Gutjahr Diana · Nationalrat · 2018-06-07
Gutjahr Diana · Nationalrat · Thurgau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2018-06-07
Wortprotokoll
Bitte stellen Sie dieser Initiative keinen direkten Gegenvorschlag gegenüber! Warum? Weil wir dann in der Volksabstimmung die volle Tragweite der Forderung der Initiative aufzeigen können. Die Initiative verlangt ja lapidar, dass Neueinzonungen nur noch möglich sind, wenn [PAGE 863] eine gleich grosse Fläche mit vergleichbarer Bodenqualität aus der Bauzone ausgezont wird. Diese Bestimmung ist unbefristet und gilt also für alle Ewigkeiten. Umrahmt ist der Initiativtext mit ein paar eher wolkig anmutenden, will sagen diffusen Bestimmungen zur Siedlungsentwicklung nach innen, mit denen vermutlich die absolute Forderung nach einem Stillstand überdeckt werden soll.
Raumplanung ist dynamisch und eben gerade nicht statisch, sie soll sich den veränderten Verhältnissen anpassen können, und sie hat sich an den Bedürfnissen aller in unserem Land auszurichten. Bei jedem Entscheid muss eine Güterabwägung vorgenommen werden können, welche auch die Interessen der Wirtschaft, der Landwirtschaft, der weiteren Entwicklung, aber vor allem unserer Arbeits- und Ausbildungsplätze mitberücksichtigt.
Meine Erfahrung ist, dass sich die Gemeinden, aber auch die Bevölkerung - gerade auch im Kanton Thurgau, welcher bereits öfters genannt wurde - der grossen Verantwortung eines haushälterischen Umgangs mit Land sehr bewusst sind und somit diese Güterabwägung sorgfältig und umfassend vornehmen. Nach der Verabschiedung des eidgenössischen Raumplanungsgesetzes, welches bereits die nachhaltige Siedlungsentwicklung berücksichtigt, und nachdem die Kantone mühevoll ihre Richtpläne überarbeitet, die Planungs- und Baugesetze angepasst und die Kommunen ihre Reglemente und Pläne in einem demokratischen Prozess überarbeitet haben - teilweise sind sie noch in der Erarbeitung -, ist es deshalb überhaupt nicht nötig, nun ein so starres, unflexibles Weltbild über unser föderalistisch geprägtes Land zu stülpen. Wir dürfen nämlich bei dieser Diskussion nicht vergessen, dass die Kantone noch bis Ende April 2019 Zeit haben, die neuen Bestimmungen des Raumplanungsgesetzes in ihren Richtplänen umzusetzen. Jetzt will man, ohne konkretes Wissen, welche Wirkung diese Revision erzielt, das geltende Recht zusätzlich verschärfen. Sie werden mir Recht geben müssen: Das macht keinen Sinn!
Diese Initiative nimmt zudem in keiner Weise Rücksicht auf die demografische und wirtschaftliche Entwicklung sowie die Vielfalt der kantonal und regional unterschiedlichen Verhältnisse. Ich will sagen, Sie möchten damit unseren Föderalismus aushebeln. Ich bin der Meinung: Gefragt und nötig sind in der Schweiz Beweglichkeit und Mobilität statt absolute Bewahrung des Status quo. Die Initiative hilft nicht, wo es nötig wäre, nämlich bei der Beschleunigung und Entschlackung von Planungs- und Baubewilligungsverfahren in den Städten, damit die innere Verdichtung überhaupt Realität werden kann. Sie verhindert und schadet dort, wo massgeschneiderte Lösungen, zum Beispiel für die Ansiedlung oder den Erhalt von Arbeitsplätzen, mit den jetzigen Bestimmungen des Raumplanungsgesetzes möglich wären.
Die moderne, innovative Schweiz mit ebensolchen Arbeitsplätzen zieht sich nicht ins gemütliche Quartierleben zurück, wie es der Initiativtext suggeriert - im Gegenteil. Es braucht keine weitere Initiative, es ist schlichtweg alles da, um Landwirtschaftsland zu schützen, beim Bauland zu verflüssigen und Entwicklung zu ermöglichen.
Deshalb lehne ich diese Initiative sowie den Gegenvorschlag ab.