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Egger Thomas · Nationalrat · 2018-06-07

Egger Thomas · Nationalrat · Wallis · CVP-Fraktion · 2018-06-07

Wortprotokoll

Ich deklariere hier meine Interessen: Ich bin Direktor der Schweizerischen Arbeitsgemeinschaft für die Berggebiete und vertrete dadurch logischerweise auch die Sicht der Berggebiete.

Die Berggebiete sind in Teilen der Raumentwicklungspolitik gebrannte Kinder. Wir mussten die Folgen der Zweitwohnungs-Initiative über uns ergehen lassen, wir haben die Folgen der Landschafts-Initiative. Hier kommt nun nach der Ecopop-Initiative die vierte Initiative, die einen radikalen Einschnitt in die Raumentwicklungspolitik vorsieht. Auf diese radikale Initiative gibt es deshalb nur eine Antwort: ein radikales Nein!

Wir müssen uns vielleicht schon mal fragen, wo denn eigentlich die Probleme in der Raumplanung in der Schweiz sind. Liegen sie wirklich bei der Frage, ob ein Stall im hintersten Safiental um ein paar Quadratmillimeter ausgebaut und erweitert werden darf? Ist das wirklich das zentrale Problem der Raumentwicklung in der Schweiz? Wenn ich die Diskussionen hier im Parlament in den letzten vierzig Jahren seit Inkrafttreten des Raumplanungsgesetzes 1980 anschaue, habe ich manchmal den Eindruck, das sei das zentralste Problem. Denn die ganzen Revisionen des Raumplanungsgesetzes drehten sich immer nur um diesen Teilbereich des Bauens ausserhalb der Bauzonen.

Genau zur gleichen Zeit hat aber die Zersiedelung im Mittelland massiv zugenommen. Zwischen Genf und Romanshorn hat man heute einen unüberschaubaren Siedlungsbrei. Das ist doch eigentlich das zentrale Problem der Raumentwicklung! Hier hat die Landschafts-Initiative immerhin vielleicht doch etwas Gutes bewirkt, indem sie die Siedlungsentwicklung nach innen vorschreibt und die Umsetzung über den ersten Teil der Revision des Raumplanungsgesetzes funktioniert, nämlich über die kantonalen Richtpläne und die kommunalen Nutzungspläne. Das ist der richtige Ansatz. Die Kantone und die Gemeinden haben es selber in der Hand, die Siedlungsentwicklung nach innen zu lenken.

Wenn es zum Beispiel darum geht, nachhaltige Quartiere einzurichten, Ausnutzungsziffern festzulegen oder Parkierungsvorschriften festzulegen, dann ist das nicht eine Bundesangelegenheit, sondern eine Angelegenheit der Kantone und der Gemeinden. Es braucht dafür nicht wieder einen neuen, zentralistischen Ansatz wie diese Zersiedelungs-Initiative. Sie ist deshalb unnötig und muss abgelehnt werden.

Schlimmer noch ist, dass sie dort zu Kollateralschäden führt, wo eigentlich gar nicht die Hauptprobleme sind, nämlich in der Landwirtschaft und eben im Bereich Bauen ausserhalb der Bauzone.

Mein Vorredner hat bereits ein bisschen auf den Themenbereich Landwirtschaft hingewiesen. Die Zersiedelungs-Initiative schränkt uns im Bereich der Landwirtschaft massiv ein. Sie geht hinter das zurück, was heute möglich ist. Die innere [PAGE 862] Aufstockung wäre nicht mehr möglich. Dabei haben wir vor fast einem Jahr, im September 2017, einen Verfassungsauftrag festgehalten, der sagt, wir wollen die Ernährungssicherheit sichern. Rund 80 Prozent der Bevölkerung haben zugestimmt. Wir müssen doch alles daransetzen, dass unsere Landwirtschaft möglichst viel produzieren kann, also müssen innere Aufstockungen - z. B. für Aquakulturen, Geflügelmast usw. - möglich sein. Ich stelle hier einen Zielkonflikt zwischen zwei Verfassungsbestimmungen fest. Die Landwirtschaft ist bereit, diese Leistungen zu erbringen. Sie darf hier aber nicht eingeschränkt werden.

Der zweite Themenbereich, bei dem es auch Kollateralschäden geben würde, ist das Bauen ausserhalb der Bauzone. Den Initianten ist bei der ganzen Geschichte wahrscheinlich auch nicht so ganz wohl. Denn sie haben gemerkt, dass sich dann möglicherweise ein paar Städter in der Stadt nicht mehr so wohlfühlen würden und aufs Land fliehen könnten. Sie fürchten deshalb einen Umnutzungsdruck bei Bauten ausserhalb der Bauzone und sagen, Bauten ausserhalb der Bauzone dürften nur noch geringfügig erweitert und umgenutzt werden. Das Wort "geringfügig" ist wieder so ein schwammiger Begriff, und das in einem Bereich, über den wir seit vierzig Jahren diskutieren.

Wir haben eine sehr detaillierte Regelung in Artikel 24 des Raumplanungsgesetzes und in den entsprechenden Verordnungsbestimmungen. Es gibt auch entsprechende Bundesgerichtsentscheide, eine Gerichtspraxis. Hier würde nun ein neuer, unbestimmter Begriff eingeführt. Die ganze Gesetzgebung müsste angepasst werden, die Rechtsprechung müsste angepasst werden. Der Ausgang wäre unbestimmt. Aufgrund der Interpretation des Initiativkontextes würde das wahrscheinlich viel restriktiver. Abbruch und Neuaufbau wären zum Beispiel sicher nicht mehr möglich.

Völlig unklar sind übrigens auch die Auswirkungen im Zusammenhang mit der Zweitwohnungs-Initiative. Es ist unklar, ob diese neue Verfassungsbestimmung Auswirkungen auf die heute geltenden Möglichkeiten für Zweitwohnungen ausserhalb der Bauzone hätte. Das ist gar nicht geklärt. Das wird auch von den Initianten nicht adressiert, weder im Verfassungstext noch in den Erläuterungen dazu. Auch hier braucht es eigentlich viel mehr Kompetenzen für Bauten ausserhalb der Bauzone bei den Kantonen. Ich erinnere an die Standesinitiativen Graubünden und Wallis, die hängig sind.

Für mich muss die Initiative deshalb aus drei Gründen abgelehnt werden:

1. Die Initiative ist unnötig. Wir haben bereits das Zweitwohnungsgesetz und die erste Revision des Raumplanungsgesetzes.

2. Die Initiative ist schädlich für die Wirtschaft, insbesondere für die Landwirtschaft. Sie schränkt uns hier massiv ein und ist meines Erachtens nicht kompatibel mit dem Verfassungstext vom letzten Jahr.

3. Die Initiative ist ein zentralistischer Eingriff in die Kompetenzen der Kantone und Gemeinden.[GZ]

Ich bitte Sie deshalb, die Initiative zur Ablehnung zu empfehlen.