Sommaruga Simonetta · Bundesrat · 2018-06-11
Sommaruga Simonetta · Bundesrat · Bern · 2018-06-11
Wortprotokoll
Sie haben in den letzten Jahren grosse Revisionen durchgeführt, sowohl des Ausländergesetzes wie auch des Asylgesetzes. Ich erinnere an die Umsetzung von Artikel 121a der Bundesverfassung, ich erinnere an die Revision des Ausländergesetzes in Bezug auf die Integrationsbestimmungen. Die letzte Revision des Asylgesetzes haben Sie im September 2015 verabschiedet, als Sie die Neustrukturierung, also eigentlich die Beschleunigung der Asylverfahren beschlossen haben, ein Projekt, das bekanntlich im März nächsten Jahres in Kraft tritt und bei dem die grossen Vorbereitungsarbeiten sehr rasch und sehr gut voranschreiten.
Nun, es ist so, dass die vorliegende Revision verschiedene Gesetze umfasst. Es sind punktuelle Änderungen. Es ist ein bisschen ein Sammelsurium, und ich habe Verständnis, wenn Sie jetzt sagen, gewisse Punkte gingen Ihnen zu weit oder zu wenig weit. Deshalb, glaube ich, ist es gut, wenn wir die einzelnen Punkte, das, was hier punktuell geändert wird, anschauen. Die Kommissionssprecherin hat sie ja bereits aufgezählt. Ich möchte kurz auf zwei, drei Punkte eingehen, die mir wichtig scheinen.
Einen Punkt hat Herr Ständerat Engler soeben angesprochen. Es ist die Frage der Heimatreisen. Sie haben es sehr richtig gesagt: Wir müssen da wirklich unterscheiden zwischen anerkannten Flüchtlingen, vorläufig Aufgenommenen und Asylsuchenden. Dann gibt es ja noch vorläufig aufgenommene Flüchtlinge - ja, es ist halt ein bisschen kompliziert. Was mir aber vor allem wichtig ist, ist, dass Sie unterscheiden zwischen Heimatreisen und Reisen über die Schweizer Grenze, zum Beispiel nach Frankreich oder nach Italien, um den Bruder zu besuchen. Dazu werden Sie ja heute noch drei Motionen beraten. Diese haben punktuell auch etwas mit diesem Gesetz zu tun. Hier im Gesetz geht es um die Heimatreisen von anerkannten Flüchtlingen, und da teile ich die Auffassung von Herrn Ständerat Engler vollumfänglich. Da, glaube ich, ist es gut, wenn wir gewisse Klärungen herbeiführen. Ich sage Ihnen dann aber in der Detailberatung gerne, dass es ja nicht so ist, dass wir dem einfach tatenlos zugeschaut hätten. Wenn Sie die Zahlen der letzten Jahre anschauen, sehen Sie, dass da bereits massiv verschärft wurde. Aber ich glaube, in diesem Gesetz gibt es noch einen oder zwei Punkte, die Sie jetzt in Angriff nehmen werden.
Zur Frage, die Herr Ständerat Föhn angesprochen hat: Ich schlage vor, dass wir in der Detailberatung mehr auf die Frage der Rückkehrhilfe eingehen für Personen, die bei der Ausübung der Prostitution durch eine Straftat in ihrer körperlichen, psychischen oder sexuellen Integrität beeinträchtigt wurden. In diesem Gesetzesprojekt wird einerseits der Aufenthalt in der Schweiz geregelt, wenn noch ein Verfahren am Laufen ist. Andererseits geht es darum, dass diese Personen auch Rückkehrhilfe erhalten, wenn die entsprechenden Bedingungen erfüllt sind.
Ein ganz anderer Bereich ist das Entsendegesetz, bei dem es um die entsandten Arbeitnehmer geht; das ist halt auch Ausländergesetz. Es geht hier darum, dass die Arbeitgeber verpflichtet werden, für die Auslagen der von ihnen in die Schweiz entsandten Arbeitnehmenden aufzukommen. Die Kostentragungspflicht - und darum geht es - soll jetzt eben ins Ausländergesetz und ins Entsendegesetz aufgenommen werden. Wir können auch das noch in der Detailberatung anschauen.
Dann gibt es mehrere Gesetzesvorschläge zu Informationssystemen, die zur Vereinfachung und Verbesserung der Arbeit der Migrations- und Polizeibehörden erforderlich sind. Ich erspare Ihnen hier beim Eintreten die Details. Es sind technische Anpassungen. Ich glaube nicht, dass sie politisch wirklich umstritten sind.
Dann haben wir noch gewisse Anpassungen, die aufgrund von EU-Richtlinien im Rahmen von Schengen vorgenommen werden. Es geht hier um die EU-Rückführungsrichtlinie. Das Wegweisungsverfahren zum Beispiel soll gegenüber der Durchführung eines Strafverfahrens wegen eines [PAGE 473] rechtswidrigen Aufenthaltes Priorität haben. Es geht um die Anordnung von Administrativhaft und darum, wie wir hier vorgehen. Das ist vor allem auch eine Frage der Zusammenarbeit mit den Kantonen: Wann ist die Anordnung einer Administrativhaft möglich? Das soll präzisiert werden.
Auch die Verweigerung der Einreise und die Wegweisung an den Flughäfen sind Teil des Schengener Grenzkodexes, den wir ja ebenfalls umsetzen wollen. Ich weiss nicht, ob Sie dort Vorbehalte haben, aber ich glaube, es lohnt sich schon, dass Sie dann die einzelnen Punkte, auch wenn es sehr verschiedene sind, im Detail anschauen. Es gibt ja auch noch verschiedene Minderheitsanträge. Dort werden wir die Gelegenheit haben, diese Punkte zu diskutieren.
Dann gibt es noch zwei Regelungen, die erst nach der Vernehmlassung aufgenommen worden sind. Bei der einen Regelung geht es darum, dass das Informationssystem über die Reisedokumente von Flüchtlingen und Ausländerinnen und Ausländern abgelöst werden soll. Hier geht es um das Zentrale Migrationsinformationssystem; ich glaube nicht, dass das politisch umstritten ist. Weiter geht es um die Frage von Flüchtlingen und Staatenlosen mit einer nichtvollziehbaren Landesverweisung, die Herr Ständerat Föhn ebenfalls angesprochen hat. Auch das werden wir noch diskutieren. Ich muss Ihnen einfach sagen, auch wenn es unangenehm ist: Wenn es Staatenlose sind, die Sie nicht ausschaffen können, weil sie eben staatenlos sind, dann können Sie einfach entscheiden, ob Sie ihnen lieber Sozialhilfe bezahlen oder ob Sie ihnen ermöglichen, einer Erwerbstätigkeit nachzugehen. Sie können schon sagen, dass Sie lieber möchten, dass sie nicht hier sind. Sie sind eben hier, und sie sind staatenlos. Manchmal bestimmt halt am Schluss der Pragmatismus, wie man ein politisches Problem tatsächlich löst.
Ich bitte Sie, auf die Vorlage einzutreten. Wie gesagt, es gibt noch verschiedene Fragen, die wir in der Detailberatung diskutieren können, aber ich glaube nicht, dass Sie hier die ganz grossen politischen Entscheide fällen.
Zur Frage der Heimat- und Auslandreisen gibt es zwei Punkte. Ich schlage vor, dass wir sie im Rahmen der Vorlage diskutieren. Dann haben wir zu diesem Thema die drei Motionen der SVP-Fraktion, der FDP-Liberalen Fraktion und von Herrn Pfister Gerhard, die wir im Anschluss an die Gesetzesberatung auch noch beraten können.