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Föhn Peter · Ständerat · 2018-06-07

Föhn Peter · Ständerat · Schwyz · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2018-06-07

Wortprotokoll

Ich bin natürlich bei dieser Vorlage unter anderen Vorzeichen gestartet als mein Vorredner. Als ich in die Kommissionsarbeit eingestiegen bin, hatte ich klare Vorstellungen davon, was die Steuervorlage 17 zu beinhalten hat und was sie eben nicht zu beinhalten hat respektive was nicht in diese Vorlage gehört. Ich hatte mich vor allem auf drei Punkte konzentriert:

1. Die Vorlage soll föderal umgesetzt werden. Der Bund soll lediglich den Rahmen festlegen, in dem sich die Kantone bei der Umsetzung der Steuervorlage 17 zu bewegen haben. Das heisst, auf eine Vereinheitlichung der kantonalen Dividendenbesteuerung ist zu verzichten.

2. Es darf keine merkliche Mehrbelastung für den Mittelstand geben, das heisst für die KMU, für die Kleinstunternehmer und insbesondere für die Familienunternehmen. Das heisst, auf eine Erhöhung der Dividendenbesteuerung vonseiten des Bundes und der Kantone ist zu verzichten.

3. Auf eine Verknüpfung mit einer Sozialvorlage ist klar zu verzichten, denn das kommt sachfremd daher. Das habe ich, Herr Graber, schon von allem Anfang an gesagt, und ich meine, Sie hätten das sogar schriftlich bekommen, sogar bevor wir in der Kommission in diese Debatte eingestiegen sind. Damit lege ich auch meine Interessenbindung offen: Ich bin im Vorstand von Swiss Family Business und bin natürlich auch Unternehmer. Ich habe ein Kleinunternehmen, ein Familienunternehmen. Ich sage immer und immer wieder: Uns wird es treffen.

Im Sinne einer Lösungsfindung bin ich während der Kommissionsberatung zwei, drei Schritte zurückgekrebst. Denn ich will eine Lösung, und die Schweiz braucht eine Lösung - aber nicht eine Lösung um jeden Preis. Ich zweifle je länger, je mehr, ob die heutige Vorlage richtig aufgegleist ist. Trotzdem werde ich eintreten.

Der Kommissionssprecher sprach schon heute davon - das hat mich ein bisschen gestört -, dass die Vorlage absturzgefährdet sei. Dieses Wort hat er mehrfach gebraucht. Ja hallo! Wenn der Kommissionspräsident und -sprecher schon beim Eintretensreferat mehrfach von einer Absturzgefährdung spricht, müssen wir uns schon Gedanken darüber machen, ob wir auf dem richtigen Weg sind und ob wir die Arbeit ernst genug angegangen sind. Aber es gibt ja noch einen Zweitrat, und ich vertraue auf diesen Zweitrat, auf den Nationalrat. Der Nationalrat hat die hehre Aufgabe, eine, wie der Kommissionssprecher auch gesagt hat, bessere Lösung auszuarbeiten, welche nicht von so vielen Seiten her angreifbar ist wie die heutige.

Ich weiss nicht, wie es Ihnen nach dem Bekanntwerden dieser ständerätlichen Steuervorlage 17 ergangen ist und ergeht. Ich spreche hier besonders die Verknüpfung mit der AHV an. Alt Ständeratspräsidenten - Sie hören richtig: Präsidenten -, alt Ständeratsmitglieder, alt Nationalratsmitglieder und vor allem Gewerblerinnen und Gewerbler, aber auch Gesundheitspolitiker haben mich mehrfach wegen des Vorgehens, wegen der Art, wie wir das aufgegleist haben, [PAGE 448] angesprochen. Sie sind zum Teil recht forsch auf mich zugekommen, so ungefähr mit den Worten, was uns da denn überhaupt in den Sinn gekommen sei; diese beiden Vorlagen hätten weniger als gar nichts miteinander zu tun, seien also völlig sachfremd; mit Blick auf eine eventuelle Abstimmung sei die Einheit der Materie überhaupt nicht gewahrt: Wozu solle denn das Volk Ja oder Nein sagen können, zur Steuervorlage 17 und/oder zur Erhöhung der Lohnprozente zugunsten der AHV?

