Graber Konrad · Ständerat · 2018-06-07
Graber Konrad · Ständerat · Luzern · CVP-Fraktion · 2018-06-07
Wortprotokoll
In diesem Geschäft geht es um das Erhalten unseres Wohlstandes. Zu unserem Wohlstand zählen wir gerne - zu Recht - unsere Wirtschaft. Ein wesentlicher Faktor für eine prosperierende Wirtschaft sind tiefe Steuern. Es gilt für Gesellschaften, weiterhin attraktiv zu [PAGE 444] bleiben und damit auch Arbeitsplätze zu sichern. Zum Wohlstand gehören aber auch stabile Sozialversicherungen. Die Gesellschaften, die wir mit dieser Vorlage in der Schweiz behalten wollen, leisten auch massgebliche Beiträge an die AHV, an die Pensionskassen, an die Arbeitslosenversicherung, an die IV und so weiter. Zur Sicherung unseres Wohlstandes sind sowohl ein attraktives Steuerniveau als auch stabile und gut ausfinanzierte Sozialversicherungen zentral.
Die Sicherung des Wohlstandes durch ein attraktives Steuerniveau und stabile Sozialversicherungen ist auch die Hauptantwort an die junge Generation. Ein Zuwarten mit dieser Vorlage verstärkt den internationalen Druck und gefährdet Arbeitsplätze, und ein Zuwarten führt dazu, dass die Stabilisierung der AHV jedes Jahr teurer wird. Beides würde die junge Generation am meisten und am längsten belasten.
Aus persönlicher Sicht möchte ich auf drei Fragen eingehen:
1. Wie kam das Kommissionsergebnis zustande? Es gab bei der Behandlung dieser Vorlage keine geheimen Absprachen. Es war lange offen, mit welchem Ergebnis die Gesamtabstimmung erfolgen wird. Die Diskussionen erfolgten, wie üblich, in der Kommission. Zuerst erfolgte eine Eintretensdebatte, wobei die Möglichkeit geschaffen wurde, von der Verwaltung noch Zusatzberichte zu verlangen. Der Kommissionspräsident hat darauf hingewiesen. Wir haben in einem ersten Umgang 16 Berichte verlangt und im Verlauf der Detailberatung nochmals 8. Es waren also insgesamt 24 Berichte, mit denen sich Ihre Kommission zusätzlich zur Vorlage des Bundesrates auseinandersetzte. Ein Bericht verlangte Auskunft über die Realisierbarkeit des Grundsatzes, wonach jeder Franken Steuerausfall mit einem AHV-Franken gegenfinanziert wird. In einer weiteren Kommissionssitzung wurde auf der Grundlage des entsprechenden Berichtes dann ein konkreter Antrag formuliert, dem am Schluss der Kommissionsberatungen sämtliche Kommissionsmitglieder zustimmten.
Das daraus resultierende ursprüngliche Gegengewicht - Herr Bischof hat es am Beispiel der Waage aufgezeigt - aufgrund der prognostizierten Steuerausfälle betrug in der ersten Sitzung 1,8 Milliarden Franken. Es erhöhte sich dann wegen der Beschlüsse zur Teilbesteuerung der Dividenden auf 2,1 Milliarden Franken, und im Rahmen der Detailberatung reduzierte sich das Gegengewicht aufgrund der Steuermehreinnahmen und Steuermindereinnahmen zuerst auf 1,9 Milliarden Franken und erhöhte sich schliesslich auf 2 Milliarden.
2. Woher kommen wir? Es lohnt sich, nochmals zurückzublenden und zu fragen, weshalb die Unternehmenssteuerreform III von den Stimmberechtigten abgelehnt wurde. Bereits die Unternehmenssteuerreform II fand bekanntlich nur eine knappe Mehrheit. Die Erfahrung zeigt, dass Steuerreformen, die sich ausschliesslich oder schwergewichtig auf juristische Personen konzentrieren, bei den Stimmberechtigten einen schweren Stand haben. Dies gilt unabhängig von der politischen Ausrichtung.
Die Voto-Analyse bei der Abstimmung über die Unternehmenssteuerreform III zeigte, dass das linke Lager beinahe geschlossen gegen die Steuerreform stimmte, während die bürgerliche Wählerschaft gespalten war. Etwa die Hälfte der SVP- und der CVP-Anhängerschaft legte ein Nein in die Urne, und selbst bei den FDP-Sympathisanten stimmten 37 Prozent gegen die Unternehmenssteuerreform III. Die Verfasser der Voto-Analyse schreiben in ihrem Bericht, es seien ungewöhnliche Werte für eine Steuervorlage, die hauptsächlich von links bekämpft wurde. Es zeigte sich, dass viele Nein-Stimmende ihren Entscheid damit erklärten, dass von der Reform nur die Reichen bzw. Firmen profitieren würden, während der Mittelstand die Steuerverluste zu tragen hätte. Die wahrgenommene Unausgewogenheit der Vorlage war entscheidend für das Nein.
Mit der aktuellen Vorlage des Bundesrates wäre die Ausgewogenheit trotz Erhöhung der Kinderzulagen nicht erreicht worden. Mindestens dies wurde im Vorfeld und dann auch konkret in der Kommissionsarbeit rasch klar. Das Ausbalancieren der Vorlage war auch ein Auftrag der Stimmberechtigten. Ohne Gegengewicht eine neue Vorlage zu präsentieren käme aus meiner Sicht einer Missachtung - einer Missachtung! - des Volkswillens gleich.
