Hardegger Thomas · Nationalrat · 2018-06-07
Hardegger Thomas · Nationalrat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion · 2018-06-07
Wortprotokoll
Am 3. März 2013 wurde die Revision des Raumplanungsgesetzes mit 62,9 Prozent Jastimmen angenommen. Ziel der Gesetzesänderung war es, durch die Förderung einer kompakten Siedlungsentwicklung die Zersiedelung in der Schweiz zu bremsen. Dazu sollten auch zu grosse Bauzonen verkleinert und bestehendes, brachliegendes Bauland effizienter genutzt werden. Die Änderung des Raumplanungsgesetzes war der indirekte Gegenvorschlag zur 2008 eingereichten Landschafts-Initiative. Auch diese hatte zum Ziel, die Zersiedelung in der Schweiz zu bremsen. Sie verlangte, dass die Gesamtfläche der Bauzonen in der Schweiz während zwanzig Jahren nicht anwachsen dürfe. Sie wurde zurückgezogen, in der Hoffnung, dass das Raumplanungsgesetz eine raumschonende Wirkung erzielen würde.
Wie nimmt die Bevölkerung nun fünf Jahre nach Annahme des revidierten Raumplanungsgesetzes dessen Wirkung wahr? Nach wie vor werden grüne Wiesen überbaut, in Landwirtschaftszonen werden grosszügig neue Bauten erstellt und nicht mehr benötigte landwirtschaftliche Bauten umgenutzt. Die Bevölkerung ist besorgt. Je nach politischer Einschätzung können verschiedene Volksabstimmungen als deutliche Zeichen dafür interpretiert werden, dass die Bevölkerung nicht mehr akzeptiert, dass zwar Grundsätze zur Siedlungsentwicklung aufgestellt werden, eine Wirkung daraus aber kaum erkennbar wird, z. B. bei der Kulturland-Initiative im Kanton Zürich, der Boden-Initiative im Kanton Basel-Stadt oder der Zweitwohnungs-Initiative. In vielen Kantonen und Gemeinden wird diskutiert, wie eine andere Bodenpolitik auszusehen hat, und es werden Änderungen gefordert.
Dafür, wie ein Einzonungsverbot wirkt, haben wir ein anschauliches Beispiel aus dem Kanton Zürich. Im Kanton Zürich wurde im Juni 2012 die Kulturland-Initiative von der Bevölkerung deutlich angenommen. Alle nicht rechtskräftig einer Bauzone zugewiesenen Flächen sollten geschützt sein. Der Regierungsrat beschloss daraufhin ein Einzonungsmoratorium. Dieses dauerte fast fünf Jahre, bis nämlich wiederum das Volk mit der Ablehnung der Umsetzungsvorlage die Forderungen der Kulturland-Initiative aufhob, weil der revidierte Richtplan gewisse Ziele aufgenommen hatte. Fünf Jahre ohne Einzonungen - ist der Kanton Zürich in der Folge untergegangen? Wurde weniger gebaut? Natürlich waren einige Vorhaben, die auf Einzonungen basierten, blockiert. Nüchtern betrachtet, kann aber festgehalten werden, dass kein Schaden entstanden ist, im Gegenteil: Schlecht ausgenutzte eingezonte Areale haben einen höheren Stellenwert erhalten und somit etwas zur effizienteren Nutzung des bestehenden Siedlungsgebietes beigetragen.
Nun heisst es, die Initiative sei zur Ablehnung zu empfehlen, weil die Umsetzung des Raumplanungsgesetzes und dessen Wirkung abgewartet werden sollen. Im Raumplanungsgesetz hat es aber einen Konstruktionsfehler, der die Zersiedelung auch in Zukunft nicht stoppen wird. In Artikel 15 Absatz 4 Buchstabe b heisst es, auf fünfzehn Jahre ausgerichtet, je mehr und je flächenintensiver gebaut werde, desto mehr neues Bauland könne eingezont werden. Damit wird kaum eine bodenschonende, effiziente und verdichtete Bauweise gefördert. Insbesondere bei Industrie- und Gewerbeflächen, aber auch beim Wohnungsbau ist eine effizientere Nutzung zwingend nötig. Wir können nicht einfach einzonen, nur weil Aldi gerade auf der grünen Wiese eingeschossig und mit einem grossen Parkplatz bauen will.
Eine Koordination der Ein- und Umzonungen wäre auch über die Kantonsgrenzen hinweg wichtig. Dem Bund fehlen im Raumplanungsgesetz aber die Kompetenzen dafür, dass er dem Landverschleiss, wie ihn die Kantone selber bestimmen, wirkungsvoll begegnen kann. Dafür muss er entsprechende Instrumente schaffen. Die Volksinitiative gegen die Zersiedelung schlägt darum wirkungsvolle Ziele vor: Sie will nicht verhindern, sondern neue Möglichkeiten zur qualitativen Verbesserung der Siedlungsentwicklung eröffnen.
Auch für mich ist es unschön, dass die Forderungen in einem solchen Detaillierungsgrad in die Verfassung geschrieben werden sollen. Ich hätte es vorgezogen, wenn das Parlament die Ziele im Gesetz hätte konkretisieren können. Wie das Beispiel der Kulturland-Initiative im Kanton Zürich aber zeigte, schadet eine Denkpause nicht, und geeignete Areale für eine prosperierende Entwicklung - sowohl für die Wirtschaft als auch für den Wohnungsbau - stehen noch auf Jahre hinaus genug zur Verfügung.
Deshalb unterstütze ich die Volksinitiative gegen die Zersiedelung. [PAGE 865]