Immer und immer wieder kam die Bemerkung: Du hast dieser Vorlage auch zugestimmt. Das wurde nicht verstanden. Ich hinterfrage mich auch, je länger, je mehr. Je öfter ich angesprochen und gebeten werde, mich zu erklären, desto mehr macht sich bei mir berechtigterweise Unsicherheit breit, insbesondere betreffend die Einheit der Materie. Das eine Element kommt wirklich sachfremd daher. Mache ich die Betrachtung aus Sicht der Steuervorlage, so ist die Erhöhung der Lohnprozente zugunsten der AHV völlig sachfremd und damit kaum oder überhaupt nicht erklärbar. Aber auch aus Sicht einer AHV-Reform oder -Teilreform ist eine Verknüpfung mit der Steuerreform völlig sachfremd und somit ebenfalls nicht erklärbar oder kaum erklärbar.

Das Volk müsste dann allenfalls mit einem einzigen Ja oder Nein über zwei total unterschiedliche Dinge befinden. Es könnte zu zwei völlig sachfremden Themen nur mit einem Ja oder Nein Stellung nehmen. Ganz bestimmt möchten viele zur AHV Ja sagen, aber die Steuervorlage 17 ablehnen oder umgekehrt zur Steuervorlage 17 Ja sagen, aber eine so einseitig daherkommende AHV-Teilrevision ablehnen. Logischerweise sagen dann die allermeisten, die auch nur an einem Element Zweifel haben, zu dieser ganzen sachfremden Verknüpfung Nein. So haben wir nichts gewonnen, gar nichts, im Gegenteil.

Die Vorlage hat viel zu viele Angriffspunkte. So wird sie in einer allfälligen Volksabstimmung nie, niemals Bestand haben. Und doch: Wir müssen eine Lösung finden, eine Lösung, die hier im Parlament mehrheitsfähig ist, aber auch vor dem Volk Bestand hat. Diese Vorlage muss eine Volksabstimmung überstehen. Wir machen heute nichts anderes, als zwei gescheiterte Vorlagen zu verknüpfen. Zwei gescheiterte Projekte zu verbinden, sei es im Geschäfts- oder im Politleben, hat noch nie zum Erfolg geführt.

Es darf auch nicht sein, dass die Vorlage juristisch anfechtbar sein wird. Dies wäre nach heutigem Stand der Vorlage ohne Weiteres möglich. Denn die Frage der Einheit der Materie ist bei Weitem nicht geklärt. Ich zitiere wörtlich aus der explizit in Auftrag gegebenen Stellungnahme des Bundesamtes für Justiz, die das Bundesamt der Kommission zugehen liess, die aber auch öffentlich einsehbar ist: "Die Ergänzungen betreffend die AHV-Finanzierung lassen sich hingegen unter dem Aspekt der Einheit der Materie nicht so eindeutig beurteilen. Beurteilt man die Vorlage vor dem Hintergrund der in der Lehre geäusserten 'strengen' Auffassung, die kaum Unterschiede macht zwischen Verfassungsinitiativen und Gesetzesvorlagen ... und unter Heranziehung der in der Regel strengen bundesgerichtlichen Rechtsprechung gegenüber den Kantonen ... so ist das gewählte Vorgehen unter dem Gesichtswinkel der Einheit der Materie kritisch zu betrachten. Die Unternehmensbesteuerung und die Änderungen des AHVG betreffen unterschiedliche Sachgebiete, und der 'sachliche Zusammenhang', der für die Verknüpfung in einer Vorlage vorausgesetzt wird, springt jedenfalls nicht in die Augen."