Das brachte und bringt automatisch die Frage der Einheit der Materie auf den Tisch. Erstaunlich dabei ist - der Kommissionspräsident hat es auch angesprochen -, dass beim Ausbalancieren durch den Bundesrat mit Familien- und Kinderzulagen keine Kritik bezüglich der Einheit der Materie auftrat. Die Parteien, die Verbände in der Vernehmlassung, die Staatsrechtler, die Kantone, die Medien, die Vertreter in der Ämterkonsultation - niemand hat sich bei der Vorlage des Bundesrates um die Einheit der Materie gekümmert.
Dabei ging der Bundesrat in seinem Entwurf sogar einen Schritt weiter. Er hat ja nicht nur ein Finanzierungsgegengewicht, sondern sogar einen Ausbau der Leistungen bezüglich Kinderzulagen geschaffen. Er wollte ja ein Mehr an Leistung ins Gesetz schreiben lassen. Ich frage mich, wo damals alle diese Staatsrechtler, die Verbände und die Parteien waren. Befanden sie sich alle im Winterschlaf? Warum ist das erst heute ein Thema?
Es ist deshalb begrüssenswert, dass sich auch das Bundesamt für Justiz formaljuristisch zu dieser Vorlage geäussert und sich hinter sie gestellt hat. Das Bundesamt für Justiz führt aus, für die Verknüpfung könne geltend gemacht werden, dass es nur um die Finanzierung der AHV und nicht um die Reform der Altersvorsorge als solche gehe, zum Beispiel unter Einschluss einer Erhöhung des Rentenalters oder einer Erhöhung oder Senkung der Renten. Diese eigentlichen Reformfragen werden ja in der kommenden Vernehmlassungsvorlage thematisiert, die vom Bundespräsidenten auf den Sommer angekündigt ist. Die zusätzliche Aufnahme des Themas AHV-Alter der Frauen in die heute diskutierte Vorlage, wie sie zum Beispiel vom Arbeitgeberverband und von einigen politischen Gruppierungen gefordert wurde, würde gemäss Gutachten des Bundesamtes für Justiz den Aspekt der Verfassungsmässigkeit zusätzlich belasten. Und sie würde uns, sage ich klar, nicht nur auf Feld eins oder auf Feld null, sondern auf Feld minus eins zurückwerfen.
3. Welche Bedeutung hat die Vorlage? Die Vorlage wurde von Ihrer Kommission umbenannt in "Bundesgesetz über die Steuerreform und die AHV-Finanzierung". Dies erfolgte nach Abschluss der Diskussionen - aus gutem Grund: Der neue Titel gibt den modifizierten Inhalt besser wieder. Dass das Thema nicht so sachfremd ist, zeigt ein Blick in die Zukunft. Ihre Kommission arbeitete stark faktenorientiert und wagte - auch aufgrund der Erfahrung mit der Abstimmung über die Unternehmenssteuerreform II - keinen allzu euphorischen Blick in die Zukunft. Alle Berechnungen durch die Verwaltung und Ihre Kommission erfolgten statisch, also auf der Grundlage dessen, was heute auf dem Tisch liegt, ohne Berücksichtigung des Zukunftspotenzials.
Eine Studie, die auf Anregung unserer Schwesterkommission durchgeführt wurde, möchte ich aber trotzdem gerne erwähnen. Diese Studie kam in unserer Kommission aufgrund von Erfahrungen in der Vergangenheit zu wenig zum Tragen. Dieser Bericht geht davon aus, dass mit der Vorlage, wie sie von unserer Kommission verabschiedet wurde, gegenüber dem Status quo längerfristig mit dynamischen Effekten im Umfang von 1,4 Milliarden Franken zu rechnen ist. Interessant ist aber, dass der grösste Teil davon in den Sozialversicherungen landen würde. Die Studie spricht von 1,4 Milliarden Franken, von denen 940 Millionen an die Sozialversicherungen, 290 Millionen an die Kantone und Gemeinden sowie 170 Millionen an den Bund gehen würden. Das heisst, 67 Prozent der zukünftigen Effekte würden die Sozialversicherungen betreffen - zwei Drittel! Es gibt in dieser Vorlage eine innere Verwandtschaft zwischen Sozialversicherungen und Steuern, selbst ohne die 2-Milliarden-Zuweisung an den AHV-Fonds. Auch deshalb ist ein Gesamtpaket "Steuerreform mit AHV-Finanzierung" gerechtfertigt.
Fazit: Die Vorlage ist erforderlich, weil wir uns verpflichtet haben, die Sonderstatus aufzuheben, und weil wir für den Wirtschaftsstandort Schweiz Rechtssicherheit herstellen wollen. Sie ist erforderlich, weil auf Bundesebene 50 Prozent der Gewinnsteuereinnahmen von juristischen Personen im Risiko stehen. Sie ist erforderlich, weil auf Kantons- und Gemeindeebene ebenfalls 20 Prozent der Gewinnsteuereinnahmen von juristischen Personen im Risiko stehen. Sie ist erforderlich, weil zwei Drittel der zukünftigen Effekte die [PAGE 445] Sozialversicherungen betreffen. Sie ist erforderlich, weil das Wegbrechen der Einnahmen zu einem massiven Leistungsabbau auf allen Ebenen und zu Sparprogrammen führen müsste. Sie ist erforderlich, weil die Sozialversicherungen sonst zusätzlich unter Druck kämen, und sie ist erforderlich, weil Arbeitsplätze in der Schweiz gefährdet wären und ins Ausland verschoben würden.
Wie eingangs erwähnt: Es geht ums Wohlergehen, es geht um unseren Wohlstand. Dieser ist neben einer starken Wirtschaft auch geprägt von funktionierenden und zahlungsfähigen Sozialversicherungen. Das sind Gründe genug, um auf die Vorlage einzutreten.
Folgen Sie in der Detailberatung Ihrer Kommission, und stimmen Sie der Vorlage zu - zum Wohle der Schweiz!