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Germann Hannes · Ständerat · 2018-06-07

Germann Hannes · Ständerat · Schaffhausen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2018-06-07

Wortprotokoll

Die Motion will den Bundesrat beauftragen, alle eidgenössischen Staatsaufgaben zu analysieren, auf ihre weitere Erbringung durch den Staat zu überprüfen und dem Parlament in einer separaten Botschaft Vorschläge für Aufgabenverzichte vorzulegen. [PAGE 468] Dadurch sei die eidgenössische Staatsquote um mindestens 5 Prozent zu senken.

Diese Motion ist im Nationalrat mit 104 zu 90 Stimmen bei 3 Enthaltungen relativ knapp angenommen worden. Der Bundesrat beantragt die Ablehnung. Er argumentiert, dass die Ausgabenquote des Bundes, also die Ausgaben im Verhältnis zum nominalen BIP, zwischen 2000 und 2016 nicht zugenommen hätte. Sie schwankte in dieser Zeit immer etwa um 10 Prozent herum. Eine Senkung der Ausgabenquote um 5 Prozent, wie sie die Motion fordert, entspräche einer jährlichen Kürzung der Bundesausgaben von rund 3,7 Milliarden Franken, wobei die Aufgabengebiete des Bundes sehr unterschiedlich betroffen wären. So besteht bei den Passivzinsen oder bei Durchlaufposten wie der Verwendung von Lenkungsabgaben keinerlei Entlastungspotenzial. Zudem weist der Bundesrat darauf hin, dass das Parlament den Mitteleinsatz in den vergangenen Jahren in allen grossen Aufgabengebieten des Bundes erhöht hat. Darum erachtet der Bundesrat es nicht als zweckmässig, verschiedene grössere Aufgabenverzichte in einer einzigen Botschaft zusammenzufassen.

Das haben wir nicht diskutiert, aber hier wäre die Klammerbemerkung erlaubt, ob dann die Einheit der Materie in einer derartigen Vorlage gegeben wäre, die auch verschiedene Aufgabengebiete erfasst. Das ist eine persönliche Anmerkung des Referenten - die Klammer ist geschlossen.

Die Kommission folgt in ihrer Mehrheit den Argumenten des Bundesrates, verweist auf die stabile Quote von 10 Prozent und erachtet die Reduktion um 5 Prozent als entweder unmöglich oder dann unrealistisch. Es gab dann noch einen Antrag, den letzten Satz zu streichen. Dieser Antrag wurde aber auch abgelehnt, sodass die Minderheit nun wieder auf die ursprüngliche Motion zurückkommen will, weil man eine Motion im Rat nicht abändern kann, sondern nur in der Kommission. Darum steht diese Änderung jetzt nicht mehr zur Diskussion, dafür aber wieder die ursprüngliche Motion, wie sie aus dem Nationalrat gekommen ist.

Die Kommission hat diese Motion in der unveränderten Fassung aber auch abgelehnt, wie erwähnt mit 5 zu 4 Stimmen bei 1 Enthaltung. Die Minderheit Hösli beantragt Zustimmung zur Motion.