In derselben Stellungnahme wird auch Pierre Tschannen zitiert, und daran hält sich anscheinend die Gerichtsbarkeit: "Jedes Abstimmungsgeschäft - gleich, ob Initiative oder Behördenvorlage - muss von Bundesrechts wegen die Einheit der Materie wahren ... Umgekehrt wird die Einheit der Materie verletzt, wenn der Zusammenhang unter den Regelungselementen einer Vorlage künstlich erscheint oder gar rein abstimmungstaktisch motiviert ist." Man höre und staune! Ist es nicht abstimmungstaktisch motiviert, dass wir diese zwei Vorlagen verknüpfen? Ja - einerseits im Parlament und andererseits vor dem Volk.

Man könnte noch viel zitieren. Ich lege die Frage doch ein bisschen anders aus als unser Kommissionspräsident.

Persönlich sehe ich, dass möglichst sofort und möglichst parallel zwei Vorlagen präsentiert werden sollten: einerseits die Steuervorlage 17 ohne jegliche Verknüpfung und andererseits, wenn man das will, eine AHV-Vorlage, welche wirklich eine AHV-Vorlage ist und als solche bezeichnet werden darf. Nein, wir haben jetzt sogar den Titel abgeändert, von "Bundesgesetz über die Steuervorlage 17" zu "Bundesgesetz über die Steuerreform und die AHV-Finanzierung". Es geht hier also nicht um eine AHV-Vorlage, sondern nur um eine Teilfinanzierung, und strukturell wird dann gar nichts gemacht. Und ich höre x-fach, dass das so nicht geht. Es muss alles angegangen und in diese Vorlagen aufgenommen werden, damit die AHV über Jahre gesichert ist, nicht nur während diesen wenigen Jahren, während denen wir hier im Rat sitzen. Auch das Rentenalter 65/65 müsste dann angegangen werden. Also, wir brauchen zwei voneinander unabhängige, ausgereifte, verständliche und ehrliche Vorlagen, die zu Ende gedacht sind, über eine längere Zeit Bestand haben und ordnungspolitisch ausgereift sind - und nichts anderes.

Die Steuervorlage beinhaltet sehr, sehr gute Elemente - das muss ich jetzt auch sagen -, und wir müssen eine Lösung finden. Aber diese Vorlage muss auch eine Volksabstimmung überstehen und darf nachträglich nicht angreifbar sein; das wäre dann sogar wirklich das Schlimmste. Der Kommissionspräsident hat heute gegen Schluss seines Votums gesagt, in der Kommission sei keine Begeisterung aufgekommen. Ich frage Sie: Wie wollen Sie eine Volksabstimmung überstehen, wenn nicht einmal vom Kommissionspräsidenten oder von der Kommission die kleinste Begeisterung ausgeht?

Frau Fetz hat ihre rote Linie festgelegt. Ich kann die rote Linie der Gewerbler kundtun. Die kantonale Dividendenbesteuerung hätte ich am liebsten offengelassen - ich habe ja auch einen entsprechenden Minderheitsantrag gestellt -, aber sie darf die 50-Prozent-Grenze sicher nicht übersteigen. Also, das ist das höchste der Gefühle, das wir zulassen. Was ich auch noch will, ist das Versprechen des Bundesrates und der Kommissionsmitglieder, die das aufgegleist haben, dass bei einer weiteren AHV-Reform und -Vorlage die Lohnprozente nicht mehr angetastet werden. Vor allem von Herrn Graber möchte ich dann diese Zusage haben. Ich habe schon mehrfach gesagt, dass ich dann diese Politiker politisch an die Wand nageln würde, wenn dieses Versprechen gebrochen würde. Das sage ich hier klipp und klar.

Ich betrachte heute diese Vorlage als Kompromiss auf halbem Wege, maximal auf der ersten Wegstrecke eines Marathons. Der Nationalrat hat dann die hehre Aufgabe, merkliche Verbesserungen vorzunehmen. Wir können dann in der Differenzbereinigung definitiv eine Vorlage zum Wohle aller schmieden.

Ich werde eintreten. Je nach Verlauf der Detailberatung und je nach Abstimmungsergebnissen werde ich in der Gesamtabstimmung zustimmen oder mich allenfalls enthalten.