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Bäumle Martin · Nationalrat · 2018-06-07

Bäumle Martin · Nationalrat · Zürich · Grünliberale Fraktion · 2018-06-07

Wortprotokoll

Wir sprechen über eine Motion des Ständerates betreffend das System bei Rücknahme und Recycling von alten Elektrogeräten. Eigentlich hat die Entsorgung des Elektroschrotts lange gut funktioniert. Wir hatten eine auf Freiwilligkeit basierende Lösung, und alle waren weitgehend glücklich.

Es hat aber unterdessen Trittbrettfahrer gegeben, insbesondere bei den Direktimporten, also beim Online-Handel. Auch andere Probleme haben dazu geführt, dass diese Freiwilligkeit zunehmend unter Druck gerät und gefährdet ist. Es geht auch um Geld. Die freiwillige Lösung setzt darauf, dass alle mitmachen. Wenn nun immer weniger mitmachen und immer mehr Trittbrettfahrer das Ganze unterlaufen, dann ist diese freiwillige Lösung eben gefährdet, weil das Geld dann fehlt, um die Umsetzung zu machen.

Es gibt verschiedene Optionen. Offenbar wurde beim Bund seit Jahren nach Lösungen gesucht, wie man dieses Problems Herr werden könnte. Die Branche, die das bisher freiwillig gemacht hatte, verlor am Ende die Geduld, und im Ständerat wurde dann eine Motion für eine Lösung eingereicht, nämlich das Grundsatzobligatorium. Damit würde die bisherige Lösung im Grundsatz weitergeführt, aber die Trittbrettfahrer sollten erfasst werden. Der Ständerat nahm diesen Vorschlag mit 36 zu 4 Stimmen klar an.

In unserer Kommission lief die Diskussion etwas anders ab. Wir liessen uns vom Bundesamt für Umwelt (Bafu) über die verschiedenen Varianten und Diskussionen informieren. Dabei zeigte sich, dass das Bafu und der Bundesrat eigentlich klar ein Vollobligatorium begrüssen würden, während seitens der Branche das Grundsatzobligatorium gewünscht wird. Damit hatten wir eigentlich verschiedene Systeme, die einander gegenüberstanden; wir diskutierten intensiv und waren uns nicht absolut einig, welches am Ende der beste Weg wäre. Was für alle in der Kommission eigentlich klar war, war, dass das heutige, freiwillige System eigentlich das beste wäre, wenn es noch funktionieren würde. Die Frage ist eigentlich: Kann man das heutige System weiterentwickeln, oder muss man das System komplett neu aufstellen? Diese Frage steht immer noch im Raum.

Das Ziel der Kommission war auch für alle klar: Wir wollen ein effizientes System. Es soll einerseits kosteneffizient sein, es soll möglichst wenig administrativen Aufwand auslösen, und es soll möglichst privatwirtschaftlich organisiert sein. Da ist dann die Frage, welches dieser Systeme quasi den besten Weg aufzeigt. Das Vollobligatorium ist sicher nicht sehr privatwirtschaftlich, das wäre dann näher beim Staat. Das Grundsatzobligatorium wäre zwar privatrechtlich organisiert, würde aber allenfalls heutige Branchenteilnehmer, die hier jetzt quasi mal schon drin sind, gegenüber einem anderen System bevorzugen.

Daraus hat Ihre Kommission eine offenere Formulierung der Motion des Ständerates abgeleitet. Sie hat sie abgeändert und präzisiert und damit meiner Ansicht nach auch gewisse Schwächen der Motion des Ständerates beseitigt. Der Ständerat wollte nur eine Variante, nämlich das Grundsatzobligatorium - Punkt. Die Kommission des Nationalrates lässt den Variantenweg offen. Sie lässt eben auch den Weg zwischen den beiden Extrempunkten, einen allenfalls dritten Weg, offen. Das heisst, sie sagt, es soll zeitnah ein optimiertes System der Rücknahme und des Recyclings umgesetzt werden, das ist gleich wie beim Ständerat. Der Ständerat spricht primär von Online-Händlern, berücksichtigt aber Direktimporteure, die heute auch ein Problem sind, im Text nicht. Das haben wir in der Motion ebenfalls ergänzt. Weiter haben wir klargestellt, dass das Ganze primär privatrechtlich erfolgen soll. Auch das ist bei der Motion des Ständerates nicht so klar angezeigt.

Mit anderen Worten: Wir schlagen Ihnen vor, diese Motion grundsätzlich etwas offener zu formulieren und damit eigentlich allen Akteuren die Zeit zu geben, dieses Thema noch einmal miteinander zu diskutieren und nach einer besseren Lösung zu suchen. Auch die Vernehmlassung, die zu dieser Vorlage durchgeführt wurde, hat nämlich gezeigt, dass die Meinungen sehr weit auseinandergehen und dass hier fast unverrückbare Fronten einander gegenüberstehen. Mit der Motion, wie wir sie nun offen formulieren, besteht immer noch die Chance, einen dritten Weg zu suchen.

Als Beispiel eines möglichen dritten Weges möchte ich Ihnen eine Variante skizzieren. Man könnte einen Weg wählen, der ähnlich der CO2-Gesetzgebung ist, nämlich eine Befreiungsmöglichkeit. Grundsätzlich ist eine CO2-Abgabe ja geschuldet. Aber wenn man eine freiwillige Lösung hat, kann man sich unter gewissen Bedingungen davon befreien. Das würde es grundsätzlich ermöglichen, einen Zwischenweg zu finden und das heutige System nicht grundsätzlich zu gefährden, sondern es allenfalls zu optimieren. Das würde letztlich allen Teilnehmern entsprechen. Wir dürfen auf der einen Seite nicht Heimatschutz betreiben für heutige Betreiber. Auf der anderen Seite müssen wir Lösungen finden, die aber trotzdem möglichst nahe an einem funktionierenden System sind. Einen solchen dritten Weg ermöglicht die Motion. Ob damit ein Vollobligatorium möglich ist, wird in der abgeänderten Motion offengelassen. Es ist also nicht so, dass wir mit der Motion sagen, dass ein Vollobligatorium ausgeschlossen ist. Damit schwächen wir den Willen des Ständerates etwas ab. Aber ich sage es offen: In der Kommission waren die Meinungen über Voll- oder Grundsatzobligatorium eben nicht einhellig. Es war nicht ganz fifty-fifty, aber es war relativ klar, dass beide Wege ihre Anhänger haben. Gerade darum müssen wir auch die abgeschwächte Motion, die aufzeigt, was unsere Kommission will, annehmen.

Am Ende hat Ihre Kommission nach intensiven Diskussionen dieser Motion ohne Gegenstimme bei 1 Enthaltung mit 24 Stimmen zugestimmt. So wie ich verstanden habe, kann sich auch der Bundesrat dieser Kompromissvorlage anschliessen, und ich bitte Sie in diesem Sinne, dasselbe zu tun.