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Markwalder Christa · Nationalrat · 2018-06-06

Markwalder Christa · Nationalrat · Bern · FDP-Liberale Fraktion · 2018-06-06

Wortprotokoll

Die Schweiz hat als territorial kleines Land mit einer offenen und prosperierenden Volkswirtschaft handfeste rechtliche und ökonomische Interessen am Austausch mit anderen Ländern und mit der internationalen Gemeinschaft. Unser Land geniesst im Ausland und in internationalen Organisationen einen hervorragenden Ruf, weil wir eine Aussenpolitik ohne "hidden agenda" betreiben, weil unsere Unternehmen wichtige Investitionen im Ausland tätigen, weil wir Depositarstaat der Genfer Konventionen sind oder wir uns solidarisch zeigen und Leid und Not in der Welt mit unserer Entwicklungszusammenarbeit lindern helfen. Das Völkerrecht unterstützt uns dabei, unsere Interessen zu wahren, zum Beispiel im Rahmen von Freihandelsverträgen, Investitionsschutzabkommen, aber auch - das ist eminent wichtig - zur Wahrung der Rechte unserer Bürgerinnen und Bürger, die sowohl von unserer Bundesverfassung als auch übergeordnet von der Europäischen Menschenrechtskonvention geschützt werden.

Grund- und Menschenrechte wie Rechtsgleichheit, Meinungsäusserungsfreiheit, Niederlassungsfreiheit, Versammlungsfreiheit, Wirtschaftsfreiheit - in der alten Verfassung "Handels- und Gewerbefreiheit" genannt - kennt die Schweiz mit ihrer liberalen Bundesverfassung schon seit 1848, worauf wir zu Recht stolz sein können. Worauf wir nicht stolz sein dürfen, ist, dass es bis 1971 gedauert hat, bis in der Schweiz auch die Frauen auf nationaler Ebene das aktive und passive Stimm- und Wahlrecht erlangt haben, worauf bald einmal die Stauffacherin dort oben nicht mehr die einzige Frau in diesem Saal war.

Mit der Verfassungsrevision von 1999 haben wir den Katalog der Europäischen Menschenrechtskonvention weitgehend übernommen und damit die EMRK materiell indirekt in einer Volksabstimmung legitimiert, obwohl diese wichtige Konvention bei unserem Beitritt vor 44 Jahren nicht dem Staatsvertragsreferendum unterstand. Die Selbstbestimmungs-Initiative der SVP gaukelt eine vorab rechtspolitische Unabhängigkeit vor, die es in unserer vernetzten und in gegenseitiger Abhängigkeit stehenden Welt schon lange nicht mehr gibt. Bei aller Beschwörung von Eigenständigkeit, Souveränität, Unabhängigkeit und Selbstbestimmung sollten wir die Aufrichtigkeit und Ehrlichkeit haben, den Bürgerinnen und Bürgern unseres Landes zu erklären, dass unser Wohlstand dank der Offenheit der Schweiz erarbeitet werden konnte; dass unsere Verlässlichkeit einen globalen Wert sui generis - sogar sui generis helveticae - darstellt; dass der Rechtsgrundsatz "pacta sunt servanda", Verträge sind einzuhalten, sowohl zwischen Nachbarn als auch zwischen Wirtschaftspartnern und Vertragsstaaten gilt; und dass nicht nur im Zivilrecht, sondern auch im internationalen Austausch der Rechtsgrundsatz von Treu und Glauben höchsten Stellenwert geniesst.

Die Selbstbestimmungs-Initiative der SVP stellt hingegen all dies infrage. Wenn unsere rechtsstaatlichen Prinzipien, unsere international geschätzte Verlässlichkeit und Vertragstreue mit solchen Verfassungsänderungen infrage gestellt werden, schadet dies nicht nur der guten Reputation der Schweiz weltweit, sondern sehr direkt auch dem Wirtschaftsstandort Schweiz und damit dem Wohlstand von uns allen.

Artikel 5 Absatz 1 unserer Bundesverfassung hält heute verbindlich fest, dass Grundlage und Schranke staatlichen Handelns das Recht ist. Mit der vorliegenden Initiative soll dieser Artikel damit ergänzt werden, dass die Bundesverfassung zur obersten Rechtsquelle der Schweizerischen Eidgenossenschaft würde. Völkerrecht soll zwar nach wie vor durch Bund und Kantone beachtet werden, doch die Bundesverfassung soll über dem Völkerrecht stehen - immerhin mit der Einschränkung des zwingenden Völkerrechts, das die SVP im Rahmen ihrer Durchsetzungs-Initiative eigenhändig definieren wollte, weshalb dieser Teil der Initiative damals von Bundesrat und Parlament für ungültig erklärt wurde. Das Völkerrecht kennt formell keine Hierarchie, wie sie sich in unserer Rechtsordnung aus Verfassung, Gesetzesrecht und Verordnungen ergibt. Das Völkerrecht kennt jedoch verschiedene Rechtsquellen, nämlich das Völkervertragsrecht, das Völkergewohnheitsrecht sowie die allgemeinen Rechtsgrundsätze - zwei davon seien hierbei noch einmal erwähnt: Treu und Glauben oder "pacta sunt servanda".

Selbstverständlich sind nicht alle völkerrechtlichen Regelungen von gleich grosser materieller Bedeutung. Gerade wenn es um die Anwendung von einander widersprechenden Normen geht, kann es zu Auslegungsproblemen kommen. Die Selbstbestimmungs-Initiative ihrerseits schafft aber keine Klarheit in der völkerrechtlichen Normenhierarchie, wie sie vorgibt, sondern sorgt für noch mehr Verwirrung. Denn gemäss Artikel 190 der Bundesverfassung würde auch in Zukunft Völkerrecht dem Landesrecht vorgehen, sofern es dem Staatsvertragsreferendum unterstellt war. Das heisst, die eingangs in Artikel 5 der Bundesverfassung postulierte Regel, dass die Bundesverfassung die oberste Rechtsquelle der Schweizerischen Eidgenossenschaft sei, wird mit Artikel 190 der Bundesverfassung wieder durchbrochen, und damit wird keine klare Normenhierarchie geschaffen, wie die Initianten dies vorgeben. [PAGE 851]

Die Initiative würde dem internationalen Menschenrechtsschutz stark schaden, die Verlässlichkeit der Schweiz infrage stellen und grosse Rechtsunsicherheit zum Nachteil unseres Landes verursachen.

Aus all diesen Gründen bitte ich Sie, diese Initiative zur Ablehnung zu empfehlen.