krankenpflegeversicherung von einem Bedürfnis abhängig zu machen. Offensichtlich drängen seit dem 1. Juni 2002 unverhältnismässig viele Ärzte auf den Markt - aus der Schweiz wie auch aus ganz Europa.
Wir alle wissen, dass jede neue Praxis Kostenfolgen von rund 400 000 Franken auslöst. Deshalb kann es die CVP nur begrüssen, wenn diese Bedürfnisklausel noch vor den Sommerferien in Kraft gesetzt wird. Die Ängste der jungen Ärzte sind nicht berechtigt; schliesslich hat keine andere Berufsgattung Anspruch auf eine gesicherte Anstellung oder Berufsausübung, während dies für die Ärzte seit Jahrzehnten eine Selbstverständlichkeit ist.
Als Luzernerin sage ich das mit einem guten Gewissen, hat doch unser Regierungsrat bis jetzt als einziger Regierungsrat die neue Berufskategorie des Spitalarztes eingeführt. Bereits sind zwölf Spitalfachärzte im Kantonsspital Luzern tätig. Dadurch haben sich die Ärzte eine neue Einsatzmöglichkeit geschaffen.
Die CVP-Fraktion vertritt die Meinung, dass mit allen Mitteln versucht werden muss, die Mengenausweitung im Gesundheitswesen mittelfristig zu stoppen. Dazu schlagen wir die Einführung eines wettbewerblichen Vertragsmodelles in der Krankenversicherung vor. Um den Wettbewerb auf der Angebotsseite wieder einzuführen, fordern wir die Aufhebung des Kontrahierungszwanges im ambulanten wie auch im stationären Bereich.
Die Einführung der monistischen Spitalfinanzierung erlaubt uns, die Abschaffung des Kontrahierungszwanges in beiden Bereichen durchzuführen. Dies ist äusserst wichtig, weil wir wieder einen Bruch im System schaffen, wenn wir auch beim Vertragszwang zwischen ambulant und stationär unterscheiden.
Dazu muss nebenbei gesagt sein, dass die Unterscheidung zwischen ambulantem und stationärem Bereich vermehrt [PAGE 996] schwindet. Die Entwicklung in den Spitälern und in den Arztpraxen zeigt, dass die Grenze zwischen den zwei Bereichen nicht mehr klar gezogen werden kann.
Die Ausweitung des Leistungsangebotes ist ein Hauptgrund dafür, dass in unserem Land die Grundversicherungskosten viel stärker zunehmen als die Teuerung und das Bruttoinlandprodukt. Nach Ablauf der für drei Jahre geltenden Bedürfnisklausel können wir mit dem Vollzug des wettbewerblichen Vertragsmodelles der ungebremsten Zunahme von Ärzten entgegenwirken.
Mit der Aufhebung des Kontrahierungszwanges müssten flankierende Massnahmen ergriffen werden, damit eine weitgehende Wahlfreiheit der Versicherten und die Versorgungssicherheit gewährleistet sind. Gemäss der Lösung des Ständerates können die Kantone eine Mindestzahl von Leistungserbringern vorschreiben, um eben diese Bedingungen zu erfüllen. Die Versorgungssicherheit und die Wahlfreiheit müssen in jedem Fall garantiert bleiben. Zudem sollte eine Härtefallregelung für Chronischkranke mit starker Arztbindung ins Gesetz aufgenommen werden.
In jedem Fall müssen wir die Zeit nutzen, um ein allseits vertretbares Vertragsmodell mit den Leistungserbringern auszuarbeiten, welches zukünftig nicht mehr jede Praxiseröffnung zur Selbstverständlichkeit macht.