Rechsteiner Paul · Ständerat · 2018-06-07
Rechsteiner Paul · Ständerat · St. Gallen · Sozialdemokratische Fraktion · 2018-06-07
Wortprotokoll
Es gibt Dinge im Leben, die sich wie vorhergesehen entwickeln, und andere, bei denen das weniger der Fall ist. Die Würdigung der neuen Ausgangslage ist anspruchsvoll. Aber wir sind dafür gewählt, auch mit unvorhergesehenen Konstellationen umzugehen und eine eigene Beurteilung vorzunehmen und zu verantworten.
Die Stellungnahme zur Steuervorlage 17, so, wie sie der Bundesrat verabschiedet hat, wäre einfach gewesen. Nur zu klar war, dass diese Antwort des Bundesrates auf das Volks-Nein zur Unternehmenssteuerreform III unhaltbar war, und das trotz der geschlossenen Unterstützung durch Wirtschaftsverbände, bürgerliche Parteien und Kantonsregierungen. Es war ja bei der gescheiterten Vorlage genau gleich gewesen. Ich bin überzeugt, das Volk hätte ein so einseitiges Projekt erneut nicht geschluckt.
Jetzt aber, nach den Kommissionsberatungen, stehen wir vor einer neuen Ausgangslage. Die Vorlage ist in wichtigen Punkten korrigiert worden, und deshalb braucht es auch eine neue Würdigung. Rundum positiv sind die neuen Beschlüsse zur AHV-Finanzierung. Es geht nicht nur um die 2 Milliarden Franken Zusatzeinnahmen, die auch eine positive Dynamik für die Zukunft haben. Die Kombination von mehr Bundesmitteln mit Lohnpromillen ist eine soziale Finanzierung der AHV-Renten. Bundesmittel beruhen schwergewichtig auf Steuern, und die Lohnpromille sind nicht nur beim Arbeitgeberanteil positiv. Auch der Arbeitnehmeranteil ist bei der AHV bis zu einem Einkommen von rund 150[NB]000 Franken hochrentabel. Das einkommensstärkste Prozent kommt für fast 10 Prozent der AHV-Beiträge auf, oder in Zahlen umgesetzt: Wer 5 Millionen Franken Lohn und Bonus kassiert, der zahlt auf seinem Einkommen heute 420[NB]000 Franken in die AHV, Arbeitnehmer- und Arbeitgeberbeitrag zusammengerechnet. In Zukunft werden es 435[NB]000 Franken sein. Hohe und höchste Einkommen müssen bei der AHV voll mitzahlen, ohne dass sie höhere Renten bekämen als jemand mit einem mittleren Einkommen. Das unterscheidet die AHV bekanntlich von anderen Versicherungen.
Die Lohnbeiträge an die AHV sind seit 1975 nie mehr angepasst worden, also seit mehr als vierzig Jahren. Seit dem ersten Mehrwertsteuerprozent für die demografische Entwicklung vor zwanzig Jahren gab es keine neuen Einnahmen mehr für die AHV. Die Zusatzfinanzierung ist überfällig, und sie gibt für die nächsten Jahre Luft, auch für eine soziale Reformvorlage, die nicht mehr unter Abbaudruck steht oder bei der ein höheres Rentenalter droht. Die 2 Milliarden Franken für die AHV sind ein entscheidendes Argument für das Ja zum Paket der Kommission.
Positiv kann gewertet werden, dass die im internationalen Verhältnis unhaltbar gewordenen privilegierten Sonderstatus mit dieser Vorlage beseitigt werden. Das ist ein wichtiger Schritt zur Abschaffung der schädlichen Steuerpraktiken, wie sie durch die OECD definiert werden. Positiv sind aber beim Steuerteil der Vorlage auch die Massnahmen auf Bundesebene insgesamt. Die Einnahmen auf Bundesebene sind nämlich durchweg gesichert worden, im Gegensatz zur seinerzeitigen Unternehmenssteuerreform III. Auch in Zukunft bleibt auf Bundesebene die volle Steuerpflicht der Unternehmen erhalten. Kommt hinzu, dass auf Bundesebene die Besteuerung der Dividenden auf 70 Prozent erhöht und die Steuerausnahmen beim Kapitaleinlageprinzip teilweise aufgehoben werden.
