Germann Hannes · Ständerat · 2018-06-07
Germann Hannes · Ständerat · Schaffhausen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2018-06-07
Wortprotokoll
Die Motion will den Bundesrat beauftragen, dem Parlament Gesetzesrevisionen zu unterbreiten, um die stark gebundenen Ausgaben von 56,3 Prozent - Stand 2016 - bis zum Voranschlag 2022 um mindestens 5 Prozent zu senken.
Die Kommission hat an ihrer Sitzung vom 26. März 2018 die vom Nationalrat in der Frühjahrssession 2018 angenommene Motion vorberaten. Ich nehme es vorweg: Sie beantragt Ihnen die Ablehnung der Motion.
Die Motionäre verweisen darauf, dass aktuell einer von drei Bundesfranken für die soziale Wohlfahrt ausgegeben wird. Davon sind fast 100 Prozent zweckgebunden durch Leistungen der Altersvorsorge, für Prämienverbilligungen oder für Ergänzungsleistungen. Dasselbe gilt für den Verkehr. Die Zweckbindung - das wissen Sie - ist gegenwärtig bei 45 Prozent. Sie steigt aber 2018 auf gegen 75 Prozent. Die Bereiche mit gebundenen Ausgaben verdrängen damit zunehmend die Bereiche, insbesondere die Landwirtschaft und die Landesverteidigung, in welchen lediglich 3 bis 10 Prozent der Ausgaben gebunden sind. Insgesamt 56,3 Prozent gebundene Ausgaben seien zu viel. Das engt den Spielraum ein, das wissen wir alle auch. Das ist entsprechend natürlich auch akzeptiert.
Der Bundesrat teilt denn auch die Sorge der Motionäre um die finanzpolitische Flexibilität und den kleiner werdenden Handlungsspielraum. Er hat uns aber in Aussicht gestellt, strukturelle Reformen im gesamten Aufgabenspektrum des Bundes in Angriff zu nehmen. Zudem hat das EFD im Auftrag des Bundesrates eine Expertengruppe eingesetzt, die beurteilen soll, wie strukturelle Überschüsse zur Erhöhung des Handlungsspielraumes im Budget verwendet werden könnten. Eine Reduktion des Anteils der gebundenen Ausgaben auf 50 Prozent scheint allerdings dem Bundesrat nicht realistisch zu sein. Das gilt auch für die Kommission.
Die Kommission empfiehlt Ihnen aus den genannten Gründen, die Motion abzulehnen. Ein anderer Antrag ist nicht gestellt worden.