Bortoluzzi Toni · Nationalrat · 2002-06-19
Bortoluzzi Toni · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2002-06-19
Wortprotokoll
Wir haben ja bereits vor einem Jahr an dieser Stelle auf Antrag unserer Fraktion eine dringliche Debatte zum Gesundheitswesen geführt. Ein Jahr vorher hatten wir eine grosse Anzahl Vorstösse eingereicht, die Ihre Gnade dann nicht fanden. Zu Beginn der Legislatur, vor zweieinhalb Jahren, lehnten Sie eine gesundheitspolitische Motion unserer Fraktion mit nur vier Stimmen Unterschied ab. Die Stossrichtung war immer dieselbe: Marktwirtschaft, Eigenverantwortung und Wettbewerb anstelle des absehbaren Versagens von staatlichem Interventionismus mit Scheinsolidarität, die den Zurückhaltenden auf allen Ebenen bestraft.
Wir stellen nun fest - ich glaube, das ist aus den Voten hervorgegangen -: Auf der einen Seite hat das Krankenversicherungsgesetz versagt, und auf der anderen Seite hat der Bundesrat seine Verantwortung seit der Inkraftsetzung des Gesetzes nicht oder nur ungenügend wahrgenommen. Wenn Versicherer im Laufe des Jahres zu Prämienaufschlägen Zuflucht nehmen müssen, um die Rechnungen noch bezahlen zu können, ist das nicht die Schuld des Gesetzes, sondern dann hat die Aufsicht des Bundes, des zuständigen Departementes, nicht funktioniert.
Im Rahmen der Genehmigung der bilateralen Verträge mit der EU hat der Nationalrat den Bundesrat beauftragt, die Aufhebung des Vertragszwanges vorzubereiten - es wurde hier auch schon erwähnt -, damit beim Inkrafttreten dieser Verträge der ungehinderte Zugang von Leistungserbringern zu unserem System verhindert werden kann. Das Departement hat Vorschläge gebracht, die erkennen liessen, dass es den Auftrag des Parlamentes nicht allzu ernst genommen hat. Das stelle ich einfach aufgrund der heute bekannten Abläufe fest.
Nun schlägt der Bundesrat - als Folge des Nichtstuns - vor, den Ärztestopp einzuführen. Das ist meines Erachtens die schlechteste aller Lösungen. Ein weiteres Beispiel wäre die Kontrolle, welche die Wirtschaftlichkeit betrifft. Der Bundesrat hätte nicht nur die Möglichkeit, sondern den gesetzlichen Auftrag, diese Bereiche genauer anzuschauen. Wir wissen unterdessen nach recht zuverlässigen Informationen, dass bei den Medikamenten und bei den Leistungen ganz allgemein 3 bis 5 Milliarden Franken unnötige, nutzlose, dem Gesetz widersprechende wirtschaftliche Leistungen erbracht werden. Ich könnte hier diese Beispiele noch ergänzen. Es gilt festzustellen, dass der Bundesrat - das ist nun aus den Antworten auf die Interpellationen ersichtlich - auch heute kein brauchbares Konzept hat. Ausser ein paar neuen staatlichen Interventionen und der Prüfung längst bekannter Probleme gibt es keine besonderen Massnahmen.
Es fehlt jedwelcher Ansatz zum Wettbewerb mit wirtschaftlicher Ausrichtung. Was kann getan werden? Das ist die Frage, die uns in einer solchen Diskussion beschäftigen soll.
1. Ich bin davon überzeugt, dass es eine neue Verfassungsgrundlage braucht, die weiter geht als die zwei Sätze, die heute in unserer Verfassung geschrieben stehen. Es müssen Grundsätze eines wettbewerbsorientierten Gesundheitswesens festgeschrieben werden, damit nicht im Gesetz diese Fehlentwicklung passieren kann, wie sie heute festgestellt werden muss. Die Systemfrage muss einmal geklärt und dem Volk vorgelegt werden.
2. Kurz- und mittelfristig können wir uns im Rahmen der Gesetzgebung, welche wir in der Kommission in den Wochen bis zur nächsten Session beraten, mit den Beschlüssen des Ständerates auseinander setzen. Ich bin davon überzeugt, dass die Stossrichtung, welche der Ständerat gewählt hat, stimmt. In den wesentlichen Elementen muss die nationalrätliche Kommission der Linie des Ständerates folgen. Es geht um die drei folgenden Punkte:
1. die transparente Finanzierung des Spitalwesens, um die Grundlage für Wettbewerb erst einmal zu schaffen;
2. die Aufhebung des Vertragszwanges für alle Leistungserbringer; wenn auch hier die Details zu klären sind und die ständerätliche Fassung nicht der abschliessende Wurf sein kann, müssen wir uns damit beschäftigen und Lösungen finden;
3. die Prämienbelastung für mittlere und kleinere Einkommen; auch an dieser Frage werden wir nicht vorbeikommen und dort Lösungen im Sinne des Ständerates vorschlagen müssen.
Wenn der Bundesrat sagt, diese Fragen seien zum Teil "nicht reif", dann muss ich einfach feststellen, dass der Bundesrat und das Departement den Kredit verspielt haben. Wir als Gesetzgeber haben nun die Möglichkeit, in dieser laufenden Gesetzesrevision die Weichen richtig zu stellen. Es wird nicht einfach sein, das gegen den Willen des zuständigen Departementes zu tun, und ich stelle fest, Frau Bundesrätin, dass wir diese Fragen offensichtlich gegen Ihren Willen bearbeiten müssen. Das wird keine einfache Arbeit sein. Die SVP-Fraktion ist aber bereit, die vorbereiteten Schritte aktiv zu unterstützen und zu einer Gesetzesrevision zu führen, die wirkliche Korrekturen, die in unserem Gesundheitswesen dringend nötig sind, möglich macht.