Man würde sich zwar wünschen, dass die Korrektur beim Kapitaleinlageprinzip und bei der Dividendenbesteuerung weiter gehen würde. Es gibt grundsätzlich keinen Grund dafür, Dividenden tiefer zu besteuern als Lohneinkünfte. Aber mit dem Antrag der Kommission geht es nun erstmals seit Jahren in die richtige Richtung. Die skandalöse Unternehmenssteuerreform II wird teilweise rückgängig gemacht. Aktionäre müssen künftig mehr Steuern bezahlen als unter den Regeln der Unternehmenssteuerreform II.
Problematisch und negativ bleiben die teilweise massiven Steuersenkungen für Unternehmen, wie sie in verschiedenen Kantonen geplant werden. Das aber ist nicht eine Entwicklung beim Bund, sondern in den betroffenen Kantonen. Es ist nicht ganz einfach, eine Übersicht über die geplanten Massnahmen zu erhalten. Erschwert wird es dadurch, dass eine Reihe von Kantonen schon mit starken Steuersenkungen für die Unternehmen vorangegangen ist oder sie aufgegleist hat, unabhängig von der Vorlage, über die wir heute beraten. Ich möchte hier ausdrücklich festhalten: Es gibt auch heute keinen Grund, die Unternehmenssteuern generell zu senken, nur weil eine beschränkte Zahl von bisher privilegierten Unternehmen in Zukunft ebenfalls ordentlich Steuern bezahlen muss. Die Schweiz hat im internationalen und europäischen Vergleich auch ohne weitere Steuersenkungen tiefe Unternehmenssteuern.
Es kommt hinzu, dass es bis zur ordentlichen Besteuerung der bisher privilegierten Gesellschaften eine lange Übergangsfrist gibt. Auch Unternehmen müssen Steuern bezahlen. Die Unternehmen beanspruchen die Leistungen des Staates - von der Infrastruktur über die Bildung und Ausbildung bis hin zum Rechtsstaat und zur Justiz - genauso wie die natürlichen Personen. Deshalb sollen auch die Unternehmen entsprechend Steuern bezahlen.
Leider kennen wir heute keine materielle Harmonisierung der kantonalen Steuern auf Bundesebene, zum Beispiel durch Mindeststeuersätze. Kritischer Punkt der Vorlage bleibt der Beitrag an die Kantone, der über einen höheren Anteil an der direkten Bundessteuer ausgerichtet wird. Es ist allerdings nicht gesagt, dass die Kantone die zusätzlichen Beiträge aus der direkten Bundessteuer für Steuersenkungen verwenden müssen und sollen. Die höheren Beiträge sind nicht zweckgebunden. Wie auch die Botschaft des Bundesrates sagt, können die Kantone diese Mittel ebenso gut für Investitionen in die Infrastruktur verwenden, zum Beispiel auch für die Finanzierung von Kinderbetreuungseinrichtungen zur Förderung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie, oder mancherorts wäre eine substanziellere Finanzierung der Prämienverbilligungen dringlich. Der Kampf gegen verfehlte Steuersenkungen für die Unternehmen und für sinnvolle Investitionen muss aber in den Kantonen geführt werden. Als Erstes ist das in den kommenden Monaten im Kanton Bern der Fall.
In einer Gesamtbeurteilung der Vorlage komme ich deshalb zum Schluss, dass die Vorlage aus der Kommission Unterstützung verdient. Schliesslich, wie seinerzeit bei der Altersvorsorge, halte ich hier zur Vermeidung von Missverständnissen wieder fest, was eigentlich selbstverständlich ist: Ich nehme hier logischerweise persönlich und in meiner Funktion als Ständerat Stellung. Der Schweizerische Gewerkschaftsbund, den ich präsidiere, wird über seine definitive Stellungnahme am Schluss der Beratungen wie immer demokratisch entscheiden.